Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld, Punkte oder sogar ein Fahrverbot?
Im Folgenden informieren wir Sie über die Folgen und Konsequenzen von Ordnungswidrigkeiten in Form von Geschwindigkeitsverstößen und darüber, welche Chancen Sie haben, wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Geschwindigkeitsüberschreitung: Was können wir für Sie tun?
Zunächst wichtig: Zahlen Sie das Bußgeld nicht ungeprüft und machen Sie keine Angaben ohne Rücksprache mit uns gehalten zu haben.
Wir legen für Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Wir als Anwälte haben Anspruch auf Einsichtnahme in die Ermittlungsakte, aus der sich ergibt, ob die Messung ordnungsgemäß und den Vorschriften entsprechen erfolgt ist.
Grundsätzlich sei gesagt: Viele Geschwindigkeitsmessungen sind fehlerhaft und wir kennen die Fehlerquellen der Messverfahren.
U.U. gelingt es uns, dass das Verfahren eingestellt wird, dass von dem Fahrverbot abgesehen wird oder das Verfahren so lange herausgezögert werden kann, dass das Fahrverbot im Urlaub angetreten werden kann.
Geschwindigkeitsüberschreitung: Drohen Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot?
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen unterscheidet der Bußgeldkatalog zwischen denen, die innerhalb geschlossener Ortschaften und denen, die außerhalb erfolgen. Innerorts sind die Bußgelder sowie die verhängten Fahrverbote höher, da dort das Unfallrisiko größer ist.
Mein Tipp: Jeder dritte Bußgeldbescheid ist fehlerhaft. Es lohnt sich IMMER gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen.
Stephan Wintermann – Fachanwalt für Verkehrsrecht
Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften:
In Deutschland gelten für Pkw als zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft 50 Km/h. Ausnahmen hiervon sind verkehrsberuhigte Zonen oder Spielstraßen. Hier kann die zulässige Geschwindigkeit 30 km/h betragen bzw. auf Schrittgeschwindigkeit reduziert werden.
Jedoch darf nur so schnell gefahren werden, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Diese Strafen drohen, wenn Sie innerorts geblitzt wurden:
Geschwindigkeit | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
bis 10 km/h | 30€ | – | – |
11 bis 15 km/h | 50€ | – | – |
16 bis 20 km/h | 70€ | – | – |
21 bis 25 km/h | 115€ | 1 | – |
26 bis 30 km/h | 180€ | 1 | 1 Monat* |
31 bis 40 km/h | 260€ | 2 | 1 Monat |
41 bis 50 km/h | 400€ | 2 | 1 Monat |
51 bis 60 km/h | 560€ | 2 | 2 Monate |
61 bis 70 km/h | 700€ | 2 | 3 Monate |
über 70 km/h | 800€ | 2 | 3 Monate |
* Bei zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb eines Jahres von mehr als 26 km/h droht ein Fahrverbot!
Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften:
Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, also keine definierte generell maximal zulässige Geschwindigkeit.
Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts bis 20 km/h kosten 30 Euro, ab 21 km/h steigt das Bußgeld auf 70 Euro und es wird ein Punkt eingetragen, ab 26 km/h 80 Euro und ein Punkt, ab 31 km/h 120 Euro sowie ein Punkt und ab 41 km/h zu viel werden sogar 160 Euro fällig, zwei Punkte eingetragen und der Fahrer erhält einen Monat Fahrverbot.
Diese Strafen drohen, wenn Sie außerorts geblitzt wurden:
Geschwindigkeit | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
bis 10 km/h | 20€ | – | – |
11 bis 15 km/h | 40€ | – | – |
16 bis 20 km/h | 60€ | – | – |
21 bis 25 km/h | 100€ | 1 | – |
26 bis 30 km/h | 150€ | 1 | 1 Monat* |
31 bis 40 km/h | 200€ | 1 | 1 Monat* |
41 bis 50 km/h | 320€ | 2 | 1 Monat |
51 bis 60 km/h | 480€ | 2 | 1 Monat |
61 bis 70 km/h | 600€ | 2 | 2 Monate |
über 70 km/h | 700€ | 2 | 3 Monate |
* Bei zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb eines Jahres von mehr als 26 km/h droht ein Fahrverbot!
Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit
Wird ein Fahranfänger während der Probezeit mit mehr als 20 km/h geblitzt, so verlängert sich diese um weitere zwei Jahre. Neben dem Bußgeld wird zudem ein Aufbauseminar angeordnet.
Wie werden Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt?
Zunächst werden Geschwindigkeitsverstöße mittels technischer Messverfahren festgestellt, so etwa durch:
- Lasermessung
- Radarmessung
- Lichtschrankenmessung
- Passive Lichtsensoren
- Stationäre Messgeräte mit Fahrbahnsensoren verschiedener Art
- Videobrückenmessungen verschiedener Art
- Nachfahren durch Videofahrzeuge
Die Geschwindigkeitsüberschreitung kann auch mittels Auswertung der Aufzeichnungen eines EG-Kontrollgerätes oder eines sonstigen Fahrtenschreibers festgestellt werden.
Vorsatz und Fahrlässigkeit bei der Geschwindigkeitsüberschreitung
Die Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit in Bußgeldverfahren ist äußerst praxisrelevant. Die Feststellung ist gerade für die Rechtsfolgen von Bedeutung: Die genannten Regelsätze gelten im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitung nur für Fahrlässigkeitstaten.
Nimmt der Tatrichter nämlich eine vorsätzliche Begehung an, so wird in der Regel die Geldbuße zu erhöhen und ein Absehen von einem Regelfahrverbot wegen beruflicher oder sonstiger (unverhältnismäßiger) Härten kaum möglich sein.
Für die Feststellung des Vorsatzes bei Geschwindigkeitsüberschreitungen muss der Tatrichter Tatsachen feststellen, aus denen zweifelsfrei entnommen werden kann, dass entweder dem Betroffenen klar war, dass er eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hat oder dass er dies jedenfalls billigend in Kauf genommen hat, so z.B. wenn der Betroffene einräumt, dass er in Eile gewesen sei, die Strecke gekannt habe und/oder seine Geschwindigkeitsüberschreitung erkannt habe. Daher machen Sie keine Angaben zur Sache ohne mit uns Rücksprache gehalten zu haben. Melden Sie sich bei unseren Lingener Anwälten.
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Ihr Ansprechpartner im Bußgeldverfahren:
Stephan Wintermann
Rechtsanwalt und Notar
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- Abitur am Gymnasium Leoninum Handrup
- Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
- Zulassung als Rechtsanwalt 2013
- Erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ 2014
- Notar seit 2022