Zu dicht aufgefahren? Droht ein Bußgeld oder eine Strafe durch Abstandsverstoß?
Sie sind auf der Autobahn, auf der Landstraße oder im Stadtverkehr einem anderen Verkehrsteilnehmer zu dicht aufgefahren? Ihnen droht nun ein Bußgeld? Dann kontaktieren Sie uns umgehend, denn ein Abstandsverstoß kann hohe Bußgelder nach sich ziehen. Im Folgenden finden Sie weiterführende Informationen zum Abstandsverstoß und wie wir als Anwälte Ihnen bestmöglich helfen können.
Wie viel Abstand muss ich einhalten?
Der Sicherheitsabstand muss so gewählt sein, dass Sie nicht auf Ihren Vordermann auffahren, wenn dieser unvermittelt bremst.
- Innerorts: Sicherheitsabstand von einer Sekunde, was bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h 15 Metern bzw. 3 Fahrzeuglängen entspricht.
- Außerorts: Abstand von zwei Sekunden bzw. der halbe Wert des Tachos. Das entspricht bei 100 km/h Geschwindigkeit einem Mindestabstand von 50 Metern.
Der Mindestabstand von Lkws mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und Kraftomnibussen beträgt auf Autobahnen bei Geschwindigkeiten von mehr als 50 km/h 50 Meter.
Was kostet zu dichtes Auffahren?
Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug beträgt in Metern:
Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
Abstand | Bußgeld |
---|---|
weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € |
weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € |
weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € |
weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € |
weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € |
Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h
Abstand | Bußgeld | Fahrverbot |
---|---|---|
weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | |
weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | |
weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | Fahrverbot 1 Monat |
weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | Fahrverbot 2 Monate |
weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | Fahrverbot 3 Monate |
Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
Abstand | Bußgeld | Fahrverbot |
---|---|---|
weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 100 € | |
weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 180 € | |
weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 240 € | Fahrverbot 1 Monat |
weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 320 € | Fahrverbot 2 Monate |
weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 400 € | Fahrverbot 3 Monate |
Wie wird der Abstandsverstoß festgestellt?
Die Messung des Abstandes erfolgt häufig mit einer Kamera von Autobahnbrücken aus. Auch während der Fahrt werden von Polizisten in Zivilfahrzeugen Messungen per Kamera vorgenommen.
Wird bei Abstandsmessung geblitzt?
Nein, bei der der Messung des Sicherheitsabstandes wird nicht geblitzt. Kameras, die zur Abstandsmessung auf Autobahnbrücken eingesetzt werden, machen Videoaufnahmen. Auch aus den eingesetzten Fahrzeugen heraus werden Videoaufnahmen gemacht.
Bei dem Brückenmessverfahren wird der tatsächlich eingehaltene Abstand anhand der Zeitdifferenz zwischen dem Vordermann und dem Betroffenen und der gleichzeitig ermittelten Geschwindigkeit ermittelt. Hierfür sind unmittelbar vor der Brücke am linken Fahrbahnrand in einem Abstand von 50 m weiße Striche angebracht. Auf dem Video aufgezeichnet wird jedoch bereits die vor der Messung liegende Strecke in einer Entfernung bis zu 600 m, um feststellen zu können, ob es sich nur um eine kurzfristige oder vom Vordermann verschuldete Abstandsunterschreitung gehandelt hat.
Ist ein Einspruch gegen den Abstandsverstoß sinnvoll?
Es kommt darauf an. Wir, als Anwälte, haben das Recht auf Akteneinsicht. Die Akte enthält auch die Videoaufzeichnung des Abstandsverstoßes. Auf diesem Video ist zu sehen, ob es sich nur um eine kurzfristige Abstandsunterschreitung handelte oder der Vordermann abgebremst hat oder ausgeschert ist und der Sicherheitsabstand dadurch unterschritten wurde. In diesen Fällen ist ein Einspruch sinnvoll und eine Reduzierung oder ein Absehen vom Fahrverbot möglich.
Ist zu geringer Abstand bereits eine Nötigung?
Ein kurzfristiges dichtes Auffahren ist noch keine Nötigung. Doch wenn Sie über einen längeren Zeitraum den Sicherheitsabstand nicht einhalten oder gar mit Lichthupe versuchen Ihren Vordermann zum Spurwechsel zu drängen, nötigen Sie diesen. In einem solchen Fall begehen Sie eine Straftat, diemit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.
Ihr Ansprechpartner im Bußgeldverfahren:
Stephan Wintermann
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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- Vertragsrecht
- Abitur am Gymnasium Leoninum Handrup
- Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
- Zulassung als Rechtsanwalt 2013
- Erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ 2014
- Notar seit 2022