Erbausschlagung

Erbausschlagung - ein entscheidender Teil des Erbrechts

Ein sehr emotionaler Teil des Rechtes ist das Erbrecht. So wie bei allen anderen Rechtsgebieten auch, ist dieses mit vielen Rechten und Pflichten verbunden. Der heikle Teil liegt jedoch in der Involvierung verwandtschaftlicher Beziehungen. Oft sind die Mitglieder einer Familie schon jahrelang zerstritten. Plötzlich stirbt ein Mitglied der Familie und es geht um das Erbe. Für Beratungen in diesem Bereich ist es daher unumgänglich, über das nötige Fingerspitzen- und Feingefühl zu verfügen. Ein Jurastudium und eine Notariatsausbildung sowie die nötigen menschlichen
Qualifikationen bilden die Grundlage für eine solide Beratung und die Erstellung des Testamentes.

 

Was bedeutet Erbausschlagung?

Der Erblasser, das ist die verstorbene Person, ernennt eine Person seines Vertrauens, das muss kein Verwandter sein, zu seinem „gesetzlichen Erben“. Der Erbnehmer, das ist die genannte Person, die erben soll, hat zunächst dabei kein Mitspracherecht und weiß oft nichts davon. Im Fall des Todes des Erblassers werden alle im Testament genannten Erben oder „verschollenen“ Verwandten zur Testamentseröffnung durch den Notar schriftlich in die Kanzlei geladen. Als verschollen gelten Verwandte, die zwar dem Namen nach bekannt sind, aber vom Erblasser nach Jahren nicht mehr gefunden werden konnten bzw. der Notar erst einen Aufruf in den entsprechenden Medien starten muss, um den potenziellen Erben zu finden (uneheliche Kinder, Familienmitglieder, die außer Landes sind, etc.). Die Erbausschlagung ist dazu gedacht, auch ein Erbe, sei es aus ethischen oder familiären Gründen ausschlagen zu können. Der Erbe ist nicht verpflichtet, das Erbe auch anzunehmen. Darüber hinaus muss ein Erbe nicht immer nur aus Aktiva bestehen. Sehr oft besteht es auch aus Schulden. Damit der Erbe nicht mit den Schulden belastet wird, kann dieser auch aus diesem Grund das Erbe ausschlagen.

 

Fazit

Das Erbrecht bietet somit eine sehr gute Basis, um eine individuelle Entscheidung über die Annahme eines Erbes zu treffen. Der Erbnehmer hat somit ausreichend Gelegenheit, sich zu entscheiden. Zu diesem Zweck darf er sich natürlich auch eine angemessene Bedenkzeit erbitten. In dieser Zeit wird
das Erbe nicht aufgeteilt. Handelt es sich um das Pflichtteil, das Verwandte ersten Grades bekommen müssen, ist auch eine Bedenkzeit möglich. Das Pflichtteil muss in jedem Fall ausbezahlt werden. Auch dieses kann Schulden enthalten und unterliegt der Möglichkeit zur Erbausschlagung.

Ihre Ansprechpartner im Erbrecht:

Anwalt Hubert Wintermann in Lingen
Hubert Wintermann

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  • Fachanwalt für Strafrecht seit 2005
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Das sagen unsere Mandanten

Eric Ro.
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Da dies mein erster Kontakt mit einer Anwaltskanzlei war, war ich sehr nervös, was sich allerdings schnell änderte.
Ich wurde zu meinem Sachverhalt befragt und es wurde sich alles notiert und bis ins kleinste aufgeschlüsselt. Anschließend hat man mich sehr genau beraten und auch meine weitere Vorgehensweise wurde mir direkt aufgezeigt.

Auf Grundlage dieser Vorgehensweise habe ich es geschafft einen größeren wirtschaftlichen Rückschlag abzuwenden.

Auch für weitere telefonische Rückfragen standen die Mitarbeiter der Kanzlei bereit.
Bernhard V.
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In Angelegenheiten der Rechtsberatung- und Vertretung vertraue ich auf die Kanzlei Wintermann.

Sie prüfen, wägen ab, beraten, werden aktiv und setzen sich für das Recht Ihrer Mandanten ein. Auch wenn dann das Leben nicht immer nur Sonnenschein beschert, ist im Endeffekt eine Klarheit geschaffen, die dieses Vertrauen rechtfertigt!

Ich weiß mein Recht und Unrecht in sicheren Händen…
S. T.
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Sehr kompetente und gute Beratung sowie hervorragende Vertretung. Auf jeden Fall eine Weiterempfehlung
F. H.
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Ich habe hervorragende Erfahrungen in dieser Kanzlei gemacht.

Die Terminabsprache erfolgte immer ziemlich schnell, ich wurde sehr kompetenz beraten und vertreten. Kann diese Kanzlei nur sehr weiterempfehlen.
Daniel J.
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Klasse Kanzlei, glänzt mit Kompetenz und lässt auch in schwierigen Situationen nicht locker , super Beratung und nettes Personal!

Absolut Empfehlenswert
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