E-Scooter im Straßenverkehr

Sind Sie im von der Polizei auf einem E-Scooter angehalten worden?

E-Scooter sind in deutschen Großstädten mittlerweile schon nicht mehr weg zu denken. Seit dem 15. Juni 2019 sind sie in Deutschland offiziell zugelassen. Neben den privaten Nutzern gibt es auch vermehrt viele Sharing-Anbieter am Markt, wo sich diese Roller via App innerhalb weniger Sekunden mieten lassen.

Bei einer angeblichen Missachtung der Vorschriften zum Führen eines E- Scooters kann ihnen ein Bußgeld, der Führerscheinentzug und im schlimmsten Falle eine Freiheitsstraße drohen. Kontaktieren Sie uns bevor es zu spät ist!

Vorteile und Nachteile eines E-Scooters

Die Vorteile des Scooters liegen auf der Hand:

  • Schnelles Vorankommen im Berufs- / Stradtverkehr
  • Geringer Platzanspruch beim Parken / Verstauen
  • Es ist kein extra Führerschein (Mindestalter liegt bei 14 Jahren), sowie Helm notwendig

Die Nachteile werden hier aber meist übersehen oder unterschätzt:

  • Das Fehlen der Helmpflicht erhöht enorm die Verletzungsgefahr beim Sturz
  • Die Reifen des E-Scooters sind besonders klein, was schon mein kleinsten Gegenständen, wie Steinen auf der Straße, zu Stürzen und Verletzungen führen kann.
  • Ohne Führerschein sind kontrollierte Ausweichmanöver selten zu bewältigen

Versicherungen für E-Scooter

E-Scooter sind versicherungspflichtig und müssen mit einem entsprechenden Versicherungskennzeichen ausgestattet sein. Somit kommt bei Schäden die Haftpflicht-Versicherung für Schäden Dritter auf. Bei eigens verursachte Schäden kommt der Fahrer selbst auf.

 

E-Scooter und Alkohol – wo liegen die Grenzen und Strafen?

Grundsätzlich gelten für E-Scooter die gleichen Promillegrenzen, wie auch bei Autofahrern.

Zwischen 0,5 und 1,09 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, auch wenn der Fahrer keine alkoholbedingten Auffälligkeiten zeigt. Folge: Bußgeldbescheid mit 500€ Strafe, sowie 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Sollten alkoholbedingte Ausfallerscheinungen beim Fahren auftreten, so kann dem Fahrer bereits ab 0,3 Promille ein Bußgeld drohen

Ab einem Promillewert von 1,1 liegt eine Straftat vor, die mit 3 Punkten in Flensburg, sowie einer Geldstrafe geahndet wird. Zusätzlich wird die Fahrerlaubnis für bis zu 5 Jahre entzogen. Es drohen sogar bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe! In diesen Fällen unterscheided das Gericht zwischen absoluter und relativer Fahruntüchtigkeit!

WICHTIG: Für Fahranfänger in der Probezeit oder Fahrer unter 21 Jahren gelten 0,0 Promille! Sollten Sie sich nicht dran halten, droht ein Bußgeld von 250€ und einem Punkt in Flensburg!

Noch gravierender wird es, wenn Sie angetrunken einen E-Scooter führen und dabei eine andere Person gefährden oder gar verletzen (durch Beschädigung oder Verursachung eines Unfalls) – In diesem Fall drohen sogar bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe!

 

Übersicht Promillegrenzen beim E-Scooter

Vergehen Punkte Bußgeld Fahrverbot
Verstoß gegen 0,5-Promille-Grenze      
1. Verstoß 2 500€ 1 Monat
2. Verstoß 2 1.000€ 3 Monate
3. Verstoß 2 1.500€ 3 Monate
Gefährdung Verkehrs unter
Alkoholeinfluss (ab 0,3 Promille)
3   Entziehung der Fahrerlaubnis,
Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
> 1,1 Promille 3   Entziehung der Fahrerlaubnis,
Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

 

Welche Ampeln gelten für E-Scooter?

