Sie benötigen eine Beglaubigung?
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn es sich um Beglaubigungen von Dokumenten oder Unterschriften geht. Für zahlreiche Rechtsgeschäfte ist eine Beglaubigung einer Unterschrift erforderlich.
Wenn Sie eine notariell beglaubigte Abschrift eines Dokuments oder eine Beglaubigung einer Urschrift benötigen, so können wir als langjährig erfahrene Rechtsanwalts- und Notarkanzlei gern behilflich sein.
Unabhängig davon, zu welchem Zweck Sie die Beglaubigung benötigen, stehen wir Ihnen mit unserem Team aus erfahrenen und engagierten Notaren und den Notariatsmitarbeitern gern zur Verfügung.
Wir führen die entsprechende Beglaubigung innerhalb von kürzester Zeit für Sie aus, sodass Sie dann ohne nennenswerte Verzögerung auf die beglaubigte Abschrift oder das beglaubigte Dokument zugreifen können. Fragen? Melden Sie sich bei unseren Notaren in Lingen.
Ihre Ansprechpartner für eine Beglaubigung:
Hubert Wintermann
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Notar
- Vertragsrecht
- Baurecht
- Erbrecht
- Immobilienrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Verkehrsunfallrecht
- Zwangsvollstreckung
- Abitur am Gymnasium Georgianum in Lingen
- Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
- Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1983
- Notar seit 1992
- Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2007
Elisabeth Holt-Pool
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Notariat
- Familienrecht
- Immobilienrecht
- Mietrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Abitur am Gymnasium Johanneum in Lingen
- Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück und an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
- Zulassung als Rechtsanwältin im Jahre 1990
- Notarin seit 2011
- Fachanwältin für Familienrecht seit 1998
- Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2006
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltsvereins
Dieter Feltrup
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
- Notariat
- Baurecht
- Strafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Verkehrsunfallrecht
- Abitur an den Kaufmännischen Berufsbildenden Schulen in Nordhorn
- Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
- Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1997
- Fachanwalt für Strafrecht seit 2005
- Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2006
Was ist eine Beglaubigung?
Viele Dokumente und Kopien können im Rechtsverkehr nur dann gültig verwendet werden, wenn sie notariell beglaubigt sind. Eine solche notarielle Beglaubigung bestätigt die Echtheit eines Dokuments oder einer Unterschrift.
Die notarielle Beglaubigung ist also eine Bescheinigung über die Echtheit von Unterschriften oder Abschriften. Der Inhalt der Erklärung wird nicht auf seine Rechtmäßigkeit überprüft.
Wie läuft eine Beglaubigung ab?
Für eine Abschriftsbeglaubigung können Sie uns dieses Dokument persönlich oder durch einen Dritten vorbeibringen, in den Briefkasten werfen oder uns per Post zusenden. Nach der Beglaubigung können Sie das beglaubigte Dokument abholen oder wir senden es Ihnen per Post zu.
Bei einer Unterschriftsbeglaubigung, also der Bezeugung der Echtheit einer Unterschrift, müssen Sie hingegen persönlich vorbeikomme und vor mir als Notar bestätigen, dass es ihre eigenhändige Unterschrift ist. Dies bezeuge dann ich als Notar.
Falls Sie nicht persönlich bekannt sind, müssen Sie sich bei der Unterschriftsbeglaubigung durch einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) ausweisen.
Unterschied Beglaubigung und Beurkundung?
Die notarielle Beglaubigung wird in der gängigen Praxis sehr häufig mit der notariellen Beurkundung verwechselt. Es handelt sich hierbei jedoch um zwei völlig unterschiedliche notarielle Vorgänge.
Der Unterschied zwischen einer notariellen Beglaubigung und einer notariellen Beurkundung liegt darin, dass der Notar bei der notariellen Beurkundung gesetzlich dazu verpflichtet ist, auch den Willen der jeweiligen Parteien im Hinblick auf die Beurkundung zu erforschen.
Es wird durch den Notar somit auch die Rechtmäßigkeit des Rechtsgeschäfts geprüft. Bei der notariellen Beglaubigung jedoch entfällt dieser Vorgang, sodass der Notar lediglich die Rechtmäßigkeit des vorgelegten Dokuments zu prüfen hat.