Auto gekauft und Mängel verschwiegen?
Es ist immer ärgerlich, wenn man ein Auto kauft und später feststellt, dass der Verkäufer Mängel verschwiegen hat. Oftmals sind diese Mängel versteckt und erst nach einiger Zeit sichtbar.
Mangel am Auto – Gewährleistung
Ein Mangel am Auto liegt vor, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder der Käufer aufgrund fehlender Informationen über den Zustand des Fahrzeugs falsche Erwartungen hatte. Mängel bei einem Auto können unterschiedliche Ursachen haben, wie zum Beispiel fehlerhafte Bauteile oder unzureichende Wartung. Zu den häufigsten Mängeln gehören Probleme mit der Elektronik, Bremsen, Motor oder Getriebe. Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Auto gekauft haben und feststellen, dass es Mängel aufweist, haben Sie als Käufer gesetzliche Rechte.
Rechte bei Mangel am Auto
Wenn der Mangel bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war, kann der Käufer Verkäufer über den Mangel informieren und eine kostenlose Reparatur oder einen Austausch des Fahrzeugs verlangen. Wenn der Verkäufer jedoch nicht rechtzeitig reagiert oder die Reparatur fehlschlägt, kann der Käufer den Kaufvertrag rückgängig machen und das Geld zurückerhalten oder eine Preisminderung verlangen. Diese Gewährleistungsrechte sind abhängig davon, ob der Kaufvertrag zwischen Verbrauchern geschlossen wurde, also das Auto privat gekauft wurde oder ob es sich um ein Neuwagen oder um ein Gebrauchtwagen handelt.
Das Auto privat gekauft
Ist das Auto von jemanden privat gekauft, können die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen werden. Dann kann der Kaufvertrag nur rückabgewickelt werden, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, also wissentlich einen Mangel nicht offenbart hat.
Auto beim Händler gekauft
Bei einem Gebrauchtwagen sind die Gewährleistungsrechte oftmals auf ein Jahr beschränkt. Ansonsten und beim Kauf einens Neuwagens können die Gewährleistungsrecht 2 Jahre geltend gemacht werden.
Wer muss den Mangel beweisen?
Es gilt für den Kauf eines Autos beim Händler eine Beweislastumkehr von sechs Monaten. Das bedeutet, dass innerhalb dieser Zeit der Händler beweisen muss, dass das Fahrzeug bei Übergabe an den Käufer ohne Mangel war. Sollte das Fahrzeug innerhalb dieser sechs Monate Mängel aufweisen, so wird vermutet, dass diese bereits bei Übergabe vorhanden waren. Der Käufer hat dann das Recht, Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung vom Händler zu fordern. Sollten diese Maßnahmen nicht erfolgreich sein, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder den Vertrag rückgängig machen. Es ist allerdings wichtig zu betonen, dass die Beweislastumkehr nur beim Kauf von Neuwagen oder Gebrauchtwagen vom Händler gilt und nicht beim Kauf von Privatpersonen.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit unserer Kanzlei, um Ihre Rechte zu prüfen. Dafür benötigen wir den schriftlichen Kaufvertrag und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (sog. Fahrzeugbrief).
Der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens
Ob als Privatperson, Unternehmen oder Versicherung – vertrauen Sie der langjährigen Verkehrsrechts-Expertise von der Kanzlei Wintermann in Lingen. Wir sind als Rechtsanwalt in Verkehrssachen jederzeit gerne für Sie tätig.
Ihre Ansprechpartner für den Bereich „Verkehrsrecht“ sind:
Dieter Feltrup
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
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- Strafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Verkehrsunfallrecht
- Abitur an den Kaufmännischen Berufsbildenden Schulen in Nordhorn
- Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
- Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1997
- Fachanwalt für Strafrecht seit 2005
- Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2006
Hubert Wintermann
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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- Verkehrsstrafrecht
- Verkehrsunfallrecht
- Zwangsvollstreckung
- Abitur am Gymnasium Georgianum in Lingen
- Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
- Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1983
- Notar seit 1992
- Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2007
Stephan Wintermann
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Notar
- Erbrecht
- Verkehrsrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Verkehrsunfallrecht
- Vertragsrecht
- Abitur am Gymnasium Leoninum Handrup
- Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
- Zulassung als Rechtsanwalt 2013
- Erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ 2014
- Notar seit 2022