Vollkasko-Versicherung
Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die zur Deckung von Schäden insbesondere am Kraftfahrzeug abgeschlossen werden kann.
Die Vollkaskoversicherung, bei der eine Selbstbeteiligung möglich ist, umfasst Beschädigung, Zerstörung und Totalverlust des Fahrzeugs durch Unfall, böswillige Handlungen Dritter sowie die von der Teilkaskoversicherung gedeckten Schäden.
Diese erstreckt sich auf Schäden (ohne Totalschäden), die auf Diebstahl oder sonstige Entwendung, Brand, Unwetterschäden oder Explosionen zurückzuführen sind. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich oder grob Fahrlässig herbeigeführt hat (z.B. infolge Alkoholeinwirkung, Nichtbeseitigung von erheblichen Mängeln). Nicht ersetzt werden i.d.R Reifenschäden. Nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen ist ein Schaden spätestens binnen einer Woche anzuzeigen; ferner sind alle Maßnahmen zur Schadensminderung zu treffen. Bei Entwendung oder Brand des Kfz ist die Polizei zu verständigen. Über Schadenshöhe, Notwendigkeit von Reparaturen usw. entscheidet im Streitfall ein Sachverständigenausschuss. Die Ersatzleistung richtet sich nach dem Zeitwert des Fahrzeugs am Schadenstage.