Fristlose Kündigung im Arbeitsrecht

Fristlose Kündigung droht – umgehend Kontakt zum Fachanwalt für Arbeitsrecht aufnehmen

Wurden Sie bereits abgemahnt oder droht Ihnen die fristlose Kündigung durch Ihren Arbeitgeber? In
diesem Fall können und dürfen Sie keine Zeit verlieren, denn als Arbeitnehmer stehen Ihnen Rechte
zu, die durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu prüfen sind. Ansonsten verlieren Sie eventuell
zu Unrecht Ihren Arbeitsplatz oder Ansprüche auf Leistungen.

Rechtfertigung für eine fristlose Kündigung

Damit ein Arbeitgeber eine fristlose Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer aussprechen kann, es
bedarf der Schriftform, muss dieser den § 626 des BGB berücksichtigen. Nach der Rechtsprechung ist
eine außerordentliche Kündigung ohne Frist nur dann möglich, wenn wichtige Gründe vorliegen, die
eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Der jeweilige Grund hängt unter
anderem vom Verantwortungsbereich und Aufgabenfeld des Arbeitnehmers ab.
Wenn Sie in einer Bank tätig sind oder an einer Supermarktkasse und Geld entwenden oder
veruntreuen, dann muss der Arbeitgeber mit entsprechenden Beweisen dagegen vorgehen, um die
Interessen des Geschäfts zu wahren. Gegenteiliger Sachverhalt besteht dann, wenn Sie zu Unrecht
beschuldigt werden, keine Beweise seitens des Arbeitgebers vorliegen und Sie während ihrer
Anstellungszeit keine Schuld auf sich genommen haben, die eine fristlose Entlassung rechtfertigt.

Arbeitgeber muss fristlose Entlassung rechtfertigen

Um der Willkür vorzubeugen, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass ein Arbeitgeber grundsätzlich
eine fristlose Kündigung schriftlich begründen muss. Für Arbeitgeber ist es ratsam, wenn die
Kündigung vor der Mitteilung an den Arbeitnehmer rechtlich geprüft wird. Stellt sich nach der
Zustellung der Kündigung ohne Frist heraus, dass diese auf keiner Rechtsgrundlage beruht, stehen
dem Arbeitnehmer womöglich Entschädigungen zu.

Kündigung ohne vorherige Abmahnung

Es gibt sehr wichtige Gründe oder eben nur einen, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt,
obwohl zuvor keine Abmahnung ausgesprochen wurde. Jede Kündigung ist individuell durch einen
Fachanwalt für Arbeitsrecht zu prüfen, Sie sollten die Kündigung ohne Frist keinesfalls
stillschweigend akzeptieren.
Eine Abmahnung wird dann ausgesprochen, wenn ein maßgebliches Vergehen durch den Arbeitnehmer
vorliegt, das Vergehen aber nicht grundsätzlich die Fortführung des Arbeitsvertrages unzumutbar
macht. In den meisten Fällen erfolgt die Abmahnung höchstens dreimal, bevor der Arbeitgeber eine
endgültige Kündigung ausspricht und schriftlich überstellt. Für beide Vertragsparteien ist eine
schriftliche Kündigung sinnvoll, um über einen Nachweis der Tatsache zu verfügen.

Kündigung ohne Frist während der Probezeit

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind durch eine fristlose Kündigung berechtigt, das Arbeitsverhältnis
sofort zu beenden, wenn die Fortführung für eine oder beide Seiten unzumutbar ist. Das hat unter
Umständen für den Arbeitnehmer einen Nachteil bezüglich der Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld.
Die Bundesagentur für Arbeit wird nur dann einem Antrag auf Arbeitslosengeld I zustimmen, wenn ein Arbeitsloser die Voraussetzungen dafür erfüllt. Eine Voraussetzung ist, dass die
Mindestarbeitszeit einen Anspruch auf die Leistung rechtfertigt. Wenn vorher kein anderer
Arbeitsvertrag bestand, der die geforderte Zeit deckt, besteht nach kurzer Vertragszeit kein
Anspruch auf ALG I. Der Anspruch auf ALG II ist im Einzelfall zu prüfen und hängt von den
Vermögenswerten des Antragstellers ab.

Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer können Sie den Arbeitsvertrag kündigen, wenn die Fortführung nicht mehr zumutbar
ist. Die fristlose Kündigung muss wichtige Gründe enthalten und ist dem Arbeitgeber schriftlich
zuzustellen.

Das sagen unsere Mandanten

Eric Ro.
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Da dies mein erster Kontakt mit einer Anwaltskanzlei war, war ich sehr nervös, was sich allerdings schnell änderte.
Ich wurde zu meinem Sachverhalt befragt und es wurde sich alles notiert und bis ins kleinste aufgeschlüsselt. Anschließend hat man mich sehr genau beraten und auch meine weitere Vorgehensweise wurde mir direkt aufgezeigt.

Auf Grundlage dieser Vorgehensweise habe ich es geschafft einen größeren wirtschaftlichen Rückschlag abzuwenden.

Auch für weitere telefonische Rückfragen standen die Mitarbeiter der Kanzlei bereit.
Bernhard V.
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In Angelegenheiten der Rechtsberatung- und Vertretung vertraue ich auf die Kanzlei Wintermann.

Sie prüfen, wägen ab, beraten, werden aktiv und setzen sich für das Recht Ihrer Mandanten ein. Auch wenn dann das Leben nicht immer nur Sonnenschein beschert, ist im Endeffekt eine Klarheit geschaffen, die dieses Vertrauen rechtfertigt!

Ich weiß mein Recht und Unrecht in sicheren Händen…
S. T.
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Sehr kompetente und gute Beratung sowie hervorragende Vertretung. Auf jeden Fall eine Weiterempfehlung
F. H.
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Ich habe hervorragende Erfahrungen in dieser Kanzlei gemacht.

Die Terminabsprache erfolgte immer ziemlich schnell, ich wurde sehr kompetenz beraten und vertreten. Kann diese Kanzlei nur sehr weiterempfehlen.
Daniel J.
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Klasse Kanzlei, glänzt mit Kompetenz und lässt auch in schwierigen Situationen nicht locker , super Beratung und nettes Personal!

Absolut Empfehlenswert
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