Unfallregulierung

Verkehrsunfall – Wie läuft die Unfallregulierung ab? Schadensersatz? Schmerzensgeld?

Sie haben bedauerlicherweise einen Verkehrsunfall erlitten und wissen nicht was zu tun ist oder die Versicherung zahlt nicht? Wir unterstützen Sie bei der Schadensregulierung, um Ihnen weiteren Ärger zu ersparen. Finden Sie im Folgenden Fragen und Antworten zum Thema Verkehrsunfall.

Was ist an der Unfallstelle zu tun?

Machen Sie gegenüber Dritten (vor allem gegenüber der Polizei) zunächst keine Angaben zum Unfallhergang. Geben Sie nur Ihre Daten bekannt. Notieren Sie die Daten des Unfallgegners sowie das Kennzeichen. Sichern Sie Beweise und fertigen Sie Lichtbilder vom Unfallort und den Fahrzeugen in Unfallstellung, sprechen Sie Zeugen an und notieren Sie ihre Daten. Ziehen Sie stets die Polizei hinzu und lassen Sie sich das Aktenzeichen des Vorgangs geben. Sofern ein Personenschaden vorliegt, sollten Sie umgehend einen Arzt aufsuchen. Dieses dient nicht nur zu Ihrer eigenen Sicherheit, sondern auch der Beweissicherung für die Geltendmachung von Schmerzensgeld. Kontaktieren Sie dann in Ruhe einen Anwalt!

 

Benötige ich bei einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt?

Machen Sie nicht den Fehler und nehmen Sie die Unfallregulierung selbst in die Hand! Die Versicherung des Unfallgegners bietet Ihnen oft unbürokratische und schnelle Regulierung an. Die gegnerische Versicherung hat bei der Abwicklung Ihres Unfallschadens jedoch nur das Interesse der Versicherung im Auge, nicht Ihr Interesse. Schließlich geht es den Versicherern regelmäßig darum, die Kosten der Unfallregulierung so gering wie möglich zu halten. Korrespondieren Sie also nicht mit der gegnerischen Versicherung, sondern beauftragen Sie direkt uns.
 
Mögliche Ansprüche werden erst durch kompetente Rechtsvertretung durch uns sichtbar. Die Versicherungen klären nicht über die einzelnen Ihnen zustehenden Schadenspositionen auf oder ziehen aufgrund eines selbst erstellten Prüfberichts (etwa von Car-Expert oder Control-Expert) einen erheblichen Betrag ab.
 
Unsere Erfahrung zeigt, dass Unfallgeschädigte, die sich durch einen Verkehrsanwalt vertreten lassen, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.

 

Wer bezahlt bei einem Verkehrsunfall die Rechtsanwaltsgebühren?

Die Kosten des Anwalts sind Teil des Schadens. Bei einem unverschuldeten Unfall ist die Unfallregulierung kostenlos. Ansonsten werden die Kosten von der Versicherung des Unfallgegners im Rahmen ihrer Haftungsquote gezahlt. Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie ohnehin auf der sicheren Seite. Sie können auch gerne eine kostenlose Ersteinschätzung anfordern!

 

Welche Ansprüche habe ich als Geschädigter?

Wir erläutern ihnen gerne welche Schadensposition geltend gemacht werden können, dies hängt von jedem Einzelfall ab. Tragen beide Unfallbeteiligte eine Mitschuld, so wird entsprechend der Haftungsquote reguliert. Einen Überblick gibt die nachfolgende nicht abschließende Übersicht:

 

            • Reparaturkosten (lt. Gutachten/Kostenvoranschlag bzw. Reparaturrechnung)
            • Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert
            • Wertminderung
            • Sachverständigenkosten
            • Mietwagenkosten
            • Nutzungsausfall
            • Abschleppkosten
            • An- und Abmeldekosten
            • Aufwandsentschädigung
            • Schmerzensgeld
            • Haushaltsführungsschaden
            • Attestkosten
            • Verdienstausfall
            • Heilungskosten

Welchen Anwalt sollte und kann ich beauftragen?

Sie haben bei jedem Unfall das Recht, mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Anwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, auch wenn Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung einen Anwalt empfiehlt. Sie sollten dann einen Anwalt wählen, der auf das Verkehrsrecht spezialisiert ist, so wie unsere Kanzlei. Das Verkehrsrecht ist so kompliziert, dass eine erfolgsversprechende Unfallregulierung nur von einem Fachanwalt für Verkehrsrechtvorgenommen werden kann. Wir kennen uns in Haftungsfragen aus und können beurteilen welche Schadenspositionen Ihnen zu stehen.

 

Wie läuft die Unfallregulierung ab?

Nachdem Sie mit uns Rücksprache gehalten haben, lassen Sie einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten anfertigen. Schicken Sie uns dieses zu oder veranlassen Sie, dass uns dies von der Werkstatt oder dem Gutachter direkt zukommt. Wir teilen Ihnen dann mit, welche Schadenspositionen Ihnen zustehen.
 
Geben Sie uns dann noch die Daten des Unfallgegners sowie ggf. die Vorgangsnummer der Polizei bekannt. Wir übernehmen dann ab Beauftragung sämtliche Korrespondenz mit allen Beteiligten, dem Unfallgegner, der gegnerischen Versicherung, der Polizei, der eigenen Haftpflichtversicherung, dem Gutachter, der Vollkaskoversicherung usw. und holen die Deckungszusage Ihrer ggf. bestehenden Rechtsschutzversicherung ein. Ist der Unfall polizeilich aufgenommen, fordern wir ggf. die Unfallakte bei der Polizei an. Sie brauchen dann nichts weiter mehr zu unternehmen!
 
Sobald uns das Gutachten des Sachverständigen oder der Kostenvoranschlag der Werkstatt vorliegt, werden wir Ihre Ansprüche der Höhe nach beziffern und gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen. Sollten noch nicht alle Positionen zu beziffern oder von uns aufgeführt sein, so können wir jederzeit die weiteren Schadensposition geltend machen.
 
Sie erhalten von allen Schriftsätzen eine Ausfertigung. Somit sind Sie immer auf dem aktuellen Stand der Schadensregulierung.
 
Die generische Versicherung hat eine Regulierungsfrist von 6-8 Wochen. In dieser Zeit überprüft die Versicherung die eingereichten Unterlagen insbesondere das Gutachten, fordert ggf. eine Stellungnahme ihres Versicherungsnehmers an und nimmt ggf. Einsicht in die Ermittlungsakte, falls der Unfall polizeilich aufgenommen wurde. Erst hiernach ist eine gerichtliche Geltendmachung möglich.

 

Was ist, wenn mir nur das Kennzeichen bekannt ist?

Ist ihnen lediglich das Kennzeichen des Verursachers bekannt, dann kann hiermit über den Zentralruf der Autoversicherer die gegnerischen Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung ermittelt werden. Gerne übernehmen wir das für Sie!

 

Muss ich den Unfall bei meiner eigenen Versicherung melden?

Nach den Versicherungsbedingungen sind Sie verpflichtet auch der eigenen Haftpflichtversicherung gegenüber eine Meldung abzugeben. Bei einer Nichtmeldung begehen Sie ggf. eine Obliegenheitsverletzung und Ihre Versicherung tritt bei einer eventuellen Mithaftung nicht ein.

 

Ist bei einem Verkehrsunfall die Hinzuziehung eines Sachverständigen notwendig?

Bei einem voraussichtlichen Schaden von über 750 € können Sie einen Gutachter Ihres Vertrauens mit der Begutachtung des Fahrzeugschadens beauftragen. Liegt der voraussichtliche Schaden darunter, können Sie bei der Werkstatt Ihrer Wahl einen Kostenvoranschlag in Auftrag geben. Die Erstattung der Gutachterkosten ist Teil der Unfallregulierung. Wenn Sie keinen Sachverständigen kennen, können wir Ihnen bei der Auswahl behilflich sein. Das Gutachten oder den Kostenvoranschlag können Sie dann ganz einfach bei uns einreichen.

 

Lohnt sich eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung?

Eine Reparatur darf nur erfolgen wenn die Kosten hierfür abzgl. der Wertminderung den Wiederbeschaffungswert nicht um mehr als 30 % übersteigen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Fahrzeug anschließend mindestens 6 Monate weiter genutzt wird. Ansonsten kann der Geschädigte grundsätzlich nur die Wiederbeschaffungskosten verlangen. Sprechen Sie hierüber aber zunächst mit ihrem Anwalt!
Die Reparatur kann dann in der Werkstatt ihrer Wahl erfolgen. Sie müssen sich nicht auf eine günstigere Alternative verweisen lassen.

 

Kann auch eine Abrechnung über ein Gutachten oder Kostenvoranschlag (fiktiv) erfolgen?

Lassen Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren, kann auch fiktiv über ein Gutachten oder Kostenvoranschlag abgerechnet werden. Bei dieser Abrechnung sind allerdings nur die Netto-Reparaturkosten zu ersetzen. Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn diese durch eine Reparaturrechnung nachgewiesen wird. Die Höhe des Schadensersatzes ist bei fiktiver Abrechnung auf den Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert begrenzt. Ein Abzug des Restwertes bleibt unberücksichtigt, wenn das Fahrzeug tatsächlich verkehrssicher repariert wurde und mindestens 6 Monate weiter genutzt wird. Hierfür ist ein Nachweis durch ein aktuelles Lichtbild oder eine Reparaturbestätigung eines Gutachters notwendig. Die Mehrwertsteuer wird nur erstattet wenn eine offizielle Reparaturrechnung vorgelegt wird. Wer sein Fahrzeug selbst repariert und hierfür Ersatzteile kauft, kann die in der Rechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer erstattet verlangen. Es können natürlich auch erst die Netto-Reparaturkosten geltend gemacht werden und danach eine Reparatur erfolgen und die Mehrwertsteuer dann nachgefordert werden.

 

Lohnt sich ein Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung?

Falls Ihr Auto nicht mehr fahrbereit ist oder sich zur Reparatur in einer Werkstatt befindet, können Sie grds. ein Mietwagen nehmen, wenn Sie auf ein Fahrzeug angewiesen sind. Achten Sie darauf, dass es sich bei den Mietwagenkosten nicht um einen überhöhten Unfallersatztarif handelt. Vergleichen Sie bestenfalls einige Mietwagenanbieter und mieten Sie ggf. ein klassenkleineres Fahrzeug. Der Mietzeitraum muss hier so kurz wie möglich gehalten werden.
Sollten Sie nicht auf ein Mietfahrzeug angewiesen sein, so steht Ihnen Nutzungsausfall für die Zeit der Reparatur oder der Wiederbeschaffung eines neuen Fahrzeugs zu. Bei einer Reparatur wird die Ausfallzeit durch die Reparaturrechnung nachgewiesen. Bei einer Wiederbeschaffung wird meist nur die im Gutachten ermittelte Wiederbeschaffungsdauer erstattet. Sprechen Sie auch hierüber mit Ihrem Anwalt.

 

Steht mir eine Wertminderung zu?

Eine Wertminderung kommt in Betracht, wenn das Fahrzeug nicht älter als 5 Jahre ist und nicht mehr als 100.000 km Fahrleistung aufweist. Die Höhe der Wertminderung hängt darüber hinaus vom Umfang des entstandenen Schadens ab und orientiert sich am unfallbedingten Wertverlust auf dem Gebrauchtwagenmarkt.

 

Was ist bei einem Totalschaden zu ersetzen?

