Fahrerflucht

Unfallflucht oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – was droht?

Sie haben bewusst oder unbewusst Fahrerflucht begangen und sich somit unerlaubt vom Unfallort entfernt? Dann reagieren Sie rechtzeitig und nehmen mit unseren Experten auf dem Gebiet des Verkehrsrechts Kontakt auf! Weitere wichtige Fragen und Antworten rund um das Thema Fahrerflucht finden Sie in den folgenden Absätzen. 

Was ist Fahrerflucht?

Fahrerflucht, auch als Unfallflucht bezeichnet, ist das unerlaubte Entfernen von einem Unfallort.

 

Was muss ich machen, wenn ein Unfall passiert ist?

Im Falle eines Unfalls müssen Sie am Unfallort warten. Sie dürfen den Unfallort erst verlassen, wenn die Unfallbeteiligten bzw. der Geschädigte Ihre Personalien aufnehmen konnte.

 

Wie lange muss ich am Unfallort warten?

20 bis 60 Minuten gelten als angemessene Wartezeit nach einem Unfall. Durch einen Anruf bei der Polizeikönnen Sie die Wartezeit verkürzen.

 

Reicht am Unfallort ein hinterlassener Zettel aus?

Nein, ein hinterlassener Zettel unter der Windschutzscheibe reicht nicht aus. Wenn Sie sich vom Unfallort entfernen, begehen Sie dennoch Fahrerflucht.

 

Ist eine Selbstanzeige nach Verkehrsunfall bei der Polizei möglich?

Eine freiwillige Selbstanzeige kann bei begangener Unfallflucht helfen, die Strafe zu mindern oder ganz zu vermeiden. Die Selbstanzeige muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Außerdem darf der entstandene Schaden nicht über 1.300 EUR liegen und der Unfall nicht im fließenden Verkehr verursacht worden sein.

 

Was passiert, wenn ich die Fahrerflucht nicht bemerkt habe?

Unfallflucht gilt als sogenanntes Vorsatzdelikt. Haben Sie die Fahrerflucht also nicht bemerkt, muss Ihnen nachgewiesen werden, dass Sie diese wissentlich begangen haben. Dazu werden meist Gutachter beauftragt, die die Wahrnehmbarkeit des Zusammenstoßes prüfen.

 

Welche Strafe droht bei Fahrerflucht?

Die Unfallflucht ist eine Straftat und wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahrengeahndet. Außerdem drohen Ihnen bis zu drei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis.

 

Wie lange ist der Führerschein weg bei Fahrerflucht?

Schadenshöhe Folge
max 600,- € kein Fahrverbot
601,- € – 1.300,- € Fahrverbot von max. drei Monaten
> 1.300,- € Führerscheinentzug von bis zu sechs Monaten

 

Wann verjährt die Fahrerflucht?

Eine begangene Unfallflucht verjährt nach fünf Jahren.

 

Sollte ich mich bei der Polizei oder der Versicherung zum Vorwurf der Fahrerflucht äußern?

Sie sollten sich vor der Polizei weder mündlich noch schriftlich zu einer eventuell begangenen Unfallflucht äußern. Eine Stellungsnahme sollte frühestens erfolgen, wenn Sie Einsicht in die Ermittlungsakte genommen haben. Möglicherweise führt aber ein Geständnis zur Milderung der Strafe. Äußern Sie sich auch im Falle eines Regressanspruches durch die Versicherung nicht, ohne vorher mit einem Anwalt Rücksprache gehalten zu haben.

 

Welche Bedeutung hat die Höhe des Unfallschadens beim Verdacht der Fahrerflucht?

Die Höhe des verursachten Schadens bestimmt die Höhe des Strafmaßes sowie die verkehrsrechtlichen Konsequenzen.

Schadenshöhe Folge
max. 600,- € Geldauflage
601,- € – 1.300,- € Geldauflage (Höhe: ein Monatsgehalt) sowie 2 Punkte in Flensburg
> 1.300,- € Geldauflage (Höhe: Oberhalb eines Monatsgehalts) sowie 3 Punkte in Flensburg

 

Welche versicherungsrechtlichen Folgen hat die Fahrerflucht nach einem Unfall?

Die Haftpflichtversicherung zahlt im Falle einer Fahrerflucht zunächst den verursachten Schaden. Anschließend stellt diese aber einen Regressanspruch an Sie und verlangt die gezahlte Schadenssumme zurück. Der maximale Regressanspruch liegt bei 2.500 EUR.

 

Fahrerflucht während der Probezeit – welche Strafen drohen?

Neben den bereits genannten Strafen und Konsequenzen verlängert sich die Probezeit bei nachgewiesener Unfallflucht auf vier Jahre. Außerdem wird ein Aufbauseminar angeordnet, das von dem Fahrer selbst gezahlt werden muss.

 

Wie kann mir ein Anwalt helfen?

Ein Anwalt hilft Ihnen dabei sich beim Vorwurf der Fahrerflucht bestmöglich zu verteidigen. Ihr Anwalt prüft die Tatumstände und kann ein Strafmilderung oder bestenfalls eine Einstellung des Verfahrens erwirken. Nehmen Sie kostenlos Kontakt zu uns auf, wenn Sie Hilfe benötigen. Wir sind als Anwälte in Lingen tätig. 

Ihre Ansprechpartner, wenn es um das Thema Fahrerflucht geht, sind:

Anwalt Stephan Winterman Lingen
Stephan Wintermann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht

  • Abitur am Gymnasium Leoninum Handrup
  • Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück
  • Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
  • Zulassung als Rechtsanwalt 2013
  • Erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ 2014
Anwalt Dieter Feltrup Lingen
Dieter Feltrup

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht

  • Notariat
  • Baurecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsunfallrecht
  • Abitur an den Kaufmännischen Berufsbildenden Schulen in Nordhorn
  • Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück
  • Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
  • Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1997
  • Fachanwalt für Strafrecht seit 2005
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2006

Das sagen unsere Mandanten

Eric Ro.
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Da dies mein erster Kontakt mit einer Anwaltskanzlei war, war ich sehr nervös, was sich allerdings schnell änderte.
Ich wurde zu meinem Sachverhalt befragt und es wurde sich alles notiert und bis ins kleinste aufgeschlüsselt. Anschließend hat man mich sehr genau beraten und auch meine weitere Vorgehensweise wurde mir direkt aufgezeigt.

Auf Grundlage dieser Vorgehensweise habe ich es geschafft einen größeren wirtschaftlichen Rückschlag abzuwenden.

Auch für weitere telefonische Rückfragen standen die Mitarbeiter der Kanzlei bereit.
Bernhard V.
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In Angelegenheiten der Rechtsberatung- und Vertretung vertraue ich auf die Kanzlei Wintermann.

Sie prüfen, wägen ab, beraten, werden aktiv und setzen sich für das Recht Ihrer Mandanten ein. Auch wenn dann das Leben nicht immer nur Sonnenschein beschert, ist im Endeffekt eine Klarheit geschaffen, die dieses Vertrauen rechtfertigt!

Ich weiß mein Recht und Unrecht in sicheren Händen…
S. T.
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Sehr kompetente und gute Beratung sowie hervorragende Vertretung. Auf jeden Fall eine Weiterempfehlung
F. H.
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Ich habe hervorragende Erfahrungen in dieser Kanzlei gemacht.

Die Terminabsprache erfolgte immer ziemlich schnell, ich wurde sehr kompetenz beraten und vertreten. Kann diese Kanzlei nur sehr weiterempfehlen.
Daniel J.
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Klasse Kanzlei, glänzt mit Kompetenz und lässt auch in schwierigen Situationen nicht locker , super Beratung und nettes Personal!

Absolut Empfehlenswert
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