Reisepreisminderung

Minderung bei Reisemangel

Wenn der lang ersehnte Urlaub mehr Frust als Freude brachte, sollten Sie eruieren, wie Sie gegen den Reiseveranstalter vorgehen können.

Die Reisepreisminderung

Treten während einer Reise Mängel auf, so sollten diese sofort bei der Reiseleitung im Urlaubsort angezeigt werden. Das hat zwei Gründe: Einerseits bestehen gute Chancen für den Reisenden, dass sich alles noch zum Guten wendet. Andererseits ist es ein Grundprinzip des Gewährleistungsrechts. Schließlich soll der Reiseveranstalter die Möglichkeit haben, die zugesagten Leistungen durch Mängelbehebung oder alternative Lösungen doch noch vereinbarungsgemäß erbringen zu können. Besonders ärgerlich ist es aber, wenn vor Ort keine Abhilfe geschafft werden konnte. Nun ist die Reise zwar vorbei, der Ärger aber noch lange nicht. Deshalb sollte der Reiseveranstalter auch nach Urlaubsrückkehr zur Verantwortung gezogen werden. Das Reiserecht kennt dafür die Preisminderung. Sie ist eine häufig gewählte Maßnahme, die wenigstens etwas Genugtuung für die erlittenen Unannehmlichkeiten schafft. Sie bedeutet, dass der bezahlte Reisepreis je nach vorhandenem Reisemangel entsprechend gemindert wird. Dadurch entsteht ein Anspruch auf teilweise Rückzahlung des Reisepreises.

Wie berechnet sich die Minderung?

Das deutsche Reiserecht orientiert sich vor allem an seiner Judikatur. Über die Jahre sind dadurch Tabellen entstanden, die die in Gerichtsverfahren zugesprochenen Preisminderungen je nach Mangel auflisten. Am bekanntesten ist dabei die Frankfurter Tabelle. Sie enthält eine Vielzahl von Reisemängeln und jene Prozentsätze, die vom Frankfurter Landesgericht im Laufe der Zeit (vor allem in den 80-er-Jahren) im Durchschnitt den Urlaubern zugesprochen wurden. Wesentlich ist dabei auch der Zeitraum, in dem der Mangel bestanden hat. Eine genaue Dokumentation während des Urlaubs schafft wichtige Beweise für eine erfolgreiche Geltendmachung des Minderungsanspruches. Je nach dem konkreten Fall kann eine Reisepreisminderung nur für einzelne Tage, aber auch für den gesamten Urlaub zugesprochen werden. Neben der Frankfurter Tabelle hat im deutschen Reiserecht auch die Kemptener Tabelle und die Tabelle des ARAG Bedeutung erlangt. Die Tabellen kennen unterschiedlichste, teils auch kuriose, Reisemängel. So wurden z.B. bereits selbst für einen zu eintönigen Speisezettel 5 % des Reisepreises zugesprochen. Häufig auftretende Reisemängel sind jedoch Beeinträchtigungen durch Schmutz oder Lärm sowie Ausstattungsmängel der Zimmer bzw. der gesamten Anlage. Die Höhe des Prozentsatzes steigt je nach Grad der Beeinträchtigung. Dabei kommt es aber nicht auf die individuellen Eigenschaften des Urlaubers an. Sind die Mängel nur geringfügig, so kommt es zu keiner Berücksichtigung. Die Bemessung, ab wann ein Mangel nicht bloß geringfügig ist, obliegt dem Gericht in seiner Einzelfallentscheidung. Die Tabellen dienen stets der Orientierung. Sie sind nicht bindend. Treten mehrere Mängel auf, so addieren sich die Prozentsätze entsprechend. Wichtig ist auch, dass sich die Reisepreisminderung vom Gesamtreisepreis berechnet, der auch den Transport beinhaltet. Preisminderungsansprüche sind außerdem innerhalb von zwei Jahren nach Urlaubsrückkehr geltend zu machen.

Das sagen unsere Mandanten

Eric Ro.
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Da dies mein erster Kontakt mit einer Anwaltskanzlei war, war ich sehr nervös, was sich allerdings schnell änderte.
Ich wurde zu meinem Sachverhalt befragt und es wurde sich alles notiert und bis ins kleinste aufgeschlüsselt. Anschließend hat man mich sehr genau beraten und auch meine weitere Vorgehensweise wurde mir direkt aufgezeigt.

Auf Grundlage dieser Vorgehensweise habe ich es geschafft einen größeren wirtschaftlichen Rückschlag abzuwenden.

Auch für weitere telefonische Rückfragen standen die Mitarbeiter der Kanzlei bereit.
Bernhard V.
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In Angelegenheiten der Rechtsberatung- und Vertretung vertraue ich auf die Kanzlei Wintermann.

Sie prüfen, wägen ab, beraten, werden aktiv und setzen sich für das Recht Ihrer Mandanten ein. Auch wenn dann das Leben nicht immer nur Sonnenschein beschert, ist im Endeffekt eine Klarheit geschaffen, die dieses Vertrauen rechtfertigt!

Ich weiß mein Recht und Unrecht in sicheren Händen…
S. T.
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Sehr kompetente und gute Beratung sowie hervorragende Vertretung. Auf jeden Fall eine Weiterempfehlung
F. H.
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Ich habe hervorragende Erfahrungen in dieser Kanzlei gemacht.

Die Terminabsprache erfolgte immer ziemlich schnell, ich wurde sehr kompetenz beraten und vertreten. Kann diese Kanzlei nur sehr weiterempfehlen.
Daniel J.
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Klasse Kanzlei, glänzt mit Kompetenz und lässt auch in schwierigen Situationen nicht locker , super Beratung und nettes Personal!

Absolut Empfehlenswert
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