Flugverspätung Entschädigung

Entschädigung bei Flugverspätung

Eine Flugverspätung gehört zu den weniger erfreulichen Dingen beim Reisen, denn jeder will schließlich halbwegs pünktlich ankommen. Inzwischen ist allgemein bekannt, dass Sie bei einer Flugverspätung gewisse Entschädigungsansprüche gegenüber der Airline haben. Aber welche Rechte haben Sie genau?

Was sind meine Rechte bei einer Flugverspätung?

Innerhalb der EU sind die Fluggastrechte seit 2004 durch das EU-Fluggastrecht Nr. 261/2004 geregelt. Um unter das EU-Fluggastrecht zu fallen, muss Ihr Flug in einem EU-Land beginnen. Hat die Fluggesellschaft ihren Sitz in einem EU-Land, gilt die Richtlinie auch für Flüge, die außerhalb der EU beginnen und dort enden. Bei einer Strecke komplett außerhalb der EU, also etwa von Großbritannien in die USA, gilt diese Richtlinie daher nicht. Die Fluggesellschaft ist nicht zu Ersatzleistungen verpflichtet, wenn „außergewöhnliche Umstände“ außerhalb ihres Verschuldens vorliegen, also etwa schlechtes Wetter oder eine Flughafensperre. Ein technischer Defekt am Flugzeug gilt dagegen nicht als außergewöhnlicher Umstand und befreit die Airline daher nicht von ihrer Verpflichtung gegenüber den Passagieren.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Ein Anrecht auf eine finanzielle Entschädigung haben Sie erst bei einer Flugverspätung von mindestens drei Stunden. Bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden muss Ihnen der Anbieter immerhin „Versorgungsleistungen“, also typischerweise Snacks und Getränke, zur Verfügung stellen. Falls sich der Flug auf den nächsten Tag verschiebt, muss Ihnen der Anbieter eine Hotelübernachtung in Flughafennähe sowie den Transfer dorthin organisieren und bezahlen.

Wie hoch ist der Schadensersatz?

Erst bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden, bei einem Flugausfall oder einem verpassten Anschlussflug haben Sie einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, die sogenannte Ausgleichszahlung. Maßgebend dafür ist aber nicht der Start, sondern die Ankunft – wenn der Flieger also drei Stunden verspätet startet, der Pilot aber etwas Zeit wieder aufholen kann, erhalten Sie keine Entschädigung. Die Höhe dieser Ausgleichszahlung richtet sich nicht nach dem Ticketpreis, sondern nach der Flugstrecke und ist in drei Stufen gestaffelt:

  • Flüge bis zu 1.500 km: 250 Euro
  • Flüge innerhalb der EU ab 1.500 km sowie Flüge von 1.500 km bis 3.500 km nicht innerhalb der EU: 400 Euro
  • Flüge über 3500 km nicht innerhalb der EU: 600 Euro

Der Entschädigungsanspruch kann also den eigentlichen Ticketpreis deutlich übersteigen. Und diese Ausgleichszahlung muss tatsächlich ausgezahlt werden, sie kann also nicht durch einen Gutschein oder eine andere Ersatzleistung abgegolten werden. Auch dürfen Versorgungsleistungen wie etwa eine Hotelübernachtung nicht abgezogen werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Recht, einen Ersatzanspruch geltend zu machen, gilt drei Jahre lang. Sie können also auch rückwirkend Ansprüche für Flüge einfordern, wenn diese bis zu drei Jahre zurückliegen. Um Ihren Anspruch auf eine Entschädigung wahrnehmen zu können, sollten Sie sich die Verspätung in jedem Fall schriftlich bestätigen lassen. Die Airlines wissen natürlich ganz genau, welche Entschädigungspflichten sie gegenüber ihren Passagieren haben. Trotzdem versuchen sie ganz gerne, sich davor zu drücken. Es lohnt sich aber, hartnäckig zu bleiben – und wenn das nicht hilft, steht Ihnen eine erfahrene Anwaltskanzlei wie etwa die Kanzlei Wintermann in Lingen für die Durchsetzung Ihrer Rechte zur Verfügung!

Das sagen unsere Mandanten

Eric Ro.
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Bernhard V.
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In Angelegenheiten der Rechtsberatung- und Vertretung vertraue ich auf die Kanzlei Wintermann.

Sie prüfen, wägen ab, beraten, werden aktiv und setzen sich für das Recht Ihrer Mandanten ein. Auch wenn dann das Leben nicht immer nur Sonnenschein beschert, ist im Endeffekt eine Klarheit geschaffen, die dieses Vertrauen rechtfertigt!

Ich weiß mein Recht und Unrecht in sicheren Händen…
S. T.
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F. H.
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Die Terminabsprache erfolgte immer ziemlich schnell, ich wurde sehr kompetenz beraten und vertreten. Kann diese Kanzlei nur sehr weiterempfehlen.
Daniel J.
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Klasse Kanzlei, glänzt mit Kompetenz und lässt auch in schwierigen Situationen nicht locker , super Beratung und nettes Personal!

Absolut Empfehlenswert
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