Sie möchten sich scheiden lassen?
Sie wollen wissen, welche Voraussetzungen zur Scheidung rechtlich zu erfüllen sind? Welche Kosten für die Trennung der Ehe entstehen und wer die Kinder zugesprochen bekommt? Ihre Fachanwältin für Familienrecht hilft!
Folgt nach der Trennung sofort die Scheidung?
Wenn Sie die Ehe beenden möchten, so müssen Sie einige Punkte berücksichtigen: Eine Ehe wird nicht sofort nach der Trennung geschieden, sondern erst nach einem Trennungsjahr. Das Recht sieht die Trennungszeit vor, damit beide Ehepartner das zerrüttete Verhältnis erneut prüfen. Bleiben die Differenzen nach einem Jahr aufrecht und beide Partner können sich nicht mehr auf ein gemeinsames Eheleben verständigen, wird die Ehe vor dem Gericht geschieden. Die Trennungszeit von einem Jahr kann in der gemeinsamen Immobilie erfolgen. Dabei müssen beide Ehepartner vom „Tisch“ und „Bett“ getrennt sein oder das Trennungsjahr erfolgt in zwei verschiedenen Unterkünften. Der Scheidungsprozess ist von den Ehejahren, der Gütergemeinschaft und von Kindern, dessen Sorgerecht zu klären ist, abhängig. Kinderlose Ehen unter drei Ehejahren sind schneller zu scheiden als Ehen mit Kindern nach zwölf und mehr Jahren.
Wird eine Rechtsvertretung für die Scheidung benötigt?
Sie müssen einen Fachanwalt für das Familienrecht hinzuziehen, wenn Sie sich scheiden lassen möchten. Dieser muss unter Umständen nicht nur die Trennung der Ehe begleiten, sondern auch die Güterwerte, Gewinne während der Ehe und das Sorgerecht der Kinder vor dem Familiengericht vertreten. Als Laie des Rechtssystems ist es sehr riskant, auf einen Fachanwalt für Familienrecht zu verzichten. Selbst wenn Sie kinderlos sind, beide Ehepartner bei der Vermögensaufteilung einig sind, muss ein Fachanwalt für Familienrecht hinzugezogen werden, der alle Vorgänge bestätigt und eine schnelle Scheidung vor dem zuständigen Gericht beantragt.
Wer bekommt was nachdem Eheleute geschieden sind?
Das hängt davon ab, ob ein Ehevertrag vor der Eheschließung geschlossen wurde. In der Regel erfolgt die Güterverteilung gleichmäßig nach dessen Werten. Interessant ist der Versorgungsausgleich, der auch die Rente betrifft. Hat in der Ehe nur ein Partner gearbeitet, der andere Partner die Kinder erzogen, dann steht Letzterem ein Ausgleich der Rentenpunkte zu. Bei kinderlosen voll berufstätigen Ehepartnern kann auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden. Eine Erklärung ist dem Gericht über einen Fachanwalt für Familienrecht vorzulegen. Das Familiengericht prüft im Scheidungsverfahren, ob einer der beiden Ehepartner Anspruch auf einen Ehegattenunterhalt hat. Die Höhe ist anhand des Einkommens des schuldigen Ehegatten zu ermitteln.
Wer erhält das Sorgerecht für die Kinder?
Das Familienrecht sieht vor, dass beide Elternteile gleichberechtigt das Sorgerecht erhalten. Ausnahmen sind möglich, wenn das Wohl des Kindes bei einem Elternteil gefährdet ist. Sollte die Situation bei Ihnen bestehen, dann teilen Sie das Ihrem Fachanwalt für Familienrecht sofort mit, damit bereits im Trennungsjahr eine vorübergehende Lösung gefunden wird. Wo die Kinder nach der Scheidung leben, entscheidet das Familiengericht.
Was kostet die Scheidung?
Die genauen Kosten für einen Fachanwalt für Familienrecht, Gerichtskosten, Beglaubigungen und weitere Kostenfaktoren sind vom Vermögensvolumen der zu scheidenden Eheleute abhängig. Kann sich einer der Eheleute die Scheidung nicht leisten, ist ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu stellen.
Ihre Ansprechpartnerin im Familienrecht:
Elisabeth Holt-Pool
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Notariat
- Familienrecht
- Immobilienrecht
- Mietrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Abitur am Gymnasium Johanneum in Lingen
- Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück und an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
- Zulassung als Rechtsanwältin im Jahre 1990
- Notarin seit 2011
- Fachanwältin für Familienrecht seit 1998
- Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2006
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltsvereins