Multanova MultaStar C

Funktionsweise des Multanova MultaStar C

Für die Multanova MultaStar C-Überwachungsanlage sind zwei Konfigurationsvarianten zugelassen. Eine Variante ist die Multanova MultaStar C Kombi zur gleichzeitigen Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung, wobei die Geschwindigkeitüberwachung ggf. entfallen kann, d.h. diese Variante kann auch auschließlich zur Rotlichtüberwachung eingesetzt werden.
 
Die zweite Varante ist die Variante Multanova MultaStar C speed zur ausschließlichen Überwachung der Geschwindigkeit.
 
Bei beiden Varianten kommen in die Fahrbahn verlegte induktive Sensoren (Induktionsschleifen) zum Einsatz, um die Überfahrt von Fahrzeugen zu detektieren. Fährt ein Fahrzeug über diese Kabel, entsteht in dem Kabel ein Stromfluss (Induktion). Da mehrere Kabel mit festem Abstand verlegt sind, kann das Gerät mittels einfacher Weg-Zeit-Messung die Geschwindigkeit des die Sensoren überfahrenden Fahrzeugs messen.
 

Messfehler des Multanova MultaStar C

Das verwendete Messgerät und der Messplatz müssen über eine zum Tatzeitpunkt gültige Eichung verfügen, insbesondere dürfen keine Reparaturen am Messgerät in im Sensor-/Schleifenbereich des Messplatzes erfolgt sein oder Eichmarken oder Eichplomben beschädigt sein.
Die zu fertigenden Funktionstestfotos müssen vorliegen. Es dürfen nur Fotos verwertet werden, die zwischen zwei Funktionstestfotos liegen, die eine korrekte Funktion der Anlage dokumentieren.
Bei der reinen Geschwindigkeitsüberwachung wird ein festgestellter Verstoß nur mit einem Foto dokumentiert. Auf diesem Foto mus das Fahrzeug beim Befahren der zweiten Induktionsschleife abgebildet sein.
Auch hier darf die gemessene Geschwindigkeit nur dann vorgeworfen werden bzw. einem Fahrzeug zugeordnet werden, wenn anhand des Fotos sie Auslösung der Messung durch ein anderes Fahrzeug auszuschließen ist.

Das sagen unsere Mandanten

Eric Ro.
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Da dies mein erster Kontakt mit einer Anwaltskanzlei war, war ich sehr nervös, was sich allerdings schnell änderte.
Ich wurde zu meinem Sachverhalt befragt und es wurde sich alles notiert und bis ins kleinste aufgeschlüsselt. Anschließend hat man mich sehr genau beraten und auch meine weitere Vorgehensweise wurde mir direkt aufgezeigt.

Auf Grundlage dieser Vorgehensweise habe ich es geschafft einen größeren wirtschaftlichen Rückschlag abzuwenden.

Auch für weitere telefonische Rückfragen standen die Mitarbeiter der Kanzlei bereit.
Bernhard V.
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In Angelegenheiten der Rechtsberatung- und Vertretung vertraue ich auf die Kanzlei Wintermann.

Sie prüfen, wägen ab, beraten, werden aktiv und setzen sich für das Recht Ihrer Mandanten ein. Auch wenn dann das Leben nicht immer nur Sonnenschein beschert, ist im Endeffekt eine Klarheit geschaffen, die dieses Vertrauen rechtfertigt!

Ich weiß mein Recht und Unrecht in sicheren Händen…
S. T.
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Sehr kompetente und gute Beratung sowie hervorragende Vertretung. Auf jeden Fall eine Weiterempfehlung
F. H.
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Ich habe hervorragende Erfahrungen in dieser Kanzlei gemacht.

Die Terminabsprache erfolgte immer ziemlich schnell, ich wurde sehr kompetenz beraten und vertreten. Kann diese Kanzlei nur sehr weiterempfehlen.
Daniel J.
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Klasse Kanzlei, glänzt mit Kompetenz und lässt auch in schwierigen Situationen nicht locker , super Beratung und nettes Personal!

Absolut Empfehlenswert
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