Sie suchen einen Rechtsanwalt für Reiserecht?
Auch wenn Lingen und Umgebung einen hohen Freizeitwert besitzen, ist es schön, ab und an andere Länder zu bereisen. Leider ist nicht immer gewährleistet, dass die Reise so verläuft, wie dies im Internet bzw. Katalog dargestellt wird. An dieser Stelle kann vom Reiserecht Gebrauch gemacht werden.
Je nach Art der Probleme kann es sein, dass ein Anspruch auf teilweise Rückerstattung der aufgewendeten Reisekosten besteht. Denn wenn der Urlaub so gestört ist, dass echte Erholung nur noch in eingeschränktem Maße möglich ist, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz. Da das Reiserecht alles andere als einfache Materie ist, sind wir in einem solchen Fall für Sie als Rechtsanwalt da.
Sofern ein solches Problem bei Ihnen während des Urlaubs eintritt ist vor allen Dingen wichtig, nicht bis zur Rückkehr nach Lingen abzuwarten. Dann hilft auch kein Anwalt mehr, denn ohne Beweise für das Vorliegen von Reisemängeln lassen sich im Nachhinein keine Ansprüche auf Schadensersatz stellen. Vor allem muss der Mangel noch vor Ort gegenüber dem Reiseveranstalter angezeigt werden. Wenn dieser keine Gelegenheit hatte, den Mangel abzustellen, können im Nachhinein keine Schadensersatzforderungen gestellt werden.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn dem Reiseveranstalter der Mangel bekannt war oder er diesen sogar bewusst herbeigeführt hat. Auch hierfür bedarf es allerdings eines entsprechenden Beweises. Gleiches gilt dann, wenn der Reiseveranstalter nicht erreichbar gewesen sein sollte – auch dies muss nachgewiesen werden, damit wir als Ihr Rechtsanwalt in Lingen in Sachen Reiserecht für Sie tätig werden können.
Schadensersatz bei Flugverspätung Eine Flugverspätung gehört zu den weniger erfreulichen
Ihre Ansprechpartner im Reiserecht:
Stephan Wintermann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Abitur am Gymnasium Leoninum Handrup
- Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
- Zulassung als Rechtsanwalt 2013
- Erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ 2014
Marius Wintermann
Rechtsanwalt
- Verkehrsrecht
- Vertragsrecht
- Reiserecht
- Abitur am Gymansium Leoninum in Handrup
- Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
- Zulassung als Rechtsanwalt seit 2021
Entschädigung bei Problemen im Urlaub: Ihre Ansprüche im Reiserecht
Auch wenn Lingen und Umgebung einen hohen Freizeitwert besitzen, ist es schön, ab und an andere Länder zu bereisen. Leider ist nicht immer gewährleistet, dass die Reise so verläuft, wie dies im Internet bzw. Katalog dargestellt wird. An dieser Stelle kann vom Reiserecht Gebrauch gemacht werden.
Je nach Art der Probleme kann es sein, dass ein Anspruch auf teilweise Rückerstattung der aufgewendeten Reisekosten besteht. Denn wenn der Urlaub so gestört ist, dass echte Erholung nur noch in eingeschränktem Maße möglich ist, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz. Da das Reiserecht alles andere als einfache Materie ist, sind wir in einem solchen Fall für Sie als Rechtsanwalt da.
Sofern ein solches Problem bei Ihnen während des Urlaubs eintritt ist vor allen Dingen wichtig, nicht bis zur Rückkehr nach Lingen abzuwarten. Dann hilft auch kein Anwalt mehr, denn ohne Beweise für das Vorliegen von Reisemängeln lassen sich im Nachhinein keine Ansprüche auf Schadensersatz stellen. Vor allem muss der Mangel noch vor Ort gegenüber dem Reiseveranstalter angezeigt werden. Wenn dieser keine Gelegenheit hatte, den Mangel abzustellen, können im Nachhinein keine Schadensersatzforderungen gestellt werden.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn dem Reiseveranstalter der Mangel bekannt war oder er diesen sogar bewusst herbeigeführt hat. Auch hierfür bedarf es allerdings eines entsprechenden Beweises. Gleiches gilt dann, wenn der Reiseveranstalter nicht erreichbar gewesen sein sollte – auch dies muss nachgewiesen werden, damit wir als Ihr Rechtsanwalt in Lingen in Sachen Reiserecht für Sie tätig werden können.
Welche Mängel kann ich einklagen?
Im nächsten Schritt gilt es dann, die aufgetretenen Mängel richtig einzuordnen. Hier beginnt die eigentliche Arbeit für den Anwalt. Denn nun geht es darum, zu bewerten, in welchem Maße der Mangel Freude und Erholung gemindert hat. Als Rechtsanwalt für Reiserecht bekommt man es dabei über die Jahre mit den unterschiedlichsten Konstellationen. Mal ist der versprochene Meerblick nicht gewährleistet oder das Hotel befindet sich gar nicht in Strandnähe. Dann stört starker Baulärm die Erholung, auf dem Buffet zum Abendessen befinden sich schimmelige Lebensmittel, das Hotelzimmer ist verdreckt, es gibt keinen Fernseher im Raum oder die Dusche funktioniert nicht.
Besonders schwierig wird es für den Anwalt, wenn mehrere solcher Mängel auf einmal vorliegen. Es geht dann um eine prozentuale Festlegung im Hinblick auf den Reisepreis. Entsprechend wichtig ist für Sie, vor dem Gang zum Rechtsanwalt alle Fakten zusammen zu tragen, die im Urlaub als störend empfunden wurden.
Wir als Ihr Anwalt in Lingen trennen dann die Spreu vom Weizen und machen Ihre Ansprüche geltend.