Führerschein auf Probe

Während der Probezeit geblitzt oder in Unfall verwickelt?

Welche Konsequenzen drohen? Alles Wichtige zur Probezeit, was Sie in dieser Phase beachten müssen und wie wir als Anwälte Ihnen bestmöglich helfen können:

 

Wie lange dauert die Probezeit?

Beim Führerschein auf Probe dauert die Probezeit im Regelfall zwei Jahre. Die Frist beginnt mit Ausstellung und Aushändigung der Fahrerlaubnis und endet genau zwei Jahre später, sofern nicht aufgrund von Verkehrsverstößen eine Verlängerung erteilt wurde. Absolviert werden muss die Probezeit übrigens nur einmalig. Wenn Sie mit 16 Jahren einen Führerschein der Klasse A1 gemacht haben, müssen Sie zwei Jahre später für Ihren Autoführerschein keine erneute Probezeit absolvieren.

 

Was passiert bei einem Verkehrsverstoß in der Probezeit?

Verkehrsverstöße sind während der Probezeit in die Kategorien A und B unterteilt. Dabei handelt es sich bei Verstößen der Kategorie A um schwere Verstöße wie Alkohol am Steuer, Missachtung von Überholverbot oder Rotlicht etc. während Kategorie B geringere Verstöße wie Handy am Steuer oder die Mitnahme von Kindern ohne Kindersitz.

Bei einem Verstoß der Kategorie A kommt es gleich beim ersten Mal zu einer Verlängerung sowie zur Nachschulung. In der Kategorie B ist dies erst nach dem dritten Verstoß der Fall.

 

Was darf ich nach der Probezeit?

Der Führerschein auf Probe unterliegt keinen besonderen Beschränkungen. Einzige Ausnahme bildet die Null Promille Grenze für Alkohol. Diese gilt für jüngere Fahrer jedoch auch über deren Probezeiten hinaus bis zu Vollendung des 21. Lebensjahres.

 

Bei welchen Regelverstößen wird Probezeit verlängert?

Bei Regelverstößen der Kategorie A wird diese bereits nach dem ersten Verstoß verlängert. Dagegen erfolgt bei Verstößen der Kategorie B eine Verlängerung erst nach dem dritten Verstoß.

 

Was passiert, wenn die Probezeit schon einmal verlängert wurde?

Eine Verlängerung von Probezeiten ist nur einmal möglich. Diese können daher auf maximal vier Jahre verlängert werden. Dies gilt auch bei weiteren Verkehrsverstößen während der Verlängerung.

 

Wie stelle ich fest, ob meine Probezeit schon zu Ende ist?

Es erfolgt keine amtliche Benachrichtigung. Im Führerschein ist jedoch das Datum vermerkt wann dieser ausgestellt wurde. Das Probezeitende ist genau zwei Jahre später.

 

Unschuldig in Unfall verwickelt während Probezeit, was nun?

Eine Verlängerung von Probezeiten droht bei Unfällen nur dann, wenn diese durch den Fahranfänger verschuldet oder mit verschuldet wurden.

 

Kann ich eine Verlängerung der Probezeit anfechten?

Die Verlängerung ist an die Begehung von Verkehrsverstößen geknüpft. Sind diese amtlich festgestellt, so erfolgt automatisch eine Verlängerung gegen die keine Rechtsmittel vorhanden sind. Zur Vermeidung der Verlängerung ist deshalb die Einlegung von Rechtsmitteln im Hinblick auf die Verkehrsverstöße selbst notwendig.

 

Wie kann mir ein Anwalt helfen?

Wenn es bei einem Führerschein auf Probe zu Problemen mit der Straßenverkehrsordnung kommt, werden diese deutlich gravierender geahndet. Um die Chancen einzuschätzen, ob sich ein Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid o.ä. lohnt, ist vor allem eine Einsicht in die Akten notwendig. Diese erhalten nur Anwälte. Nach Durchsicht der Akten kann der beauftragte Anwalt dann Auskunft darüber geben, wie die Chancen für eine Anfechtung stehen und dann gegebenenfalls die notwendigen Schritte einleiten.

Das sagen unsere Mandanten

Eric Ro.
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Da dies mein erster Kontakt mit einer Anwaltskanzlei war, war ich sehr nervös, was sich allerdings schnell änderte.
Ich wurde zu meinem Sachverhalt befragt und es wurde sich alles notiert und bis ins kleinste aufgeschlüsselt. Anschließend hat man mich sehr genau beraten und auch meine weitere Vorgehensweise wurde mir direkt aufgezeigt.

Auf Grundlage dieser Vorgehensweise habe ich es geschafft einen größeren wirtschaftlichen Rückschlag abzuwenden.

Auch für weitere telefonische Rückfragen standen die Mitarbeiter der Kanzlei bereit.
Bernhard V.
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In Angelegenheiten der Rechtsberatung- und Vertretung vertraue ich auf die Kanzlei Wintermann.

Sie prüfen, wägen ab, beraten, werden aktiv und setzen sich für das Recht Ihrer Mandanten ein. Auch wenn dann das Leben nicht immer nur Sonnenschein beschert, ist im Endeffekt eine Klarheit geschaffen, die dieses Vertrauen rechtfertigt!

Ich weiß mein Recht und Unrecht in sicheren Händen…
S. T.
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Sehr kompetente und gute Beratung sowie hervorragende Vertretung. Auf jeden Fall eine Weiterempfehlung
F. H.
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Ich habe hervorragende Erfahrungen in dieser Kanzlei gemacht.

Die Terminabsprache erfolgte immer ziemlich schnell, ich wurde sehr kompetenz beraten und vertreten. Kann diese Kanzlei nur sehr weiterempfehlen.
Daniel J.
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Klasse Kanzlei, glänzt mit Kompetenz und lässt auch in schwierigen Situationen nicht locker , super Beratung und nettes Personal!

Absolut Empfehlenswert
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