Sind Sie im von der Polizei auf einem E-Scooter angehalten worden?
E-Scooter sind in deutschen Großstädten mittlerweile schon nicht mehr weg zu denken. Seit dem 15. Juni 2019 sind sie in Deutschland offiziell zugelassen. Neben den privaten Nutzern gibt es auch vermehrt viele Sharing-Anbieter am Markt, wo sich diese Roller via App innerhalb weniger Sekunden mieten lassen.
Bei einer angeblichen Missachtung der Vorschriften zum Führen eines E- Scooters kann ihnen ein Bußgeld, der Führerscheinentzug und im schlimmsten Falle eine Freiheitsstraße drohen. Kontaktieren Sie uns bevor es zu spät ist!
Vorteile und Nachteile eines E-Scooters
Die Vorteile des Scooters liegen auf der Hand:
- Schnelles Vorankommen im Berufs- / Stradtverkehr
- Geringer Platzanspruch beim Parken / Verstauen
- Es ist kein extra Führerschein (Mindestalter liegt bei 14 Jahren), sowie Helm notwendig
Die Nachteile werden hier aber meist übersehen oder unterschätzt:
- Das Fehlen der Helmpflicht erhöht enorm die Verletzungsgefahr beim Sturz
- Die Reifen des E-Scooters sind besonders klein, was schon mein kleinsten Gegenständen, wie Steinen auf der Straße, zu Stürzen und Verletzungen führen kann.
- Ohne Führerschein sind kontrollierte Ausweichmanöver selten zu bewältigen
Versicherungen für E-Scooter
E-Scooter sind versicherungspflichtig und müssen mit einem entsprechenden Versicherungskennzeichen ausgestattet sein. Somit kommt bei Schäden die Haftpflicht-Versicherung für Schäden Dritter auf. Bei eigens verursachte Schäden kommt der Fahrer selbst auf.
E-Scooter und Alkohol – wo liegen die Grenzen und Strafen?
Grundsätzlich gelten für E-Scooter die gleichen Promillegrenzen, wie auch bei Autofahrern.
Zwischen 0,5 und 1,09 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, auch wenn der Fahrer keine alkoholbedingten Auffälligkeiten zeigt. Folge: Bußgeldbescheid mit 500€ Strafe, sowie 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Sollten alkoholbedingte Ausfallerscheinungen beim Fahren auftreten, so kann dem Fahrer bereits ab 0,3 Promille ein Bußgeld drohen
Ab einem Promillewert von 1,1 liegt eine Straftat vor, die mit 3 Punkten in Flensburg, sowie einer Geldstrafe geahndet wird. Zusätzlich wird die Fahrerlaubnis für bis zu 5 Jahre entzogen. Es drohen sogar bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe! In diesen Fällen unterscheided das Gericht zwischen absoluter und relativer Fahruntüchtigkeit!
WICHTIG: Für Fahranfänger in der Probezeit oder Fahrer unter 21 Jahren gelten 0,0 Promille! Sollten Sie sich nicht dran halten, droht ein Bußgeld von 250€ und einem Punkt in Flensburg!
Noch gravierender wird es, wenn Sie angetrunken einen E-Scooter führen und dabei eine andere Person gefährden oder gar verletzen (durch Beschädigung oder Verursachung eines Unfalls) – In diesem Fall drohen sogar bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe!
Übersicht Promillegrenzen beim E-Scooter
Vergehen | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot |
Verstoß gegen 0,5-Promille-Grenze | |||
1. Verstoß | 2 | 500€ | 1 Monat |
2. Verstoß | 2 | 1.000€ | 3 Monate |
3. Verstoß | 2 | 1.500€ | 3 Monate |
Gefährdung Verkehrs unter Alkoholeinfluss (ab 0,3 Promille) |
3 | Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
|
> 1,1 Promille | 3 | Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
Welche Ampeln gelten für E-Scooter?
Grundsätzlich haben für E-Scooter die Fahrradampeln Bedeutung. Sollte keine vorhanden sein, gilt es die Ampel des fließenden Verkehrs zu beachten
E-Scooter sind daher als gewöhnliche Verkehrsteilnehmer zu beatrachten und unterliegen dem deutschen Verkehrsrecht. Wer sich im Straßenverkehr mit einem E-Scooter nicht an die Regeln hält, dem drohen Bußgelder.
Welche Bußgelder gibt es für E-Scooter?
Vergehen | Bußgeld |
Rote Ampel überfahren | zwischen 60 und 80 € |
Auf dem Gehweg fahren | 15 bis 30 € |
Auf der Autobahn fahren | 20 € |
Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen | 40 € |
Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
Nebeneinander fahren | 15 bis 30 € |
Weitere allgemeine Vorschriften für E-Scooter
- Dürfen nur auf Radwegen und Radfahrstreifen fahren (sollte keiner vorhanden sein, muss auf der Straße gefahren werden)
- Auf Gehwegen ist Fußgängern Vorrang einzuräumen, Fahren nur mit Schrittgeschwindigkeit
- E-Scooter dürfen auf erlaubten Fahrstreifen max 20 km /h fahren
- Das Mitführen von Personen ist verboten!
- Lenk- und Haltestange ist vorgeschrieben
- Zwei Bremsen, eine Beleuchtung und Klingel sind Vorschrift
Maximal zugelassene Eigenschaften eines E-Scooters:
Eigenschaft | Wert |
Breite | max 70 Zentimeter |
Höhe | max 1,40 Meter |
Länge | max 2 Meter |
Gewicht | Ohne Fahrer max 55 Kg |
Bundesweit gab es bereits etliche Kollisionen, bei den nicht die E-Scooter-Fahrer, sondern primär die Fußgänger mit teils erheblichen Verletzungen in die Notaufnahmen eingeliefert wurden.
Seien Sie sich daher der Verantwortung bewusst, wenn Sie mit einem E-Scooter auf Deutschlands Straßen unterwegs sind. Bei Missachtung der Vorschriften gefährden Sie nicht nur sich, sondern auch andere, unschuldige, Verkehrsteilnehmer.
Unterstützung vom Fachanwalt
Ihnen drohen Bußgeld, Führerscheinentzug oder gar Freiheitsstrafe aufgrund angeblicher Missachtung der Vorschriften zur E-Scooter-Führung? Sprechen Sie uns kostenlos an!