Arbeitszeugnis – Anspruch aus dem Arbeitsrecht und wichtige Referenz
Jeder Arbeitnehmer hat in Deutschland den gesetzlichen Anspruch, vom Arbeitgeber beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ein Zeugnis zu erhalten. Das ist auch keinesfalls eine feine Formalität. Vielmehr ist das Arbeitszeugnis ein wichtiges Dokument, das oft wesentlich über die berufliche Zukunft eines Arbeitnehmers entscheidet.
Zwei Arten werden beim Arbeitszeugnis nach dem Arbeitsrecht unterschieden
Beim Arbeitszeugnis wird zwischen dem qualifizierten und dem einfachen Zeugnis unterschieden. Der wesentliche Unterschied im Arbeitsrecht liegt darin, dass das einfache Zeugnis nur rein formale Angaben zu den Daten des Beschäftigten, den Beschäftigungszeitraum und die geleistete Tätigkeit enthält. Es fehlen dagegen spezifische Angaben zum Führungsverhalten des Arbeitnehmers und zu den erbrachten Leistungen. Weil dieses qualifizierte Arbeitszeugnis bestimmte Anforderungen an das Erinnerungsvermögen der Arbeitgeber stellt, gibt es diverse Fristen, in denen das qualifizierte Arbeitszeugnis angefordert werden kann. Diese richten sich nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Gesetz, wobei in der Reihenfolge der Arbeitsvertrag zuerst steht.
Anforderung auch schriftlich möglich
Am besten der Arbeitnehmer lässt sich das Arbeitszeugnis sofort beim Ausscheiden mitgeben. Alternativ kann er es auch selbst schreiben und dem Arbeitgeber senden, damit dieser es unterschreibt. Sollte der Arbeitgeber der Aufforderung zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses nicht nachkommen, könnte der Arbeitnehmer sogar rechtliche Schritte gegen den Arbeitgeber einleiten. Auf jeden Fall sollte eine Anforderung schriftlich per Einschreiben erfolgen, damit, wenn sich der Arbeitgeber weigert, auch eine Mahnung und weitere rechtliche Schritte möglich sind, wenn der Arbeitgeber seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Ausstellung eines schriftlichen Arbeitszeugnisses nicht nachkommen sollte.
Form des Zeugnis im Arbeitsrecht
Das Zeugnis muss schriftlich ausgefertigt werden. Darüber hinaus muss es vom Tenor her wohlwollend gehalten sein. Es sollen negative Formulierungen vermieden werden, damit dem ehemaligen Arbeitnehmer keine Nachteile in seinem weiteren Berufsleben drohen. Allerdings müssen Sie als Arbeitnehmer auch darauf achten, dass das Zeugnis keine „Codes“ und Formulierungen enthält, die allgemein als negativ verstanden werden.
Anspruch auf Korrektur
Wenn das Zeugnis Fehler und Unwahrheiten enthält, haben Sie als Arbeitnehmer auch den Rechtsanspruch aus dem Arbeitsrecht auf die inhaltliche Korrektur des Arbeitszeugnisses. Sie können das Zeugnis dem Arbeitgeber zurückgeben und eine Frist zur Abänderung setzen.