ESO 3.0 – Messfehler und Fehlerquellen

Sind Sie mit dem ESO 3.0 Einseitensensor geblitzt worden? Informieren Sie sich hier über die Funktionsweise und die Fehlerquellen! Haben Sie schon einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten, so zahlen Sie das Bußgeld nicht ungeprüft! Wenn Sie uns beauftragen, fordern wir Ihre Bußgeldakte an und überprüfen die Messung! Erst mit Einsicht in die Akte, lässt sich nachvollziehen ob die Messung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Wir kennen die Fehlerquellen! Beachten Sie, dass innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids Einspruch eingelegt werden muss!

Funktionsweise des ESO ES 3.0

Das Geschwindigkeitsmessgerät ES 3.0 ist der Nachfolger des ES 1.0. Wie das Vorgängermodell arbeitet das ESO ES 3.0 mit drei Helligkeitssensoren, die durch eine Weg-Zeit-Messung die Geschwindigkeit eines durchfahrenden Fahrzeugs bestimmen, und zwei weitere Helligkeitssensoren schräg zur Fahrbahn ausgerichtet, die zur Messung des Abstandes zwischen dem Sensor und dem Fahrzeugs bestimmen, und zwei weitere Helligkeitssensoren schräg zur Fahrbahn ausgerichtet, die

zur Messung des Abstandes zwischen dem Sensor und dem gemessenen Fahrzeug dienen . Durch diese Verdoppelung der schräg verlaufenden Sensoren hat der Hersteller eine eichfähige Abstandsmessung erreicht, was beim Vorgängermodell 1.0 noch nicht der Fall gewesen ist.
Im Messbetrieb fährt das Fahrzeug von links nach rechts an dem Sensorkopf vorbei. Das Gerät errechnet also aus der Zeit, die ein Fahrzeug braucht, die drei Messsensoren zu durchfahren, die Geschwindigkeit.
Wenn ein Fahrzeug die Messlinie durchfährt und dabei eine bestimmte voreingestellte Geschwindigkeit überschreitet, sendet das Messgerät ein Signal an eine vom Messgerät räumlich getrennte Fotoeinrichtung. Dabei wird das Foto ausgelöst, wenn sich das Fahrzeug drei Meter hinter der Messlinie befindet (Fotolinie). Die Fotoposition sollte daher bei allen Fahrzeugen gleich sein.

Messfehler des ESO ES 3.0

Vor Beginn der Messung muss die korrekte Aufstellung des Messgerätes mit Hilfe einer Neigungswasserwaage sichergestellt werden. Der Abstand zwischen Sensorkopf und Fahrbahnrand muss im Messprotokoll vermerkt werden. Die Fahrspurbreiten müssen ebenfalls ausgemessen und protokolliert werden. Ein Verstoß hiergegen kann zu Messfehlern führen.
Der Sensorkopf, die Rechnereinheit, der Anzeige- und Bedienungsmonitor, die Fotoeinrichtung samt Kamera und die Auswertesoftware müssen geeicht sein.
Die Verwendung einer veralteten Softwareversion kann zur Verwerfung der Messung führen
Die Fotolinie muss entweder in einem separaten Fotolinienbild oder durch einen auf jedem Foto sichtbaren, markanten Punkt, dokumentiert werden. Fehlt es an einer solchen Dokumentation können die Messwerte nicht mehr sicher zugeordnet werden.

Die Gefahr eines Messfehlers besteht vor allem, wenn mehrere Fahrzeuge gleichzeitig von den Sensoren erfasst werden. Trotz der Abstandsmessung kann die Zuordnung zweifelhaft sein.

Das sagen unsere Mandanten

Eric Ro.
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Da dies mein erster Kontakt mit einer Anwaltskanzlei war, war ich sehr nervös, was sich allerdings schnell änderte.
Ich wurde zu meinem Sachverhalt befragt und es wurde sich alles notiert und bis ins kleinste aufgeschlüsselt. Anschließend hat man mich sehr genau beraten und auch meine weitere Vorgehensweise wurde mir direkt aufgezeigt.

Auf Grundlage dieser Vorgehensweise habe ich es geschafft einen größeren wirtschaftlichen Rückschlag abzuwenden.

Auch für weitere telefonische Rückfragen standen die Mitarbeiter der Kanzlei bereit.
Bernhard V.
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In Angelegenheiten der Rechtsberatung- und Vertretung vertraue ich auf die Kanzlei Wintermann.

Sie prüfen, wägen ab, beraten, werden aktiv und setzen sich für das Recht Ihrer Mandanten ein. Auch wenn dann das Leben nicht immer nur Sonnenschein beschert, ist im Endeffekt eine Klarheit geschaffen, die dieses Vertrauen rechtfertigt!

Ich weiß mein Recht und Unrecht in sicheren Händen…
S. T.
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Sehr kompetente und gute Beratung sowie hervorragende Vertretung. Auf jeden Fall eine Weiterempfehlung
F. H.
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Ich habe hervorragende Erfahrungen in dieser Kanzlei gemacht.

Die Terminabsprache erfolgte immer ziemlich schnell, ich wurde sehr kompetenz beraten und vertreten. Kann diese Kanzlei nur sehr weiterempfehlen.
Daniel J.
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Klasse Kanzlei, glänzt mit Kompetenz und lässt auch in schwierigen Situationen nicht locker , super Beratung und nettes Personal!

Absolut Empfehlenswert
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