Was besagt das allgemeine Vertragsrecht? Das allgemeine Vertragsrecht betrifft die Gesamtheit aller zivilrechtlichen Vertragstypen
Neben den „klassischen“ Vertragstypen des BGB, wie z.B. Kauf- oder Werkvertrag, haben sich in der Wirtschaft neue spezielle Vertragsarten, wie z.B. Franchise-, Leasing- oder Lizenzverträge herausgebildet. Hierbei handelt es sich um Verträge, die Elemente verschiedener klassischer Vertragstypen miteinander verknüpfen. Es ist daher umfassende Kenntnis des Zivilrechts notwendig, um Sachverhalte und Rechtsfragen auf dem Gebiet allgemeines Vertragsrecht sicher zu beurteilen.
Vertragsrecht: Wir wir Ihnen als Anwälte helfen
Unsere Hauptaufgabe als Rechtsanwälte liegt im allgemeinen Vertragsrecht in der Überprüfung der Wirksamkeit von Vertragsklauseln, der Analyse der praktischen Durchsetzbarkeit von vertraglichen Regelungen und in der Beurteilung von Prozessrisiken. Zudem gestalten und entwerfen die Rechtsanwälte unserer Kanzlei Verträge in den verschiedensten Vertragstypen sowie allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen.
Unsere Rechtsanwälte beraten – in teilweise langjährig gewachsenen Mandatsverhältnissen – sowohl Privatleute als auch kleine und mittelständische Unternehmen in sämtlichen Vertragsangelegenheiten.
Ihr Ansprechpartner auf dem Gebiet des „allgemeinen Vertragsrechts“ ist:
Hubert Wintermann
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Notar
- Vertragsrecht
- Baurecht
- Erbrecht
- Immobilienrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Verkehrsunfallrecht
- Zwangsvollstreckung
- Abitur am Gymnasium Georgianum in Lingen
- Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
- Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1983
- Notar seit 1992
- Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2007
Dieter Feltrup
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Strafrecht und
Verkehrsrecht
- Notariat
- Baurecht
- Strafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Verkehrsunfallrecht
- Abitur an den Kaufmännischen Berufsbildenden Schulen in Nordhorn
- Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
- Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1997
- Fachanwalt für Strafrecht seit 2005
- Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2006
Stephan Wintermann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Abitur am Gymnasium Leoninum Handrup
- Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
- Zulassung als Rechtsanwalt 2013
- Erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ 2014
Elisabeth Holt-Pool
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Notariat
- Familienrecht
- Immobilienrecht
- Mietrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Abitur am Gymnasium Johanneum in Lingen
- Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück und an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
- Zulassung als Rechtsanwältin im Jahre 1990
- Notarin seit 2011
- Fachanwältin für Familienrecht seit 1998
- Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2006
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltsvereins