Gepäckverlust Entschädigung

Welche Entschädigung steht Ihnen zu?

Bei Verlust von Gepäck während einer Reise haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatzleistung, für die der Transporteur aufkommen muss. Verfügen Sie zusätzlich über eine Reiseversicherung, ist zu prüfen, ob weitere Entschädigung geltend gemacht werden kann. Nutzen Sie die folgenden Informationen bei Gepäckverlust.

Haftet der Reiseveranstalter?

Wenn Sie eine Reise über einen Reiseveranstalter, beispielsweise bei einem Online-Reisebüro, Ihre Urlaubsreise buchen, dann haftet der Veranstalter. Kontaktieren Sie umgehend den Reiseveranstalter, dass Ihr Gepäck verloren gegangen ist. Dieser wird Kontakt zur Fluggesellschaft und dem Startflughafen aufnehmen, um den Sachverhalt zu klären. In den meisten Fällen stellt sich heraus, dass das Gepäck im falschen Frachtraum gelandet ist und wird nachgesendet. Ist das nicht der Fall und Sie erhalten während Ihres gesamten Aufenthalts Ihr Gepäck nicht, dann ist der Reiseveranstalter verpflichtet, bis zu 50 % des Reisepreises zu erstatten.

Wer haftet bei privat gebuchter Reise?

Wird die Reise nicht pauschal über einen Reiseveranstalter gebucht, so müssen Sie sich an die Fluggesellschaft direkt wenden. Die händigt Ihnen in der Regel ein Formular aus, über das Sie den Verlust von Gepäck geltend machen. Bevor es zu einer Entschädigung kommt, wird die Fluggesellschaft den Verbleib des Gepäcks prüfen. Ist das Gepäck nicht auffindbar, ist die Fluggesellschaft zur Entschädigung verpflichtet.

Wie hoch fällt die Entschädigung aus?

Grundsätzlich ist bei nationalen wie internationalen Reisen pro Koffer eine Entschädigungssumme von bis zu 1.300 Euro vorgesehen. Der Verlust von Gepäck wird erst nach 100 Tagen zugesprochen, bis dahin steht Geschädigten immer nur eine anteilige Entschädigung zu. Allerdings ist der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft dafür zuständig, Ihnen benötigte Einkäufe am Zielort zu erstatten, wenn diese der Überbrückung des täglichen Bedarfs dienen. Der Überbrückungsbedarf endet, wenn das Gepäck am Zielort ausgehändigt wird.

Wann ist der Verlust von Gepäck zu melden?

Der Verlust ist dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft sofort anzuzeigen. Die Anzeige muss formell erfolgen und der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft muss die eingehende Beschwerde bestätigen. Reisen Sie mit mehreren Fluggesellschaften zu einem Ziel, dann kontaktieren Sie alle Fluggesellschaften, wenn bei Umstieg keine neue Gepäckaufgabe erfolgt. Sie können, falls das Gepäck nach der Rückankunft noch immer nicht vorhanden ist, umgehend mit einem Fachanwalt Kontakt aufnehmen, um Ihre Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft geltend zu machen.

Lohnt eine Reisegepäckversicherung?

Die Reisegepäckversicherung wird sowohl bei einer Pauschalreise vom Reiseveranstalter angeboten als auch direkt von der Fluggesellschaft. Der Verlust von Gepäck ist aber bereits mit einem Wert von bis zu 1.300 Euro pro Koffer oder Tasche gesetzlich abgesichert. Eine zusätzliche Reisegepäckversicherung ist nur sinnvoll, wenn der reale Wert des Gepäcks pro Stück 1.300 Euro übertrifft, die maximal an Entschädigung erstattet werden. Achten Sie darauf, dass keine Unterversicherung besteht, wenn Sie hohe Vermögenswerte mit sich führen. Prüfen Sie die Police, in welchen Fällen die Versicherung eine Entschädigung leistet. Neben dem Verlust von Gepäck sollten auch Schäden am Gepäck versichert sein. Bei Fragen kontaktieren Sie einen fachkundigen Anwalt zum Thema Verlust von Gepäck.

Das sagen unsere Mandanten

Eric Ro.
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Da dies mein erster Kontakt mit einer Anwaltskanzlei war, war ich sehr nervös, was sich allerdings schnell änderte.
Ich wurde zu meinem Sachverhalt befragt und es wurde sich alles notiert und bis ins kleinste aufgeschlüsselt. Anschließend hat man mich sehr genau beraten und auch meine weitere Vorgehensweise wurde mir direkt aufgezeigt.

Auf Grundlage dieser Vorgehensweise habe ich es geschafft einen größeren wirtschaftlichen Rückschlag abzuwenden.

Auch für weitere telefonische Rückfragen standen die Mitarbeiter der Kanzlei bereit.
Bernhard V.
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In Angelegenheiten der Rechtsberatung- und Vertretung vertraue ich auf die Kanzlei Wintermann.

Sie prüfen, wägen ab, beraten, werden aktiv und setzen sich für das Recht Ihrer Mandanten ein. Auch wenn dann das Leben nicht immer nur Sonnenschein beschert, ist im Endeffekt eine Klarheit geschaffen, die dieses Vertrauen rechtfertigt!

Ich weiß mein Recht und Unrecht in sicheren Händen…
S. T.
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Sehr kompetente und gute Beratung sowie hervorragende Vertretung. Auf jeden Fall eine Weiterempfehlung
F. H.
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Ich habe hervorragende Erfahrungen in dieser Kanzlei gemacht.

Die Terminabsprache erfolgte immer ziemlich schnell, ich wurde sehr kompetenz beraten und vertreten. Kann diese Kanzlei nur sehr weiterempfehlen.
Daniel J.
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Klasse Kanzlei, glänzt mit Kompetenz und lässt auch in schwierigen Situationen nicht locker , super Beratung und nettes Personal!

Absolut Empfehlenswert
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