Unfall – Was ist zu tun?

Sie sind in einen Unfall geraten? Ihre Rechte und Pflichten!

Sie hatten einen Autounfall und wissen nicht was zu tun ist? Es ist immer ratsam die Polizei bei einem Verkehrsunfall zu kontaktieren. Außerdem müssen Sie sich als Unfallbeteiligter bei einem Verkehrsunfall zu erkennen geben. Der Weg zu einem Rechtsanwalt erfolgt erst im Nachgang und fällt den wenigsten Geschädigten leicht. Die Folgen eines Verkehrsunfalls sind oft komplex und für den Laien nicht einfach zu durchschauen. Insbesondere die Versicherungen machen den Geschädigten die Unfallregulierung schwer. Es lohnt sich daher, rechtzeitig einen Anwalt bei einem Verkehrsunfall zu kontaktieren.

Folgende Tipps und Tricks werden Ihnen in der Situation eines Verkehrsunfall helfen

  • Machen Sie gegenüber Dritten (vor allem nicht gegenüber der Polizei) zunächst keine Angaben zum Unfallhergang! Geben Sie nur Ihre Daten bekannt!
  • Sichern Sie Beweise! Fertigen Sie Lichtbilder vom Unfallort und den Fahrzeugen in Unfallstellung! Sprechen Sie Zeugen an und notieren Sie ihre Daten!
  • Ziehen Sie stets die Polizei hinzu und lassen Sie sich das Aktenzeichen des Vorgangs geben!
  • Sie sollten den Schaden bei Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung melden.
  • Machen Sie nicht den Fehler und nehmen die Unfallregulierung selbst in die Hand! Die Versicherung des Gegners hat nur das eigene wirtschaftliche Interesse
    im Sinn. Führen Sie keinen Kontakt mit der gegnerischen Versicherung! Verweisen Sie auf uns!
  • Nehmen Sie Kontakt mit einem Anwalt für Verkehrsrecht auf! Sie haben das Recht einen Anwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen.
  • Die Kosten für den Anwalt trägt (im Rahmen der Haftungsquote) die gegnerische Versicherung. Erhalten Sie hier eine kostenlose Ersteinschätzung!
  • Lassen Sie dann einen Kostenvoranschlag (voraussichtlicher Schaden bis 750 €) oder ein Gutachten anfertigen und lassen Sie es uns zukommen! Sie sind in der Wahl der Werkstatt oder des Gutachters frei!
  • Teilen Sie uns mit, wer Halter des verunfallten Fahrzeugs ist und dessen Daten, wer Fahrer war und die kompletten Angaben zum Unfallgegner, wie Kennzeichen, Adresse usw.
  • Sind Sie bei dem Unfall verletzt worden, gehen Sie zum Arzt und  geben Sie uns diesen bekannt und teilen uns Ihre Verletzungen und eine ggf. vorliegende Krankschreibung mit. Wir setzen dann ein angemessenes Schmerzensgeld durch.
  • Ab Beauftragung übernehmen wir für Sie die gesamte Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung, der Polizei, dem Gutachter, der Reparaturwerkstatt usw. Sie müssen nichts mehr unternehmen!
  • Sie haben das Recht, eine Reparatur Ihres Fahrzeugs in einer Werkstatt Ihrer Wahl durchführen zu lassen.
  • Liegen die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, ist eine Reparatur wirtschaftlich unvernünftig und Sie erhalten grundsätzlich nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes.
  • Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um maximal 30 % dürfen Sie das Fahrzeug dennoch reparieren lassen, sofern die Reparatur fachgerecht und in dem Umfang durchgeführt wird, den der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat. Dabei ist erforderlich, dass Sie das Fahrzeug nach der Reparatur noch mindestens 6 Monate weiter nutzen.
  • Lassen Sie ihr Fahrzeug nicht reparieren, können Sie Ihren Schaden gemäß Gutachten oder Kostenvoranschlag, also „fiktiv“, abrechnen.
  • Für die Dauer des Ausfalls des Fahrzeugs können Sie ein Mietfahrzeug nehmen, wenn Sie auf ein Fahrzeug angewiesen sind. Beachten Sie aber, dass ein teurer „Unfallersatztarif“ nur in begründeten Fällen vollständig erstattet wird. Holen Sie sich mehrere Angebote ein und mieten Sie ein klassenkleineres Fahrzeug an.
  • Wenn Sie keinen Mietwagen nehmen, steht ihnen Nutzungsausfallentschädigung zu.
  • Sie können die im Gutachten ermittelte Wertminderung geltend machen.
  • Abschleppkosten und Standgebühren sind ebenso zu ersetzen wie Ummeldekosten bei einer Ersatzbeschaffung.

Das sagen unsere Mandanten

Eric Ro.
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Da dies mein erster Kontakt mit einer Anwaltskanzlei war, war ich sehr nervös, was sich allerdings schnell änderte.
Ich wurde zu meinem Sachverhalt befragt und es wurde sich alles notiert und bis ins kleinste aufgeschlüsselt. Anschließend hat man mich sehr genau beraten und auch meine weitere Vorgehensweise wurde mir direkt aufgezeigt.

Auf Grundlage dieser Vorgehensweise habe ich es geschafft einen größeren wirtschaftlichen Rückschlag abzuwenden.

Auch für weitere telefonische Rückfragen standen die Mitarbeiter der Kanzlei bereit.
Bernhard V.
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In Angelegenheiten der Rechtsberatung- und Vertretung vertraue ich auf die Kanzlei Wintermann.

Sie prüfen, wägen ab, beraten, werden aktiv und setzen sich für das Recht Ihrer Mandanten ein. Auch wenn dann das Leben nicht immer nur Sonnenschein beschert, ist im Endeffekt eine Klarheit geschaffen, die dieses Vertrauen rechtfertigt!

Ich weiß mein Recht und Unrecht in sicheren Händen…
S. T.
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Sehr kompetente und gute Beratung sowie hervorragende Vertretung. Auf jeden Fall eine Weiterempfehlung
F. H.
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Ich habe hervorragende Erfahrungen in dieser Kanzlei gemacht.

Die Terminabsprache erfolgte immer ziemlich schnell, ich wurde sehr kompetenz beraten und vertreten. Kann diese Kanzlei nur sehr weiterempfehlen.
Daniel J.
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Klasse Kanzlei, glänzt mit Kompetenz und lässt auch in schwierigen Situationen nicht locker , super Beratung und nettes Personal!

Absolut Empfehlenswert
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