Nachlass

Der Nachlass im deutschen Erbrecht - was gehört dazu?

Verstirbt eine Person, gehört grundsätzlich alles, was sie zurück lässt, zum sogenannten Nachlass dazu. Das deute Erbrecht sieht diesbezüglich umfassende Regelungen vor, die auch die Fälle für verschuldetet Erblasser regeln.

Woraus besteht der Nachlass?

Der Nachlass besteht im Prinzip aus dem gesamten Vermögen des Erblassers, als des Verstorbenen. Dazu zählen vor allem Geldsummen und Sachgegenstände sowie Immobilien und Grundstücke. Auch Sparbücher, Aktien und Wertpapiere gehören demnach dazu. Alle diese Vermögenswerte werden als aktives Vermögen bezeichnet und bilden die sogenannte Erbmasse. Sie bereichern regelmäßig die Erben. Das Erbrecht regelt, dass der Nachlass als Ganzes an die gesetzlichen Erben geht, sofern keine letztwillige Verfügung besteht. Besteht eine solcher Verfügung, in der Regel ein Testament, dann wird das Erbe nach dem letzten Willen des Erblassers aufgeteilt (bis auf eventuelle Pflichtteilsansprüche). Kein Teil der Erbmasse werden nur wenige Ausnahmepositionen. Solche nicht-vererblichen (und in der Regel auch sonst nicht-übertragbaren) Vermögenspositionen sind z.B. der Nießbrauch, also ein Nutzungsrecht, an einer Sache. Auch ein Wohnrecht an einer Immobilie gehört dazu. Entsprechend beeinflussen solche Vermögenspositionen auch keine Pflichtteilsberechnungen.

 

Was ist Passivvermögen?

Als Passivvermögen werden die Schulden des Erblassers bezeichnet. Auch diese gehen in den Nachlass mit ein. Die Erben haben damit nicht nur das Recht auf das Vermögen des Erblassers, sondern auch die Pflicht, seine Schulden zu tilgen. Man spricht auch von Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten. Auch Dauerschuldverhältnisse, wie z.B. Mietverträge, müssen von den Erben gekündigt werden. Ein Erbe muss also nicht nur vorteilhaft sein. Um zu überprüfen, ob und wie viele Schulden bestehen, können die Erben das Nachlassgericht anfragen.

 

Was geschieht bei Überschuldung oder anderen Schwierigkeiten?

Ist der Nachlass z.B. aufgrund von Überschuldung nachteilig, kann das Erbe ausgeschlagen werden. Erben haben dabei eine Frist von sechs Wochen einzuhalten. Andernfalls müssten sie die Nachlassschulden auch aus ihrem Privatvermögen bezahlen. Das deutsche Erbrecht versucht durch das
Recht auf Ausschlagung die Erben vor Überschuldung zu schützen. Im Erbfall sollte der Nachlass umgehend auf etwaige Schulden überprüft werden. Mit einem Erbe können auch viele unliebsame Verpflichtungen einher gehen, daher empfiehlt es sich daher, Möglichkeiten und Alternativen mit einem Anwalt durchzusprechen.

Ihre Ansprechpartner im Erbrecht:

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Das sagen unsere Mandanten

Eric Ro.
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Ich wurde zu meinem Sachverhalt befragt und es wurde sich alles notiert und bis ins kleinste aufgeschlüsselt. Anschließend hat man mich sehr genau beraten und auch meine weitere Vorgehensweise wurde mir direkt aufgezeigt.

Auf Grundlage dieser Vorgehensweise habe ich es geschafft einen größeren wirtschaftlichen Rückschlag abzuwenden.

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Bernhard V.
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In Angelegenheiten der Rechtsberatung- und Vertretung vertraue ich auf die Kanzlei Wintermann.

Sie prüfen, wägen ab, beraten, werden aktiv und setzen sich für das Recht Ihrer Mandanten ein. Auch wenn dann das Leben nicht immer nur Sonnenschein beschert, ist im Endeffekt eine Klarheit geschaffen, die dieses Vertrauen rechtfertigt!

Ich weiß mein Recht und Unrecht in sicheren Händen…
S. T.
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Sehr kompetente und gute Beratung sowie hervorragende Vertretung. Auf jeden Fall eine Weiterempfehlung
F. H.
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Daniel J.
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Klasse Kanzlei, glänzt mit Kompetenz und lässt auch in schwierigen Situationen nicht locker , super Beratung und nettes Personal!

Absolut Empfehlenswert
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