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert (Wert des Fahrzeugs) und ist eine Reparatur unwirtschaftlich, erhalten Sie in der Regel anstelle der Reparaturkosten die so genannten Wiederbeschaffungskosten für die Anschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs. Hiervon abzuziehen ist der Restwert des beschädigten Fahrzeugs.

 

Werden mir die Abschleppkosten ersetzt?

Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher und fahrbereit, werden die Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt ersetzt.

 

Werden mir An- und Abmeldekosten ersetzt?

Muss nach einem Totalschaden ein Ersatzfahrzeug angeschafft werden, ersetzt die gegnerische Versicherung auch die im Zusammenhang mit der An- und Abmeldung entstehenden Kosten. Können diese Kosten nicht belegt werden, kann eine Pauschale gefordert werden.

 

Ist bei einer Verletzung Schmerzensgeld zu zahlen?

Bei einer Verletzung durch einen Verkehrsunfall haben Sie Anspruch auf Erstattung der Heilbehandlungskosten sowie auf ein angemessenes Schmerzensgeld. Die Verletzungen sind von einem Arzt zu dokumentieren, um die gesundheitlichen Einschränkungen nachzuweisen. Die Höhe des Schmerzensgeldesbestimmt sich nach Art und Ausmaß der Verletzungen, der Dauer der Heilbehandlung und des Ausmaßes der Beeinträchtigung der Lebensführung.

 

Ihre Ansprechpartner zum Thema Unfallregulierung:

Anwalt Stephan Winterman Lingen
Stephan Wintermann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht

  • Abitur am Gymnasium Leoninum Handrup
  • Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück
  • Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
  • Zulassung als Rechtsanwalt 2013
  • Erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ 2014
Anwalt Dieter Feltrup Lingen
Dieter Feltrup

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht

  • Notariat
  • Baurecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsunfallrecht
  • Abitur an den Kaufmännischen Berufsbildenden Schulen in Nordhorn
  • Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück
  • Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
  • Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1997
  • Fachanwalt für Strafrecht seit 2005
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2006

Das sagen unsere Mandanten

Eric Ro.
Weiterlesen
Da dies mein erster Kontakt mit einer Anwaltskanzlei war, war ich sehr nervös, was sich allerdings schnell änderte.
Ich wurde zu meinem Sachverhalt befragt und es wurde sich alles notiert und bis ins kleinste aufgeschlüsselt. Anschließend hat man mich sehr genau beraten und auch meine weitere Vorgehensweise wurde mir direkt aufgezeigt.

Auf Grundlage dieser Vorgehensweise habe ich es geschafft einen größeren wirtschaftlichen Rückschlag abzuwenden.

Auch für weitere telefonische Rückfragen standen die Mitarbeiter der Kanzlei bereit.
Bernhard V.
Weiterlesen
In Angelegenheiten der Rechtsberatung- und Vertretung vertraue ich auf die Kanzlei Wintermann.

Sie prüfen, wägen ab, beraten, werden aktiv und setzen sich für das Recht Ihrer Mandanten ein. Auch wenn dann das Leben nicht immer nur Sonnenschein beschert, ist im Endeffekt eine Klarheit geschaffen, die dieses Vertrauen rechtfertigt!

Ich weiß mein Recht und Unrecht in sicheren Händen…
S. T.
Weiterlesen
Sehr kompetente und gute Beratung sowie hervorragende Vertretung. Auf jeden Fall eine Weiterempfehlung
F. H.
Weiterlesen
Ich habe hervorragende Erfahrungen in dieser Kanzlei gemacht.

Die Terminabsprache erfolgte immer ziemlich schnell, ich wurde sehr kompetenz beraten und vertreten. Kann diese Kanzlei nur sehr weiterempfehlen.
Daniel J.
Weiterlesen
Klasse Kanzlei, glänzt mit Kompetenz und lässt auch in schwierigen Situationen nicht locker , super Beratung und nettes Personal!

Absolut Empfehlenswert
Voriger
Nächster
Nach oben