Patientenverfügung

Die Patientenverfügung - Definition, Inhalt und rechtliche Voraussetzungen

Was ist eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung ist gesetzlich im § 1901a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Aus zivilrechtlicher Sicht stellt sie eine Erklärung des eigenen Willens eines Verfassers dar, der voll geschäftsfähig ist. Kennzeichnend für die Verfügung ist, dass sie nur Außenwirkung entfaltet, wenn der Ersteller des
Dokuments nicht mehr dazu in der Lage ist, einer Maßnahme, die aus medizinischer Sicht lebensnotwendig ist, zuzustimmen oder diese abzulehnen. Die Verfügung muss schriftlich abgefasst werden Sie ist an keinen bestimmten Adressaten gerichtet. Schon deshalb sollte die Willensäußerung so klar wie möglich sein. Hat ein behandelnder Arzt Kenntnis von dem Willen seines Patienten, muss er diesen verbindlich akzeptieren und erfüllen. Andernfalls macht er sich strafbar.

In welchem Fall wird eine Patientenverfügung benötigt?

Die Verfügung wird dann benötigt, wenn der Patient einer lebensnotwendigen Maßnahme nicht mehr zustimmen oder diese ablehnen kann, weil er das Bewusstsein verloren hat. Ohne die Verfügung muss der Arzt alle medizinischen Möglichkeiten ausschöpfen, die seinen Patienten am Leben erhalten. Daran ist er durch den hippokratischen Eid gebunden. Möchte ein Patient dies schon im Vorfeld ausschließen, sollte er rechtzeitig an die Erstellung einer
Patientenverfügung denken.

 

Welchen Angaben dürfen in einer Verfügung nicht fehlen?

Damit die Verfügung rechtswirksam ist, dürfen in dem Dokument bestimmte Angaben nicht fehlen. Hierzu gehören der Name des Erstellers, sein Geburtsdatum, die aktuelle Wohnanschrift und das Datum des Tages, an dem die Patientenverfügung verfasst wurde. Über die Pflichtangaben hinaus muss die Verfügung zwingend eigenhändig von dem Verfasser unterschrieben werden.

 

Welchen Inhalt regelt eine Patientenverfügung?

In der Verfügung kann der Patient seine Willenserklärung z.B. zu den folgenden Bereichen bekunden:

  • Maßnahmen zur Lebenserhaltung im Allgemeinen
  • Künstliche Beatmung
  • Wiederbelebung
  • Dialyse
  • Bluttransfusionen

Erklärt der Patient in der Verfügung ausreichend konkret, ob der Arzt die Behandlung weiterführen oder sie abbrechen soll, muss dieser sich verbindlich an die Entscheidung halten.

Welche rechtlichen Voraussetzungen muss die Verfügung erfüllen?

Damit die Patientenverfügung für jeden Arzt bindend ist, muss sie den rechtlichen Voraussetzungen Stand halten, die der Gesetzgeber an die Erstellung einer Patientenverfügung knüpft. Dies sind im § 1901a BGB geregelt. Hiernach muss der Verfasser einer Verfügung die folgenden Punkte beachten: Der Ersteller muss volljährig und voll geschäftsfähig sein. Die Verfügung muss schriftlich abgefasst und von dem Ersteller eigenhändig unterschrieben sein. Die Willenserklärungen des Patienten müssen hinreichend konkret formuliert sein. Dies bedeutet z.B., dass der Patient konkrete Wünsche zu ärztlichen Maßnahmen äußert oder bestimmt, dass lebenserhaltende Maßnahmen abgebrochen werden, wenn der er klinisch tot ist. Die Beurkundung der Verfügung durch einen Notar ist nicht zwingend erforderlich. Ein Rechtsbeistand unterstützt den Verfasser aber bei der Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen. Dies trägt im Ernstfall zu einer verbindlichen Beachtung des Arztes bei.

 

Kann die Verfügung widerrufen werden?

Eine Patientenverfügung hat solange Bestand, bis sie von dem Verfasser des Dokuments widerrufen wird. Der Widerruf muss nicht zwingend schriftlich abgefasst werden. Die Willensäußerung kann auch mündlich oder durch konkludentes Handeln – z.B. das Schütteln mit dem Kopf – erfolgen. Wünschen Sie weitere Informationen zur Erstellung einer Patientenverfügung oder den rechtlichen Voraussetzungen? Melden Sie sich bei unseren Notaren in Lingen

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Hubert Wintermann

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  • Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
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  • Fachanwalt für Strafrecht seit 2005
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2006

Das sagen unsere Mandanten

Eric Ro.
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Da dies mein erster Kontakt mit einer Anwaltskanzlei war, war ich sehr nervös, was sich allerdings schnell änderte.
Ich wurde zu meinem Sachverhalt befragt und es wurde sich alles notiert und bis ins kleinste aufgeschlüsselt. Anschließend hat man mich sehr genau beraten und auch meine weitere Vorgehensweise wurde mir direkt aufgezeigt.

Auf Grundlage dieser Vorgehensweise habe ich es geschafft einen größeren wirtschaftlichen Rückschlag abzuwenden.

Auch für weitere telefonische Rückfragen standen die Mitarbeiter der Kanzlei bereit.
Bernhard V.
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In Angelegenheiten der Rechtsberatung- und Vertretung vertraue ich auf die Kanzlei Wintermann.

Sie prüfen, wägen ab, beraten, werden aktiv und setzen sich für das Recht Ihrer Mandanten ein. Auch wenn dann das Leben nicht immer nur Sonnenschein beschert, ist im Endeffekt eine Klarheit geschaffen, die dieses Vertrauen rechtfertigt!

Ich weiß mein Recht und Unrecht in sicheren Händen…
S. T.
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Sehr kompetente und gute Beratung sowie hervorragende Vertretung. Auf jeden Fall eine Weiterempfehlung
F. H.
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Ich habe hervorragende Erfahrungen in dieser Kanzlei gemacht.

Die Terminabsprache erfolgte immer ziemlich schnell, ich wurde sehr kompetenz beraten und vertreten. Kann diese Kanzlei nur sehr weiterempfehlen.
Daniel J.
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Klasse Kanzlei, glänzt mit Kompetenz und lässt auch in schwierigen Situationen nicht locker , super Beratung und nettes Personal!

Absolut Empfehlenswert
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