Für eine Vielzahl von Rechtgeschäften ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Diejenigen Verträge oder Willenserklärungen, welche für die betroffenen Personen eine überaus weitreichende Konsequenz mit sich bringen, müssen zwingend durch einen Notar beurkundet werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass sich die entsprechenden Personen auch tatsächlich der rechtlichen Tragweite des Rechtsgeschäfts bewusst sind.
Eine Beurkundung durch einen Notar ist z.B. gesetzlich vorgeschrieben für
Immobilienkaufverträge
Grundstückskaufverträge
Erbverträge
Eheverträge
das sogenannte notarielle Testament
Bei einer notariellen Beurkundung erforscht der Notar zunächst den Willen der Beteiligten und klärt den vorliegenden Sachverhalt auf, belehrt die Beteiligten unparteiisch über die rechtliche Tragweite des Geschäfts und gibt die Erklärungen der Beteiligten verständlich und nachvollziehbar in der Urkunde wieder. Der Notar liest den Beteiligten den gesamten Text der Urkunde vor. Anschließend genehmigen die Beteiligten den Inhalt der Urkunde und unterschreiben diese zusammen mit dem Notar. Melden Sie sich gerne bei unseren Lingener Notaren.