Notar und Grundstückskaufvertrag: Wichtige Informationen für einen reibungslosen Immobilienkauf
Grundstückskaufvertrag: Als Notar in Lingen und in Wietmarschen – Lohne sind wir mit unserem gesamten Team für Sie da! Wir beraten Sie in jeder notariellen Angelegenheit. Verträge über Grundstücke oder Immobilien müssen durch einen Notar beurkundet werden, um wirksam zu sein. Zudem stehen wir Ihnen auch bei der gesamten rechtlichen Abwicklung des Vertrages zur Seite. Unsere Notare in Lingen und in Wietmarschen – Lohne haben viel Erfahrung in der Gestaltung und Abwicklung von Grundstückskaufverträgen. Es gibt einige Stolperfallen, die vor einer notariellen Beurkundung überwunden werden müssen.
Sie wollen ein Haus oder ein Grundstück kaufen oder verkaufen?
Bei einem Kauf oder Verkauf von Häusern oder Grundstücken geht es meist um große Vermögenswerte. Daher ist besondere Sorgfalt bei der Gestaltung und bei der Abwicklung des Vertrages gefragt. Wegen ihrer Komplexität und der Tragweite bedürfen Rechtsgeschäfte rund um die Immobilie der notariellen Beurkundung.
Unsere Notare beraten und betreuen Sie bei allen denkbaren immobilienrechtlichen Fragestellungen, vom einfachen Grundstücks oder Wohnungskauf, der Bestellung von Grundschulden oder anderen Belastungen (z.B. Hypotheken), bis hin zur lebzeitigen Übertragung von Immobilien, Grundstücken oder Wohnungen an die zukünftigen Erben.
Grundstückskaufvertrag: Ist eine notarielle Beurkundung immer erforderlich?
Kaufverträge von Immobilien und Grundstücken bedürfen immer der notariellen Beurkundung. Dies gilt für alle Arten von Immobilienverkäufen, d.h. für Eigentumswohnungen und Grundstücke mit Ein- oder Mehrfamilienhäuser oder für Doppelhaushalten sowie für Gewerbeimmobilien.
Wie läuft die Abwicklung des Grundstückskaufvertrages ab?
Unsere Notare in Lingen und Wietmarschen – Lohne führen die Korrespondenz mit Grundbuchämtern, Banken, Behörden und anderen Beteiligten.
Notar bei Kauf und Verkauf von Wohnungseigentum: Was Sie wissen müssen
Vor einem Kauf oder Verkauf der Wohneinheiten wird eine Teilungserklärung benötigt. Ein Notar ist dabei zwingend erforderlich und begleitet Sie von Anfang bis zum Kauf oder Verkauf der Wohneinheiten. Der Notar beglaubigt oder beurkundet die Teilungserklärung und sorgt dafür, dass für jede Wohnung ein eigener Grundbucheintrag vorliegt. Diese Teilungserklärung kann unterschiedlich ausgestaltet sein und ist wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrages. Insbesondere ist in der Teilungserklärung zu regeln, ob Sondereigentum, Wohnungseigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondernutzungsrechte oder Nutzung- und Gebrauchsbeschränkungen vorhanden sind.
Sie möchten eine Immobilien oder ein Grundstück verschenken?
Eine Immobilie oder ein Grundstück auf eine andere Person zu übertragen, bedarf einer sorgfältigen Analyse Ihrer Ziele. In diesem Bereich gibt es einige Dinge, die es zu beachten gibt. Ein Grundstück, eine Wohnung, ein Haus zu verschenken hat sehr unterschiedliche Gründe und der notarielle Schenkungsvertrag kann sehr unterschiedlich ausgestaltet werden. Dies kann in Bezug auf die vorweggenommene Erbfolge geschehen, so dass das Haus an Ihre Kinder übertragen wird und Sie beispielsweise ein Wohnrecht in dem verschenkten Haus auf Lebenszeit erhalten. Auch aus steuerlichen oder sozialrechtlichen Gründen kann ein Grundstück oder eine Immobilie schenkweise Übertragen werden. Es können auch pfichtteilsrechtliche Probleme im Falle des Erbfalls bei einer Übertragung lösen.
Lassen Sie sich umfassend von unseren Notaren in Lingen und in Wietmarschen – Lohne beraten.
Unsere Notare:
Stephan Wintermann
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Notar
- Erbrecht
- Verkehrsrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Verkehrsunfallrecht
- Vertragsrecht
- Abitur am Gymnasium Leoninum Handrup
- Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
- Zulassung als Rechtsanwalt 2013
- Erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ 2014
- Notar seit 2022
Dieter Feltrup
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
- Notariat
- Baurecht
- Strafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Verkehrsunfallrecht
- Abitur an den Kaufmännischen Berufsbildenden Schulen in Nordhorn
- Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
- Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1997
- Fachanwalt für Strafrecht seit 2005
- Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2006
Elisabeth Holt-Pool
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Notariat
- Familienrecht
- Immobilienrecht
- Mietrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Abitur am Gymnasium Johanneum in Lingen
- Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück und an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
- Zulassung als Rechtsanwältin im Jahre 1990
- Notarin seit 2011
- Fachanwältin für Familienrecht seit 1998
- Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2006
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltsvereins
Hubert Wintermann
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Notar
- Vertragsrecht
- Baurecht
- Erbrecht
- Immobilienrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Verkehrsunfallrecht
- Zwangsvollstreckung
- Abitur am Gymnasium Georgianum in Lingen
- Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
- Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1983
- Notar seit 1992
- Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2007