Beurkundung

Für eine Vielzahl von Rechtgeschäften ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Diejenigen Verträge oder Willenserklärungen, welche für die betroffenen Personen eine überaus weitreichende Konsequenz mit sich bringen, müssen zwingend durch einen Notar beurkundet werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass sich die entsprechenden Personen auch tatsächlich der rechtlichen Tragweite des Rechtsgeschäfts bewusst sind.

Eine Beurkundung durch einen Notar ist z.B. gesetzlich vorgeschrieben für

Immobilienkaufverträge

Grundstückskaufverträge

Erbverträge

Eheverträge

das sogenannte notarielle Testament

Bei einer notariellen Beurkundung erforscht der Notar zunächst den Willen der Beteiligten und klärt den vorliegenden Sachverhalt auf, belehrt die Beteiligten unparteiisch über die rechtliche Tragweite des Geschäfts und gibt die Erklärungen der Beteiligten verständlich und nachvollziehbar in der Urkunde wieder. Der Notar liest den Beteiligten den gesamten Text der Urkunde vor. Anschließend genehmigen die Beteiligten den Inhalt der Urkunde und unterschreiben diese zusammen mit dem Notar. Melden Sie sich gerne bei unseren Lingener Notaren

Das sagen unsere Mandanten

Eric Ro.
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Da dies mein erster Kontakt mit einer Anwaltskanzlei war, war ich sehr nervös, was sich allerdings schnell änderte.
Ich wurde zu meinem Sachverhalt befragt und es wurde sich alles notiert und bis ins kleinste aufgeschlüsselt. Anschließend hat man mich sehr genau beraten und auch meine weitere Vorgehensweise wurde mir direkt aufgezeigt.

Auf Grundlage dieser Vorgehensweise habe ich es geschafft einen größeren wirtschaftlichen Rückschlag abzuwenden.

Auch für weitere telefonische Rückfragen standen die Mitarbeiter der Kanzlei bereit.
Bernhard V.
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In Angelegenheiten der Rechtsberatung- und Vertretung vertraue ich auf die Kanzlei Wintermann.

Sie prüfen, wägen ab, beraten, werden aktiv und setzen sich für das Recht Ihrer Mandanten ein. Auch wenn dann das Leben nicht immer nur Sonnenschein beschert, ist im Endeffekt eine Klarheit geschaffen, die dieses Vertrauen rechtfertigt!

Ich weiß mein Recht und Unrecht in sicheren Händen…
S. T.
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Sehr kompetente und gute Beratung sowie hervorragende Vertretung. Auf jeden Fall eine Weiterempfehlung
F. H.
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Ich habe hervorragende Erfahrungen in dieser Kanzlei gemacht.

Die Terminabsprache erfolgte immer ziemlich schnell, ich wurde sehr kompetenz beraten und vertreten. Kann diese Kanzlei nur sehr weiterempfehlen.
Daniel J.
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Klasse Kanzlei, glänzt mit Kompetenz und lässt auch in schwierigen Situationen nicht locker , super Beratung und nettes Personal!

Absolut Empfehlenswert
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