Grundsätzlich haben für E-Scooter die Fahrradampeln Bedeutung. Sollte keine vorhanden sein, gilt es die Ampel des fließenden Verkehrs zu beachten

E-Scooter sind daher als gewöhnliche Verkehrsteilnehmer zu beatrachten und unterliegen dem deutschen Verkehrsrecht. Wer sich im Straßenverkehr mit einem E-Scooter nicht an die Regeln hält, dem drohen Bußgelder.

 

Welche Bußgelder gibt es für E-Scooter?

Vergehen Bußgeld
Rote Ampel überfahren zwischen 60 und 80 €
Auf dem Gehweg fahren 15 bis 30 €
Auf der Autobahn fahren 20 €
Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen 40 €
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 €
Nebeneinander fahren 15 bis 30 €

Weitere allgemeine Vorschriften für E-Scooter

  • Dürfen nur auf Radwegen und Radfahrstreifen fahren (sollte keiner vorhanden sein, muss auf der Straße gefahren werden)
  • Auf Gehwegen ist Fußgängern Vorrang einzuräumen, Fahren nur mit Schrittgeschwindigkeit
  • E-Scooter dürfen auf erlaubten Fahrstreifen max 20 km /h fahren
  • Das Mitführen von Personen ist verboten!
  • Lenk- und Haltestange ist vorgeschrieben
  • Zwei Bremsen, eine Beleuchtung und Klingel sind Vorschrift

https://www.youtube.com/watch?v=mnfEIBSbdNA
Beitrag in der Tagesschau auf ARD zum Thema „Erste Erfahrungen mit E-Scootern“

Maximal zugelassene Eigenschaften eines E-Scooters:

Eigenschaft Wert
Breite max 70 Zentimeter
Höhe max 1,40 Meter
Länge max 2 Meter
Gewicht Ohne Fahrer max 55 Kg

Bundesweit gab es bereits etliche Kollisionen, bei den nicht die E-Scooter-Fahrer, sondern primär die Fußgänger mit teils erheblichen Verletzungen in die Notaufnahmen eingeliefert wurden.

Seien Sie sich daher der Verantwortung bewusst, wenn Sie mit einem E-Scooter auf Deutschlands Straßen unterwegs sind. Bei Missachtung der Vorschriften gefährden Sie nicht nur sich, sondern auch andere, unschuldige, Verkehrsteilnehmer.

 

Unterstützung vom Fachanwalt

Ihnen drohen Bußgeld, Führerscheinentzug oder gar Freiheitsstrafe aufgrund angeblicher Missachtung der Vorschriften zur E-Scooter-Führung? Sprechen Sie uns kostenlos an!

Das sagen unsere Mandanten

Eric Ro.
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Da dies mein erster Kontakt mit einer Anwaltskanzlei war, war ich sehr nervös, was sich allerdings schnell änderte.
Ich wurde zu meinem Sachverhalt befragt und es wurde sich alles notiert und bis ins kleinste aufgeschlüsselt. Anschließend hat man mich sehr genau beraten und auch meine weitere Vorgehensweise wurde mir direkt aufgezeigt.

Auf Grundlage dieser Vorgehensweise habe ich es geschafft einen größeren wirtschaftlichen Rückschlag abzuwenden.

Auch für weitere telefonische Rückfragen standen die Mitarbeiter der Kanzlei bereit.
Bernhard V.
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In Angelegenheiten der Rechtsberatung- und Vertretung vertraue ich auf die Kanzlei Wintermann.

Sie prüfen, wägen ab, beraten, werden aktiv und setzen sich für das Recht Ihrer Mandanten ein. Auch wenn dann das Leben nicht immer nur Sonnenschein beschert, ist im Endeffekt eine Klarheit geschaffen, die dieses Vertrauen rechtfertigt!

Ich weiß mein Recht und Unrecht in sicheren Händen…
S. T.
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Sehr kompetente und gute Beratung sowie hervorragende Vertretung. Auf jeden Fall eine Weiterempfehlung
F. H.
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Die Terminabsprache erfolgte immer ziemlich schnell, ich wurde sehr kompetenz beraten und vertreten. Kann diese Kanzlei nur sehr weiterempfehlen.
Daniel J.
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Klasse Kanzlei, glänzt mit Kompetenz und lässt auch in schwierigen Situationen nicht locker , super Beratung und nettes Personal!

Absolut Empfehlenswert
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