Sie suchen einen Anwalt für Erbrecht?
In der Kanzlei Wintermann in Lingen finden Sie immer einen kompetenten Rechtsanwalt an Ihrer Seite, der Ihnen bei der Regelung Ihres Erbes hilft und Sie in Erbstreitigkeiten vertritt. Die Anwälte Hubert Wintermann, Stephan Wintermann, Dieter Feltrup und Elisabeth Holt-Pool sind dabei für Sie nicht nur als Anwalt, sondern auch als Notar tätig. Das ist ein Vorteil, denn damit ist nicht nur Rechtsberatung zum Testament möglich, sondern auch die notarielle Beurkundung. Sie ist zum Beispiel unverzichtbar, wenn das Testament nicht eigenhändig verfasst wird, um Gültigkeit zu erlangen.
Erbfälle erfordern oft besondere Sensibilität, denn neben rein vermögensrechtlichen Fragen sind vielfach große Emotionen mit im Spiel. Außer der Trauer um den Verstorbenen stehen auch die Beziehungen der Erben untereinander auf dem Prüfstand. Außerdem geht es vielfach um beträchtliche Vermögenswerte. Ein Rechtsanwalt und Notar kann hier nicht nur dafür sorgen, dass der letzte Wille des Verstorbenen zur Geltung kommt, als neutraler Dritter hat er auch eine ausgleichende Funktion und Wirkung.
Bei der Kanzlei Wintermann in Lingen hat man eine langjährige Erfahrung in der Regelung von Erbfällen.
Unsere Tätigkeitsbereiche im Erbrecht:
Erbengemeinschaft und deren Auseinandersetzung Erbengemeinschaft des deutschen Erbrechts – Rechte,
Notar in Lingen Notarbereich JETZT ANRUFEN! KONTAKTFORMULAR ANFAHRT Sie suchen
Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch Der Pflichtteil im deutschen Erbrecht Grundsätzlich hat
Ihre Ansprechpartner im Erbrecht sind:
Hubert Wintermann
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Notar
- Vertragsrecht
- Baurecht
- Erbrecht
- Immobilienrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Verkehrsunfallrecht
- Zwangsvollstreckung
- Abitur am Gymnasium Georgianum in Lingen
- Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
- Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1983
- Notar seit 1992
- Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2007
Elisabeth Holt-Pool
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Notariat
- Familienrecht
- Immobilienrecht
- Mietrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Abitur am Gymnasium Johanneum in Lingen
- Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück und an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
- Zulassung als Rechtsanwältin im Jahre 1990
- Notarin seit 2011
- Fachanwältin für Familienrecht seit 1998
- Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2006
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltsvereins
Dieter Feltrup
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
- Notariat
- Baurecht
- Strafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Verkehrsunfallrecht
- Abitur an den Kaufmännischen Berufsbildenden Schulen in Nordhorn
- Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
- Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1997
- Fachanwalt für Strafrecht seit 2005
- Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2006
Mit einem Anwalt für Erbrecht Fehler vermeiden!
Mit dem Erbrecht muss sich jeder Mensch irgendwann befassen, ob es darum geht, den eigenen Nachlass zu regeln oder selbst ein Erbe anzutreten. Bei der Aufstellung eines Testaments sind viele Aspekte zu berücksichtigen. Wer sich mit dem Erbrecht nicht auskennt, trifft hier schnell Entscheidungen, die nicht dem eigentlich Gewollten entsprechen, ja sogar das Gegenteil bewirken können. Mit einem guten Anwalt und Notar an der Seite kann Ihnen das nicht passieren.
Erbfälle sind aber auch häufig eine Quelle von Streitigkeiten unter den Erben, die vielfach vor Gericht ausgetragen werden müssen. Spätestens dann ist die Unterstützung durch einen guten Rechtsanwalt gefragt. In vielen Fällen muss es aber gar nicht so weit kommen. Oft gelingt es einem Anwalt, die Erbauseinandersetzung bereits vorher gütlich zu regeln, ohne dass ein richterliches Urteil notwendig ist – im Zweifel die günstigere Lösung.
Welche Leistungen bieten wir Ihnen?
Ein Rechtsanwalt und Notar kann für Sie viel in Erbrechtsfragen tun. Darauf dürfen Sie bei der Kanzlei Wintermann in Lingen vertrauen:
- Beratung zu allen Themen im Erbrecht, zum Beispiel zur Frage: Testament oder Erbvertrag, zu Vermächtnissen oder zu Schenkungen noch zu Lebzeiten
- Rechtsberatung zum Testament, Erstellung und notarielle Beurkundung von Testamenten
- Beratung und Erstellung von Erbauseinandersetzungsverträgen im Zusammenhang mit Erbengemeinschaften
- Tätigkeit als Testamentsvollstrecker
- Vertretung als Anwalt in strittigen Erbfragen. Dabei geht es unter anderem um Pflichtteilsansprüche, aber auch um die Klärung von unklaren oder widersprüchlichen Verfügungen im Testament
- Beantragung von Erbscheinen
- Beratung zu Fragen der Erbausschlagung und des Pflichtteilsverzichts
Anwalt für Erbrecht – Hilfe beim Testament
Ein Anwalt für Erbrecht ist ein Erfahrungsträger im Bereich der Vorbereitung von Testamenten. Wenn jemand sein Testament erstellt, kann ein Anwalt für Erbrecht helfen, die genaue nötige Form und bestimmte Sprache für das Dokument zu bestimmen. Der Anwalt kann auch helfen, sicherzustellen, dass alle Optionen im Hinblick auf die Vermögensverteilung ausführlich besprochen und sorgfältig geplant wurden. Ein Anwalt kann auch dafür sorgen, dass ein Testament gemäß den Wünschen des Testators und den einschlägigen Gesetzen erstellt wird, um so dessen Wirksamkeit aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus kann der Anwalt helfen, das Testament zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass es einem veränderten Leben des Testators entspricht. Insgesamt kann ein Anwalt für Erbrecht sicherstellen, dass der letzte Wille einer Person rechtskräftig und reibungslos umgesetzt wird.
Erbvertrag – Hilfe durch Rechtsanwalt
Ein Erbvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen mindestens zwei Parteien, die regelt, wer nach dem Tod des Vertragspartners welche Vermögenswerte erhält. Durch einen Erbvertrag können zum Beispiel auch steuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann helfen, einen solchen Vertrag individuell auf die Bedürfnisse des Mandanten abzustimmen.
Rechtsanwalt für Erbschaftsangelegenheiten
Ein Rechtsanwalt für Erbschaftsangelegenheiten ist ein Experte auf dem Gebiet des Erbrechts und kann bei verschiedenen Fragen und Problemen im Zusammenhang mit Erbschaften helfen. Er berät und unterstützt Mandanten bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen und klärt sie über die rechtlichen Aspekte und Konsequenzen auf. Im Falle von Erbstreitigkeiten kann ein Anwalt für Erbschaftsangelegenheiten vermitteln und versuchen, eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich ist, kann er die Interessen seines Mandanten im Prozess vertreten und seine Rechte durchsetzen. Darüber hinaus kann ein Rechtsanwalt für Erbschaftsangelegenheiten auch bei der Abwicklung von Nachlässen helfen, einschließlich der Beantragung von Erbscheinen und der Vorbereitung von Erklärungen zur Erbschaftsteuer. Insgesamt ist ein Anwalt für Erbschaftsangelegenheiten ein wichtiger Partner, um eine reibungslose und gerechte Verteilung von Vermögen und Besitztümern im Falle eines Todesfall zu gewährleisten.
Hilfe bei Erbauseinandersetzungsverträgen
Ein Erbauseinandersetzungsvertrag ist ein rechtliches Dokument, das von Erben unterzeichnet wird, um das Erbe eines Verstorbenen zu verteilen. Dieser Vertrag beinhaltet eine detaillierte Auflistung der Nachlassgegenstände und deren Verteilung unter den Erben. Im Erbauseinandersetzungsvertrag können auch Bedingungen hinzugefügt werden, die von den Erben eingehalten werden müssen, um die Verteilung des Vermögens zu erhalten. Dies kann beispielsweise die Verpflichtung beinhalten, bestimmte Schulden abzuzahlen oder Eigentum in einem bestimmten Zeitraum zu verkaufen. Der Erbauseinandersetzungsvertrag muss von allen Erben unterschrieben werden und wird in der Regel von einem Anwalt vorbereitet, um sicherzustellen, dass er rechtsverbindlich ist. Durch den Abschluss eines Erbauseinandersetzungsvertrags können Erben mögliche Streitigkeiten um das Erbe vermeiden und den Prozess der Verteilung des Nachlasses reibungsloser gestalten.
Pflichtteil und Pflichtteilsverzicht – weitreichende Auswirkungen
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich festgelegtes Mindestrecht auf einen Teil des Erbes, das engsten Verwandten zusteht. Auch wenn der Erblasser im Testament eine andere Verteilung des Erbes vorsieht, kann der Pflichtteil nur in Ausnahmefällen ausgeschlossen werden. Wer auf seinen Pflichtteil verzichten möchte, muss dies schriftlich erklären und eine notarielle Beurkundung vornehmen lassen. Ein Pflichtteilsverzicht kann in verschiedenen Situationen sinnvoll sein. Beispielsweise wenn ein Erbe den Pflichtteilberechtigten von der Erbschaft ausschließt und dieser dennoch auf das Erbe verzichten möchte, um familiäre Konflikte zu vermeiden. Es ist jedoch wichtig, sich vor einem Pflichtteilsverzicht umfassend durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht beraten zu lassen, da dieser unwiderruflich ist und weitreichende Auswirkungen haben kann.
Erbauschlagung – Hilfe vom Anwalt
Die Erbausschlagung ist ein rechtlicher Schritt, den eine Person unternehmen kann, wenn sie das Erbe nicht antreten möchte. Diese Entscheidung erfolgt meist aus verschiedenen Gründen, zum Beispiel weil das Erbe mit hohen Schulden belastet ist, oder weil das Verhältnis zu den anderen Erben gestört ist. Wenn eine Person das Erbe ausschlägt, verzichtet sie auf alle Ansprüche und Rechte, die daraus entstanden wären. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Erbausschlagung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen muss, sonst wird das Erbe als angenommen betrachtet. Die Frist für die Erbausschlagung beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalles. Wenn jemand also das Erbe ausschlagen möchte, sollte er oder sie schnell handeln und sich an einen Fachanwalt für Erbrecht wenden, um alle notwendigen Schritte einzuleiten.
Wann ist ein Erbschein erforderlich?
Die Beantragung eines Erbscheins ist ein wichtiger Prozess in Deutschland, wenn eine Person stirbt und sie Vermögen oder Eigentum hinterlässt. Der Erbschein bestätigt die rechtmäßigen Erben und ihren jeweiligen Anteil am Erbgut. Um einen Erbschein zu beantragen, muss man in der Regel das zuständige Nachlassgericht kontaktieren und eine Liste aller möglichen Erben und deren Anteile vorlegen. Auch die Vorlage eines Testaments oder anderweitiger Dokumente, die den Anteil der Erben belegen, kann erforderlich sein. Der Antragsteller muss außerdem oft eine eidesstattliche Versicherung abgeben, in der er erklärt, dass alle relevanten Informationen korrekt und wahrheitsgemäß sind. Sobald alle Anforderungen erfüllt sind, kann das Gericht den Erbschein ausstellen. Es ist wichtig zu beachten, dass es in Deutschland möglicherweise unterschiedliche Verfahren gibt, je nach Bundesland und spezifischem Fall. Hierbei unterstützt Sie ein Anwalt für Erbrecht!
Mit einem guten Anwalt und Notar sind Sie in erbrechtlichen Fragen auf der sicheren Seite. Die Kanzlei Wintermann in Lingen bietet Ihnen hier umfassende Expertise, die durch
juristisches Wissen nicht nur im Erbrecht und Praxiserfahrung gleichermaßen geprägt ist. Sie können sich darauf verlassen, dass mit unserer Hilfe Ihr letzter Wille voll zur Geltung kommt. Als Erbe helfen wir Ihnen, Ihr Erbe anzutreten und berechtigte Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.