Ehevertrag eine richtige Entscheidung?
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Was in einem Ehevertrag geregelt werden kann
Der Ehevertrag fällt unter das Fachgebiet Familienrecht und ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen zwei Eheleuten, in dem sie für die Ehe, aber vor allem für den Fall einer eintretenden Scheidung, individuelle Regelungen festlegen. Er ist nur wirksam, wenn er notariell beglaubigt ist, und in Anwesenheit beider Ehepartner beschlossen wird. Dieser Vertrag regelt vorrangig drei große Bereiche: den Güterstand, somit die Aufteilung des Vermögens nach der Ehe, den Ausgleich von Rentenansprüchen und Regelungen zum nachehelichen Unterhalt. Ein Ehevertrag kann vor oder während der Ehe aufgesetzt werden. Auch nach der Hochzeit kann ein Ehevertrag geschlossen werden, Rechtsexperten mit Familienrecht empfehlen jedoch, vor der Trauung einen Vertrag aufzusetzen, da nach der Eheschließung der Partner nicht mehr dazu verpflichtet ist. Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit, das bedeutet, die Eheleute können wählen, welche Regelungen sie in den Vertrag aufnehmen wollen. Ein Vertrag dieser Art beugt im Falle des Falles einer kostspieligen strittigen Scheidung vor. Ist man sich nicht sicher, ob man einen Vertrag abschließen soll, empfiehlt es sich sehr, eine Beratung bei einem Rechtsexperten mit Familienrecht in Anspruch zu nehmen.
Wann ein Ehevertrag sinnvoll ist und die Kosten für den Vertrag
Der Preis für den Vertrag ist abhängig vom Umfang des Ehevertrages. Hauptsächlich fallen Kosten für Notar und Rechtsanwalt an. Der Rechtsanwalt ist gesetzlich gesehen nicht notwendig, aber es ist durchaus sinnvoll, den Vertrag mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht aufzusetzen. Für Beratung und Beurkundung, zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer kann man mit Kosten von insgesamt etwa 500 Euro rechnen. Ein Ehevertrag kann auch nachträglich geändert werden, da es sich um einen zivilrechtlichen Vertrag handelt. Dazu ist es notwendig, dass beide Ehepartner die neuen Inhalte einvernehmlich darlegen und durch eine Niederschrift abschließen. Ein Ehevertrag ist dann sinnvoll, wenn einer der beiden Ehepartner über ein großes Vermögen verfügt, selbstständig, oder Unternehmer ist. Auch wenn beide Ehepartner Geld verdienen und keinen Kinderwunsch besitzen, ist ein solcher Vertrag ebenfalls sinnvoll. Wer im Falle einer Scheidung auf Nummer sicher gehen möchte, und sein Vermögen absichern will, sollte einen Ehevertrag aufsetzen. Auch bei einer Gütertrennung ist ein solcher Vertrag sinnvoll. Der Ehevertrag kann wie jeder andere Vertrag auch angefochten werden, wenn einer der Ehepartner bei dem Vertragsschluss bedroht oder getäuscht wurde, oder wenn er sich geirrt hat über den Inhalt seiner Erklärung. Fragen? Melden Sie sich bei unseren professionellen Notaren in Lingen.
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Elisabeth Holt-Pool
Rechtsanwältin und Notarin
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- Abitur am Gymnasium Johanneum in Lingen
- Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück und an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
- Zulassung als Rechtsanwältin im Jahre 1990
- Notarin seit 2011
- Fachanwältin für Familienrecht seit 1998
- Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2006
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltsvereins