Anspruch auf Entschädigung
Beschädigung von Gepäck- Entschädigung: Nach dem Flug freut man sich, wenn man endlich am Reiseziel zum Hotel oder zu Verwandten oder Freunden fahren. Dann ist es natürlich mehr als ärgerlich, wenn man eine Beschädigung des Gepäcks feststellen muss. Ist der Koffer am Abholband verbeult oder gar offen, fällt der Start in den Urlaub oder zur Geschäftsreise schwer.Ein beschädigtes Gepäck ist kein Einzelfall. Im Jahr werden rund 3,5 Millionen Koffer und Taschen beim Transport beschädigt. Das geht sehr schnell. Die Gepäckstücke werden mehrfach umgeladen, fallen aus Höhen herunter oder knallen beim Einladen ins Flugzeug auch einmal gegeneinander. Das gilt nicht nur für Koffer: Auch Kinderwägen oder Golftaschen können in Mitleidenschaft gezogen werden. Wie eine Entschädigung angefordert werden kann und welche Rechte es gibt, erfahren Sie hier.
Schadensersatz
Kommt es bei einem Flug zu einer Beschädigung von Gepäck, können Passagiere Schadenersatz verlangen. Dieses Recht steht ihnen nach dem Montrealer Übereinkommen zu. Das gilt auch für ein verloren gegangenes Gepäckstück oder wenn der Koffer verspätet geliefert wird. Die Airline haftet für das aufgegebene Gepäck und muss für eine Entschädigung sorgen. Allerdings gilt dies nicht, wenn die Fluggesellschaft glaubhaft beweist, dass alle zumutbaren Maßnahmen in die Wege geleitet wurden, um den Schaden zu vermeiden. Sind Sie von einer Beschädigung oder einem Verlust betroffen, können alle Kosten eingeklagt werden. Dies betrifft beispielsweise die Kosten für den Kauf von Ersatzkleidung und Toilettenartikeln. Allerdings ist der Ersatzanspruch auf einen Höchstbetrag von zirka 1.365,- Euro begrenzt.
Was tun wenn das Gepäck beschädigt ist
Ist das Gepäck verloren gegangen oder beschädigt, muss man den Schaden innerhalb von sieben Tagen schriftlich bei der jeweiligen Airline melden. Wichtig ist, dass die Bordkarte und der Gepäckaufkleber noch vorhanden ist. Ist der Koffer oder die Tasche verspätet angekommen, hat man 21 Tage nach Eintreffen Zeit, diesen Umstand ebenso schriftlich bei der Fluggesellschaft zu melden.
Anspruch auf Minderung des Reisepreises
Eine Minderung des Reisepreises ist bei einer normalen Flugreise allerdings nicht möglich. Nur im Rahmen einer Pauschalreise kann dies verlangt werden. Kommt nämlich in diesem Fall das Gepäck nicht pünktlich an, stellt das einen Reisemangel dar. Hier kann man beim Reiseveranstalter eine Minderung des Reisepreises verlangen. Allerdings gilt das nicht bei der Beschädigung von Gepäck. Schon vor der Reise lassen sich aber auch einige Schutzmaßnahmen ergreifen. So sollten wertvolle Sachen wie Kamera, Laptop, Bargeld oder Schmuck mit ins Handgepäck genommen werden. Darüber hinaus können an vielen Flughäfen die Koffer und Taschen in Folie eingewickelt werden. Das sogenannte Wrapping schützt die Gepäckstücke. Zudem kann man den Koffer mit einem Band sichern. Dadurch kann er nicht aufplatzen. Mit einer Reisegepäckversicherung sichert man sich zusätzlich ab. Diese zahlt bei Diebstahl, Beschädigung und Verlust.