Handy am Steuer

Mit dem Handy am Steuer geblitzt?

Sie sind mit dem Handy / Smartphone im Straßenverkehr auffällig geworden oder gar in einen Unfall verwickelt? Finden Sie im Folgenden wichtige Informationen. Zudem sollte dieses Vergehen nicht auf die leichte Schulter genommen werden, sondern holen Sie sich Rat von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Wie teuer ist Telefonieren am Steuer?

Wenn Sie bei laufendem Motor mit dem Handy am Ohr telefonieren, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr und müssen ein Bußgeld in Höhe von 100 EUR zahlen. Zudem wird Ihnen ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Gefährden Sie durch die Handybenutzung zudem andere Verkehrsteilnehmer, erhöht sich das Bußgeld auf 150 EUR und zwei Punkte. Kommt es zu einer Sachbeschädigung in Folge eines Unfalls, müssen Sie ein Bußgeld von 200 EUR zahlen. Des Weiteren droht Ihnen ein Fahrverbot von einem Monat und zusätzlich werden Ihnen 2 Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.

 

Wie viele Punkte bekomme ich bei Handy / Smartphone am Steuer?

Das Handy oder Smartphone beim Autofahren wird mit einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg geahndet. Im Falle einer Gefährdung bzw. einer Sachbeschädigung erhalten Sie zwei Punkte.

 

Geblitzt / Angehalten mit Handy am Steuer während der Probezeit

Wenn Sie während der Probezeit mit dem Handy am Steuer erwischt werden, droht Ihnen, neben Bußgeldern und Punkten, die Verlängerung Ihrer Probezeit um zwei Jahre. Hinzu kann die Anordnung eines Aufbauseminars kommen.

 

Hilft mir ein Headset / Freisprecheinrichtung?

Mit einer fest verbauten Telefonanlagen, einer Freisprecheinrichtung oder einem einseitigen Headset ist das Telefonieren während der Fahrt erlaubt. Allerdings nur, wenn Sie für die Bedienung nicht Ihre Hände benutzen müssen. Die Navigation muss zum Beispiel über die Stimme erfolgen.

 

Ich bin geblitzt worden mit dem Handy am Ohr, was nun?

Man spricht von einer sogenannten Tateinheit, wenn Sie wegen zu schnellem Fahrens oder dem Überfahren einer roten Ampel geblitzt wurden und dabei das Smartphone am Ohr hatten. In diesem Fall werden nicht die Strafen der einzelnen Taten addiert, sondern eine Gesamtstrafe gebildet. In der Praxis wird es meist so gehandhabt, dass Sie das höhere Bußgeld komplett zahlen müssen und vom niedrigeren nur den halben BetragPunkte und ein eventuelles Fahrverbot werden allerdings addiert.

 

Ich hatte einen Unfall nach Handy am Steuer, und jetzt?

Wenn Sie mit dem Mobiltelefon bzw. Smartphone am Ohr oder in der Hand einen Unfall verursachen, wird Ihnen das als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt in diesem Fall zwar die Kosten der Gegenseite, jedoch kann Ihre Kaskoversicherung die Zahlung der Leistungen, die einen Schaden an Ihrem Auto betreffen, ablehnen. In jedem Fall bekommen Sie eine Teilschuld zugesprochen. Außerdem müssen Sie einen Monat lang auf Ihren Führerschein verzichten, wenn Sie mit dem Smartphone am Steuer einen Unfall verursacht haben.

Ihr Ansprechpartner im Bußgeldverfahren:

Anwalt Stephan Winterman Lingen
Stephan Wintermann

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Verkehrsrecht

  • Notar
  • Erbrecht
  • Verkehrsrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsunfallrecht
  • Vertragsrecht
  • Abitur am Gymnasium Leoninum Handrup
  • Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück
  • Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
  • Zulassung als Rechtsanwalt 2013
  • Erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ 2014
  • Notar seit 2022

Das sagen unsere Mandanten

Eric Ro.
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Da dies mein erster Kontakt mit einer Anwaltskanzlei war, war ich sehr nervös, was sich allerdings schnell änderte.
Ich wurde zu meinem Sachverhalt befragt und es wurde sich alles notiert und bis ins kleinste aufgeschlüsselt. Anschließend hat man mich sehr genau beraten und auch meine weitere Vorgehensweise wurde mir direkt aufgezeigt.

Auf Grundlage dieser Vorgehensweise habe ich es geschafft einen größeren wirtschaftlichen Rückschlag abzuwenden.

Auch für weitere telefonische Rückfragen standen die Mitarbeiter der Kanzlei bereit.
Bernhard V.
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In Angelegenheiten der Rechtsberatung- und Vertretung vertraue ich auf die Kanzlei Wintermann.

Sie prüfen, wägen ab, beraten, werden aktiv und setzen sich für das Recht Ihrer Mandanten ein. Auch wenn dann das Leben nicht immer nur Sonnenschein beschert, ist im Endeffekt eine Klarheit geschaffen, die dieses Vertrauen rechtfertigt!

Ich weiß mein Recht und Unrecht in sicheren Händen…
S. T.
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Sehr kompetente und gute Beratung sowie hervorragende Vertretung. Auf jeden Fall eine Weiterempfehlung
F. H.
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Ich habe hervorragende Erfahrungen in dieser Kanzlei gemacht.

Die Terminabsprache erfolgte immer ziemlich schnell, ich wurde sehr kompetenz beraten und vertreten. Kann diese Kanzlei nur sehr weiterempfehlen.
Daniel J.
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Klasse Kanzlei, glänzt mit Kompetenz und lässt auch in schwierigen Situationen nicht locker , super Beratung und nettes Personal!

Absolut Empfehlenswert
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