Erbvertrag

Der Erbvertrag - Definition, Inhalt, Aufhebung

Was ist der Erbvertrag?

Mit einem Testament bestimmt ein Erblasser, wer nach seinem Tod über den Nachlass verfügen soll. Daneben kennt das Erbrecht den Erbvertrag. Auch hiermit ist es dem Errichter des Vertrages möglich, die gesetzliche Erbfolge zu umgehen und für den Vermögensübertragung einen Erben seiner Wahl
einzusetzen. In dem Abschluss eines Erbvertrages können z.B. unverheiratete Paare ihren Vorteil sehen, weil Lebensgefährten von dem deutschen Erbrecht nicht explizit berücksichtigt werden.

 

Welcher Unterschied besteht zwischen einem Erbvertrag und einem Testament?

Im Unterschied zu einem Testament liegen einem Erbvertrag zwei Willenserklärungen zugrunde. Für den Abschluss sind mindestens zwei Personen erforderlich. Ein Testament kann von nur einer Person errichtet und problemlos widerrufen werden. Notariell erstellte Erbverträge sind verbindlich. Ein Testament muss nicht zwingend von einem Notar beurkundet werden.

Wer kann einen Erbvertrag abschließen?

Der Vertrag, mit dem nach dem Tod über einen Nachlass verfügt werden soll, kann von jeder Person errichtet werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die einzige Voraussetzung ist die Mündigkeit der abschließenden Partei. Der Abschluss eines Erbvertrages empfiehlt sich z.B., wenn der Erblasser einen bestimmten Erben bevorzugen möchte (Erbzuwendungsvertrag) oder wenn ein Erbe den Verzicht seines gesetzlichen Erbes
(Erbverzichtsvertrag) erklärt. Mithilfe des Erbvertrages kann ein Erblasser ausschließen, dass ein pflichtteilsberechtigter Erbe Ansprüche geltend macht, obwohl er zu einem früheren Zeitpunkt darauf verzichtet hat.

 

Was kann mit dem Erbvertrag geregelt werden?

In Erbverträgen können dieselben Inhalte geregelt werden, wie in Testamenten. Das deutsche Erbrecht macht den abschließenden Parteien keine speziellen Vorgaben. Gegenstände von Erbverträgen können z.B. die Erbeinsetzung, die Vermächtnisverteilung oder die Erteilung von Auflagen sein.

Welche Form hat ein Erbvertrag?

Erbverträge werden immer in der Schriftform abgeschlossen. Sie müssen durch einen Notar beurkundet werden.

Kann ein Erbvertrag aufgelöst werden?

Ja, es ist möglich die Regelungen eines Erbvertrages wieder rückgängig zu machen. Dafür ist es in der Regel erforderlich, dass beide Vertragspartner die Auflösung wollen. Ausnahmsweise können Erbverträge von nur einer Seite aufgelöst werden, wenn der Errichter den Begünstigten aus triftigen Gründen enterben möchte oder eine der beiden Seiten die inhaltlichen Vereinbarungen des Erbvertrages missachtet.

Welche notariellen Kosten entstehen bei der Errichtung eines Erbvertrages?

Soll das Erbe mittels eines Vertrages geregelt werden, sieht der deutsche Gesetzgeber zwingend eine notarielle Beurkundung vor. Bei der Festlegung seines Honorars muss der Notar die Vorschriften des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) beachten. Für die Erstellung eines Erbvertrages darf er 2,0 Gebührensätze erheben. Die Gebühr richtet sich nach dem Geschäftswert. Dieser wird auf Basis des Reinvermögens angesetzt, das der Inhalt des Erbvertrages ist. Bei einem Geschäftswert von bis zu 500 Euro beträgt die einfache Gebühr 15,00 Euro. Liegt der Geschäftswert bei über 1.000 Euro kann der Notar eine Gebühr von 19,00 Euro berechnen. Verfügen die Vertragspartner in dem Erbvertrag über ein Vermögen von über 50.000 Euro, lautet das
Notarhonorar auf 165,00 Euro. Fragen? Melden Sie sich bei unseren Notaren in Lingen

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Das sagen unsere Mandanten

Eric Ro.
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Bernhard V.
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S. T.
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F. H.
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Daniel J.
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