Nach dem Zweiten Weltkrieg zwang der Wohnraumbedarf dazu, Formen zu finden, wie Wohnraumsuchende an dessen Finanzierung beteiligt, zugleich aber auch einen realen Gegenwert als Eigentümer erhalten konnten
Diese Möglichkeit wurde durch Wohnungeigentumsgesetz im Jahre 1951 geschaffen.
Was beinhaltet das Wohnungseigentumsrecht?
Das bundesdeutsche Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vom 15. März 1951 regelt im Falle einer entsprechenden formellen Teilung eines Grundstücks durch Teilungserklärung das Eigentum an den einzelnen Wohnungen oder Gebäuden (Wohnungseigentum), an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen oder Flächen (Teileigentum) und das Gemeinschaftseigentum am gemeinsamen Gebäude oder Grundstück. Durch das Spannungsfeld zwischen dem Gemeinschaftseigentum auf der einen Seite und das Sondereigentum auf der anderen Seite entstehen häufig Schwierigkeiten und Probleme: Angefangen mit den Rechtsverhältnissen der Wohnungseigentümer untereinander bis zu Fragen um die Verwaltung und Abrechnung von Betriebskosten oder Modernisierung der Wohnungsanlagen.
Falsche Entscheidungen können in diesem Zusammenhang wirtschaftlich einschneidende Konsequenzen haben. Deshalb ist anwaltliche Beratung notwendig.
Wir als Rechtsänwälte vertreten unsere Mandanten u.a. außergerichtlich bei der Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen und gerichtlich im Rahmen der Beschlussanfechung. Wohnungsverwalter vertreten wir bei der Durchsetzung von Hausgeldansprüchen und Ansprüchen der Gemeinschaft.
Da eine Wohnungseigentümergemeinschaft letztlich auf Dauer angelegt ist, arbeiten wir als Rechtsanwälte an pragmatischen Lösungen, um ein gedeihliches Miteinander der Wohungseigentümer zu ermöglichen.
Ihre Ansprechpartnerin auf dem Gebiet des „Wohnungseigentumsrechts“ ist:
Elisabeth Holt-Pool
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Notariat
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- Wohnungseigentumsrecht
- Abitur am Gymnasium Johanneum in Lingen
- Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück und an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
- Zulassung als Rechtsanwältin im Jahre 1990
- Notarin seit 2011
- Fachanwältin für Familienrecht seit 1998
- Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2006
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltsvereins