Trennung, Sorgerecht, Scheidung -Voraussetzungen?
Unsere Fachanwältin für Familienrecht steht Ihnen hilfreich zur Seite!
Wer erhält nach der Trennung das Sorgerecht?
Wenn Mutter und Vater verheiratet sind, haben sie gemeinsam das Sorgerecht und müssen ihren Rechten und Pflichten nachkommen. Dazu gehört die Erziehung und Pflege des Kindes, sowie die medizinische Versorgung. Das alleinige Sorgerecht kann auf Antrag beim Familiengericht über das Familienrecht angesucht werden. Um einem Elternteil das Sorgerecht zu entziehen, muss das Kindeswohl allerdings gefährdet sein. Liegt ein ständiger Streit um das Kind vor oder ist ein Elternteil krank, so kann dies eine vernünftige Lösung darstellen. Auch bei unverheirateten Paaren gibt es das gemeinsame Sorgerecht, im besten Fall einigen sich die Eltern darüber, bei wem das Kind überwiegend lebt.
Habe ich Anspruch auf Trennungsunterhalt?
Wenn Ehegatten getrennt leben, kann angemessener Unterhalt vom Ehegatten verlangt werden. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Lebensverhältnisse, sowie auch die Vermögens- und Erwerbsverhältnisse. Für den Trennungsunterhalt müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- der Bestand einer Ehe
- das Getrenntleben der Ehegatten nach dem BGB, es darf keine häusliche Gemeinschaft zwischen den Eheleuten bestehen
- die Leistungsfähigkeit des höher- oder alleinverdienenden Ehegatten muss gegeben sein, diese ist durch den Selbstbehalt von 1200 Euro monatlich begrenzt
Laut Familienrecht besteht kein Anspruch nach der Trennung, wenn beide Ehegatten kinderlos sind, oder das erzielte Einkommen von beiden etwa gleich hoch ist. Darüber hinaus besteht auch kein Anspruch, wenn Ehepartner nur über wenige Wochen gemeinsam gelebt haben.
Wie lange erhalte ich Trennungsunterhalt?
Sie haben solange Anspruch auf Trennungsunterhalt, bis die Rechtskraft der Scheidung eintritt. Der anschließende Anspruch auf den nachehelichen Unterhalt, muss separat geltend gemacht werden. Der Trennungsunterhalt endet auch, wenn sich die Ehegatten wieder versöhnen und sofern diese wieder zusammenziehen. Darüber hinaus endet der Unterhalt bei längerer Trennungszeit und wenn die Erwerbsobliegenheit geboten ist, der Anspruchssteller dieser aber mutwillig nicht nachkommt.
Was ist der Unterschied zwischen geschieden und getrennt?
Wann man von einer Trennung und wann von einer Scheidung spricht, fragen sich häufiger wohl viele Eheleute. Bei einer Scheidung geht prinzipiell eine Trennung mit einer sechsmonatigen Trennungszeit voraus. Als Trennung ist dabei die Zeit zwischen Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft, bis hin zur tatsächlichen rechtskräftigen Scheidung gemeint. Die Trennung kann daher als Aufhebung der Ehegemeinschaft bezeichnet werden und der Begriff Scheidung steht für das endgültige aus einer Ehe. Bei der Auflösung einer Lebensgemeinschaft wird ebenso von einer Trennung gesprochen.
Was ist zu tun bei einer Trennung?
In manchen Fällen kann dieser Prozess eine Erleichterung für beide Seiten sein, doch er kann auch unfreiwillig und schmerzhaft verlaufen. Nach einer Trennung ist es zunächst wichtig sich auf das Wesentliche zu konzentrieren und mit Bedacht vorzugehen. Das Sichern relevanter Unterlagen als auch die Suche nach einem Rechtsbeistand ist daher sinnvoll. Es sollte unbedingt auch ein eigenes Konto existieren, sodass jeder eigene finanzielle Mittel zur Verfügung hat. Des Weiteren muss die Aufteilung des Hausrats und die der Wertgegenstände, sowie der Verbleib der Wohnung geregelt werden. Gemeinsame Kinder sollten unbedingt zeitnah darüber informiert werden, das ist für die Bemessung des Kindesunterhalt wichtig. Wenn ein Partner mehr als der andere verdient, dann steht auch Trennungsunterhalt zu!
Ihre Ansprechpartner im Familienrecht:
Elisabeth Holt-Pool
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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- Wohnungseigentumsrecht
- Abitur am Gymnasium Johanneum in Lingen
- Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück und an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
- Zulassung als Rechtsanwältin im Jahre 1990
- Notarin seit 2011
- Fachanwältin für Familienrecht seit 1998
- Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2006
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltsvereins