Fahrverbot

Droht ein Fahrverbot? – Wie lässt sich das Fahrverbot vermeiden?

Die Verhängung eines Fahrverbotes ist nur neben – nicht anstelle – einer Geldbuße zulässig. Wegen einer Ordnungswidrigkeit darf ein Fahrverbot von 1 Monat bis 3 Monaten Dauer nur verhängt werden, wenn der Betroffene die Ordnungswidrigkeit unter grober und beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat. Sofern nicht Ausnahmen zugelassen wurden, gilt das Fahrverbot für Kraftfahrzeuge jeder Art.

 

Was ist ein Regelfahrverbot? – Zeitlich befristetes Fahrverbot

Im Bußgeldkatalog sind Regelfahrverbote bzw. zeitlich befristete Fahrverbote vorgesehen. Hierbei handelt es sich um:  

  • innerorts um mehr als 30 km/h zu schnell,
  • außerorts um mehr als 40 km/h zu schnell,
  • eine zweite Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des ersten Verstoßes,
  • überfahren einer roten Ampel trotz mehr als 1 Sekunde Rotphase,
  • Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowerts bei mehr als 100 km/h,
  • Fahren unter Alkohol ab 0,5 Promille bzw. 0,25 mg/l Atemalkoholkonzentration,
  • Fahren unter der Wirkung illegaler Drogen.

Diese groben Ordnungswidrigkeiten wiegen im Fahreignungs-Bewertungssystem schwerer: Hier gibt es nicht nur 2 Punkte statt 1 Punkt, auch die Tilgungsfrist beträgt 5 statt 2 1/2 Jahre. Dies gilt selbst dann, wenn ausnahmsweise von einem Regelfahrverbot abgesehen wurde.  

Bei sogenannten atypischen Rotlichtverstößen (Verwechslung verschiedener vorhandene Lichtzeichen, unklare Verkehrsführung, Mitzieh-Effekt des Geradeausfahrers durch Abbiegeverkehr) kann vom Fahrverbot abgesehen werden, ebenso beim Augenblicksversagen, wenn durch leichte Unachtsamkeit ein einzelnes Schild übersehen wird.

 

Fahrverbot und Beruf – Welche Möglichkeiten habe ich?

Liegt ein Regelfall vor, kann aus besonderen persönlichen oder beruflichen Gründen von einem Fahrverbot abgesehen werden. So kann der drohende Verlust des Arbeitsplatzes dazu führen, dass vom Fahrverbot Abstand genommen wird. Gleiches gilt für die Existenzgefährdung eines Selbstständigen. Auch die Verkehrsanbindung oder eine Behinderung mit besonderen Mobilitätsbedürfnissen ist hier zu würdigen.

Ihre Ansprechpartner zum Thema Fahrverbot:

Anwalt Stephan Winterman Lingen
Stephan Wintermann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht

  • Abitur am Gymnasium Leoninum Handrup
  • Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück
  • Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
  • Zulassung als Rechtsanwalt 2013
  • Erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ 2014
Anwalt Dieter Feltrup Lingen
Dieter Feltrup

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht

  • Notariat
  • Baurecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsunfallrecht
  • Abitur an den Kaufmännischen Berufsbildenden Schulen in Nordhorn
  • Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück
  • Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
  • Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1997
  • Fachanwalt für Strafrecht seit 2005
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2006

Das sagen unsere Mandanten

Eric Ro.
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Da dies mein erster Kontakt mit einer Anwaltskanzlei war, war ich sehr nervös, was sich allerdings schnell änderte.
Ich wurde zu meinem Sachverhalt befragt und es wurde sich alles notiert und bis ins kleinste aufgeschlüsselt. Anschließend hat man mich sehr genau beraten und auch meine weitere Vorgehensweise wurde mir direkt aufgezeigt.

Auf Grundlage dieser Vorgehensweise habe ich es geschafft einen größeren wirtschaftlichen Rückschlag abzuwenden.

Auch für weitere telefonische Rückfragen standen die Mitarbeiter der Kanzlei bereit.
Bernhard V.
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In Angelegenheiten der Rechtsberatung- und Vertretung vertraue ich auf die Kanzlei Wintermann.

Sie prüfen, wägen ab, beraten, werden aktiv und setzen sich für das Recht Ihrer Mandanten ein. Auch wenn dann das Leben nicht immer nur Sonnenschein beschert, ist im Endeffekt eine Klarheit geschaffen, die dieses Vertrauen rechtfertigt!

Ich weiß mein Recht und Unrecht in sicheren Händen…
S. T.
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Sehr kompetente und gute Beratung sowie hervorragende Vertretung. Auf jeden Fall eine Weiterempfehlung
F. H.
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Ich habe hervorragende Erfahrungen in dieser Kanzlei gemacht.

Die Terminabsprache erfolgte immer ziemlich schnell, ich wurde sehr kompetenz beraten und vertreten. Kann diese Kanzlei nur sehr weiterempfehlen.
Daniel J.
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Klasse Kanzlei, glänzt mit Kompetenz und lässt auch in schwierigen Situationen nicht locker , super Beratung und nettes Personal!

Absolut Empfehlenswert
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