Fristlose Kündigung droht – umgehend Kontakt zum Fachanwalt für Arbeitsrecht aufnehmen
Wurden Sie bereits abgemahnt oder droht Ihnen die fristlose Kündigung durch Ihren Arbeitgeber? In
diesem Fall können und dürfen Sie keine Zeit verlieren, denn als Arbeitnehmer stehen Ihnen Rechte
zu, die durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu prüfen sind. Ansonsten verlieren Sie eventuell
zu Unrecht Ihren Arbeitsplatz oder Ansprüche auf Leistungen.
Rechtfertigung für eine fristlose Kündigung
Damit ein Arbeitgeber eine fristlose Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer aussprechen kann, es
bedarf der Schriftform, muss dieser den § 626 des BGB berücksichtigen. Nach der Rechtsprechung ist
eine außerordentliche Kündigung ohne Frist nur dann möglich, wenn wichtige Gründe vorliegen, die
eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Der jeweilige Grund hängt unter
anderem vom Verantwortungsbereich und Aufgabenfeld des Arbeitnehmers ab.
Wenn Sie in einer Bank tätig sind oder an einer Supermarktkasse und Geld entwenden oder
veruntreuen, dann muss der Arbeitgeber mit entsprechenden Beweisen dagegen vorgehen, um die
Interessen des Geschäfts zu wahren. Gegenteiliger Sachverhalt besteht dann, wenn Sie zu Unrecht
beschuldigt werden, keine Beweise seitens des Arbeitgebers vorliegen und Sie während ihrer
Anstellungszeit keine Schuld auf sich genommen haben, die eine fristlose Entlassung rechtfertigt.
Arbeitgeber muss fristlose Entlassung rechtfertigen
Um der Willkür vorzubeugen, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass ein Arbeitgeber grundsätzlich
eine fristlose Kündigung schriftlich begründen muss. Für Arbeitgeber ist es ratsam, wenn die
Kündigung vor der Mitteilung an den Arbeitnehmer rechtlich geprüft wird. Stellt sich nach der
Zustellung der Kündigung ohne Frist heraus, dass diese auf keiner Rechtsgrundlage beruht, stehen
dem Arbeitnehmer womöglich Entschädigungen zu.
Kündigung ohne vorherige Abmahnung
Es gibt sehr wichtige Gründe oder eben nur einen, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt,
obwohl zuvor keine Abmahnung ausgesprochen wurde. Jede Kündigung ist individuell durch einen
Fachanwalt für Arbeitsrecht zu prüfen, Sie sollten die Kündigung ohne Frist keinesfalls
stillschweigend akzeptieren.
Eine Abmahnung wird dann ausgesprochen, wenn ein maßgebliches Vergehen durch den Arbeitnehmer
vorliegt, das Vergehen aber nicht grundsätzlich die Fortführung des Arbeitsvertrages unzumutbar
macht. In den meisten Fällen erfolgt die Abmahnung höchstens dreimal, bevor der Arbeitgeber eine
endgültige Kündigung ausspricht und schriftlich überstellt. Für beide Vertragsparteien ist eine
schriftliche Kündigung sinnvoll, um über einen Nachweis der Tatsache zu verfügen.
Kündigung ohne Frist während der Probezeit
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind durch eine fristlose Kündigung berechtigt, das Arbeitsverhältnis
sofort zu beenden, wenn die Fortführung für eine oder beide Seiten unzumutbar ist. Das hat unter
Umständen für den Arbeitnehmer einen Nachteil bezüglich der Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld.
Die Bundesagentur für Arbeit wird nur dann einem Antrag auf Arbeitslosengeld I zustimmen, wenn ein Arbeitsloser die Voraussetzungen dafür erfüllt. Eine Voraussetzung ist, dass die
Mindestarbeitszeit einen Anspruch auf die Leistung rechtfertigt. Wenn vorher kein anderer
Arbeitsvertrag bestand, der die geforderte Zeit deckt, besteht nach kurzer Vertragszeit kein
Anspruch auf ALG I. Der Anspruch auf ALG II ist im Einzelfall zu prüfen und hängt von den
Vermögenswerten des Antragstellers ab.
Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer können Sie den Arbeitsvertrag kündigen, wenn die Fortführung nicht mehr zumutbar
ist. Die fristlose Kündigung muss wichtige Gründe enthalten und ist dem Arbeitgeber schriftlich
zuzustellen.