Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht - was ist das und wann ist sie sinnvoll?

 

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht ist ein Schriftstück, mit dem der Ersteller eine andere Person bevollmächtigt, alle alltäglichen Dinge zu regeln, wenn er dazu selbst nicht mehr in der Lage sein sollte. Durch die Rechtsvorschrift des § 164 BGB erlangt die Vollmacht Rechtscharakter. Dies bedeutet, dass die Willenserklärung des Verfassers von jedem zu akzeptieren ist. Mit der Vollmacht hat die bevollmächtigte Person auch die Befugnis als Stellvertreter vor Gericht aufzutreten.

Was ist der Unterschied zu einer Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung regelt den Fall, dass der Verfasser nicht mehr bei Bewusstsein ist und einer lebenserhaltenen Maßnahme nicht zustimmen oder diese ablehnen kann. Die Vorsorgevollmacht ist für die Fälle vorgesehen, in denen der Verfasser seine alltäglichen Aufgaben – z.B. Einkaufen oder Bankgeschäfte – aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr wahrnehmen  kann. Die bevollmächtigte Person tritt als gesetzlicher Vertreter des Verfassers auf. Da eine Vollmacht, die Vorsorge betreffend, rechtlich ausgelegt ist und eine Patientenverfügung den medizinischen Bereich abdeckt, können die Dokumente nebeneinander erstellt werden.

In welchen Fällen sollte eine Vorsorgevollmacht erteilt werden?

Wer für den Fall vorsorgen möchte, dass er durch einen Unfall oder durch eine schwere Erkrankung nicht mehr dazu in der Lage ist, seine alltäglichen Dinge wahrzunehmen, ist mit der Erstellung einer Vorsorgevollmacht gut beraten. Mit dem Dokument gewährleisten Sie, dass eine andere Person für Sie wichtige Dinge erledigen kann. Bestimmen Sie mit der Vollmacht eine Person Ihres Vertrauens, kann diese bei dem Eintritt der Vollmacht z.B. die Führung Ihres Kontos übernehmen und dafür Sorge tragen, dass alle Rechnungen pünktlich bezahlt werden. Müssen Sie in ein Pflegeheim umziehen, kann die bevollmächtigte Person mit dem Verkauf des Hauses betraut werden.

Ist die Unterstützung eines Notars erforderlich?

Für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht müssen Sie nicht zwingend die fachkundige Hilfe eines Notars in Anspruch nehmen. Das deutsche Recht lässt es zu, dass Sie das Dokument in Eigenregie verfassen und hierfür ein Muster verwenden. Dieses ist z.B. über das Zentrale Vorsorgeregister der
Bundesnotarkammer erhältlich. Möchten Sie die Vollmacht selbst erstellen, sollten Sie darauf achten, dass alle Angaben so konkret wie möglich sind. Wählen Sie als Bevollmächtigten eine Person Ihres Vertrauens aus und legen Sie möglichst genau fest, welche Aufgaben Sie der Person übertragen möchten, wenn Sie selbst hierzu nicht mehr in der Lage sein sollten. Vertrauen Sie auf den Rat eines Notars, können Sie mit der notariellen Beurkundung eine höhere Akzeptanz nach außen erzielen. Weil der Notar vor der Erstellung Ihre Geschäftsfähigkeit feststellt und Sie zu dem Inhalt des Dokuments ausführlich berät, hat es einen höheren Beweiswert.

Kann eine Vorsorgevollmacht widerrufen werden?

Stellen Sie fest, dass sich die Person, die Sie in der Vollmacht als Bevollmächtigten eingesetzt haben, nicht vertrauenswürdig ist, können Sie Ihre Erklärung jederzeit widerrufen. Der Widerruf sollte schriftlich und klar formuliert sein. Bestenfalls erklären Sie auch gegenüber der von Ihnen bestimmten Person, dass Sie die Regelungen bezüglich der Vollmacht, widerrufen haben. Haben Sie weitere Fragen zu der Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder möchten Sie wissen, ob die Erstellung in Ihrem individuellen Fall sinnvoll ist? Melden Sie sich bei unseren Notaren in Lingen

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Das sagen unsere Mandanten

Eric Ro.
Da dies mein erster Kontakt mit einer Anwaltskanzlei war, war ich sehr nervös, was sich allerdings schnell änderte.
Ich wurde zu meinem Sachverhalt befragt und es wurde sich alles notiert und bis ins kleinste aufgeschlüsselt. Anschließend hat man mich sehr genau beraten und auch meine weitere Vorgehensweise wurde mir direkt aufgezeigt.

Auf Grundlage dieser Vorgehensweise habe ich es geschafft einen größeren wirtschaftlichen Rückschlag abzuwenden.

Auch für weitere telefonische Rückfragen standen die Mitarbeiter der Kanzlei bereit.
Bernhard V.
In Angelegenheiten der Rechtsberatung- und Vertretung vertraue ich auf die Kanzlei Wintermann.

Sie prüfen, wägen ab, beraten, werden aktiv und setzen sich für das Recht Ihrer Mandanten ein. Auch wenn dann das Leben nicht immer nur Sonnenschein beschert, ist im Endeffekt eine Klarheit geschaffen, die dieses Vertrauen rechtfertigt!

Ich weiß mein Recht und Unrecht in sicheren Händen…
S. T.
Sehr kompetente und gute Beratung sowie hervorragende Vertretung. Auf jeden Fall eine Weiterempfehlung
F. H.
Ich habe hervorragende Erfahrungen in dieser Kanzlei gemacht.

Die Terminabsprache erfolgte immer ziemlich schnell, ich wurde sehr kompetenz beraten und vertreten. Kann diese Kanzlei nur sehr weiterempfehlen.
Daniel J.
Klasse Kanzlei, glänzt mit Kompetenz und lässt auch in schwierigen Situationen nicht locker , super Beratung und nettes Personal!

Absolut Empfehlenswert
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