Der Nachlass im deutschen Erbrecht - was gehört dazu?
Verstirbt eine Person, gehört grundsätzlich alles, was sie zurück lässt, zum sogenannten Nachlass dazu. Das deute Erbrecht sieht diesbezüglich umfassende Regelungen vor, die auch die Fälle für verschuldetet Erblasser regeln.
Woraus besteht der Nachlass?
Der Nachlass besteht im Prinzip aus dem gesamten Vermögen des Erblassers, als des Verstorbenen. Dazu zählen vor allem Geldsummen und Sachgegenstände sowie Immobilien und Grundstücke. Auch Sparbücher, Aktien und Wertpapiere gehören demnach dazu. Alle diese Vermögenswerte werden als aktives Vermögen bezeichnet und bilden die sogenannte Erbmasse. Sie bereichern regelmäßig die Erben. Das Erbrecht regelt, dass der Nachlass als Ganzes an die gesetzlichen Erben geht, sofern keine letztwillige Verfügung besteht. Besteht eine solcher Verfügung, in der Regel ein Testament, dann wird das Erbe nach dem letzten Willen des Erblassers aufgeteilt (bis auf eventuelle Pflichtteilsansprüche). Kein Teil der Erbmasse werden nur wenige Ausnahmepositionen. Solche nicht-vererblichen (und in der Regel auch sonst nicht-übertragbaren) Vermögenspositionen sind z.B. der Nießbrauch, also ein Nutzungsrecht, an einer Sache. Auch ein Wohnrecht an einer Immobilie gehört dazu. Entsprechend beeinflussen solche Vermögenspositionen auch keine Pflichtteilsberechnungen.
Was ist Passivvermögen?
Als Passivvermögen werden die Schulden des Erblassers bezeichnet. Auch diese gehen in den Nachlass mit ein. Die Erben haben damit nicht nur das Recht auf das Vermögen des Erblassers, sondern auch die Pflicht, seine Schulden zu tilgen. Man spricht auch von Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten. Auch Dauerschuldverhältnisse, wie z.B. Mietverträge, müssen von den Erben gekündigt werden. Ein Erbe muss also nicht nur vorteilhaft sein. Um zu überprüfen, ob und wie viele Schulden bestehen, können die Erben das Nachlassgericht anfragen.
Was geschieht bei Überschuldung oder anderen Schwierigkeiten?
Ist der Nachlass z.B. aufgrund von Überschuldung nachteilig, kann das Erbe ausgeschlagen werden. Erben haben dabei eine Frist von sechs Wochen einzuhalten. Andernfalls müssten sie die Nachlassschulden auch aus ihrem Privatvermögen bezahlen. Das deutsche Erbrecht versucht durch das
Recht auf Ausschlagung die Erben vor Überschuldung zu schützen. Im Erbfall sollte der Nachlass umgehend auf etwaige Schulden überprüft werden. Mit einem Erbe können auch viele unliebsame Verpflichtungen einher gehen, daher empfiehlt es sich daher, Möglichkeiten und Alternativen mit einem Anwalt durchzusprechen.
Ihre Ansprechpartner im Erbrecht:
Elisabeth Holt-Pool
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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- Abitur am Gymnasium Johanneum in Lingen
- Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück und an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
- Zulassung als Rechtsanwältin im Jahre 1990
- Notarin seit 2011
- Fachanwältin für Familienrecht seit 1998
- Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2006
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltsvereins
Dieter Feltrup
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
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- Abitur an den Kaufmännischen Berufsbildenden Schulen in Nordhorn
- Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
- Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1997
- Fachanwalt für Strafrecht seit 2005
- Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2006