Autokauf

Auto gekauft und Mängel verschwiegen?

Es ist immer ärgerlich, wenn man ein Auto kauft und später feststellt, dass der Verkäufer Mängel verschwiegen hat. Oftmals sind diese Mängel versteckt und erst nach einiger Zeit sichtbar.

Mangel am Auto – Gewährleistung

Ein Mangel am Auto liegt vor, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder der Käufer aufgrund fehlender Informationen über den Zustand des Fahrzeugs falsche Erwartungen hatte. Mängel bei einem Auto können unterschiedliche Ursachen haben, wie zum Beispiel fehlerhafte Bauteile oder unzureichende Wartung. Zu den häufigsten Mängeln gehören Probleme mit der Elektronik, Bremsen, Motor oder Getriebe. Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Auto gekauft haben und feststellen, dass es Mängel aufweist, haben Sie als Käufer gesetzliche Rechte.

Rechte bei Mangel am Auto

Wenn der Mangel bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war, kann der Käufer Verkäufer über den Mangel informieren und eine kostenlose Reparatur oder einen Austausch des Fahrzeugs verlangen. Wenn der Verkäufer jedoch nicht rechtzeitig reagiert oder die Reparatur fehlschlägt, kann der Käufer den Kaufvertrag rückgängig machen und das Geld zurückerhalten oder eine Preisminderung verlangen. Diese Gewährleistungsrechte sind abhängig davon, ob der Kaufvertrag zwischen Verbrauchern geschlossen wurde, also das Auto privat gekauft wurde oder ob es sich um ein Neuwagen oder um ein Gebrauchtwagen handelt. 

Das Auto privat gekauft

Ist das Auto von jemanden privat gekauft, können die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen werden. Dann kann der Kaufvertrag nur rückabgewickelt werden, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, also wissentlich einen Mangel nicht offenbart hat. 

Auto beim Händler gekauft

Bei einem Gebrauchtwagen sind die Gewährleistungsrechte oftmals auf ein Jahr beschränkt. Ansonsten und beim Kauf einens Neuwagens können die Gewährleistungsrecht 2 Jahre geltend gemacht werden.

Wer muss den Mangel beweisen?

Es gilt für den Kauf eines Autos beim Händler eine Beweislastumkehr von sechs Monaten. Das bedeutet, dass innerhalb dieser Zeit der Händler beweisen muss, dass das Fahrzeug bei Übergabe an den Käufer ohne Mangel war. Sollte das Fahrzeug innerhalb dieser sechs Monate Mängel aufweisen, so wird vermutet, dass diese bereits bei Übergabe vorhanden waren. Der Käufer hat dann das Recht, Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung vom Händler zu fordern. Sollten diese Maßnahmen nicht erfolgreich sein, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder den Vertrag rückgängig machen. Es ist allerdings wichtig zu betonen, dass die Beweislastumkehr nur beim Kauf von Neuwagen oder Gebrauchtwagen vom Händler gilt und nicht beim Kauf von Privatpersonen.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit unserer Kanzlei, um Ihre Rechte zu prüfen. Dafür benötigen wir den schriftlichen Kaufvertrag und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (sog. Fahrzeugbrief).

Der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens

Ob als Privatperson, Unternehmen oder Versicherung – vertrauen Sie der langjährigen Verkehrsrechts-Expertise von der Kanzlei Wintermann in Lingen. Wir sind als Rechtsanwalt in Verkehrssachen jederzeit gerne für Sie tätig.

Ihre Ansprechpartner für den Bereich „Verkehrsrecht“ sind:

Anwalt Dieter Feltrup Lingen
Dieter Feltrup

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht

  • Abitur an den Kaufmännischen Berufsbildenden Schulen in Nordhorn
  • Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück
  • Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
  • Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1997
  • Fachanwalt für Strafrecht seit 2005
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2006
Anwalt Hubert Wintermann in Lingen
Hubert Wintermann

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Verkehrsrecht

  • Notar
  • Vertragsrecht
  • Baurecht
  • Erbrecht
  • Immobilienrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsunfallrecht
  • Zwangsvollstreckung
  • Abitur am Gymnasium Georgianum in Lingen
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
  • Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
  • Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1983
  • Notar seit 1992
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2007
Anwalt Stephan Winterman Lingen
Stephan Wintermann

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Verkehrsrecht

  • Notar
  • Erbrecht
  • Verkehrsrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsunfallrecht
  • Vertragsrecht
  • Abitur am Gymnasium Leoninum Handrup
  • Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück
  • Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
  • Zulassung als Rechtsanwalt 2013
  • Erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ 2014
  • Notar seit 2022

Das sagen unsere Mandanten

Eric Ro.
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Da dies mein erster Kontakt mit einer Anwaltskanzlei war, war ich sehr nervös, was sich allerdings schnell änderte.
Ich wurde zu meinem Sachverhalt befragt und es wurde sich alles notiert und bis ins kleinste aufgeschlüsselt. Anschließend hat man mich sehr genau beraten und auch meine weitere Vorgehensweise wurde mir direkt aufgezeigt.

Auf Grundlage dieser Vorgehensweise habe ich es geschafft einen größeren wirtschaftlichen Rückschlag abzuwenden.

Auch für weitere telefonische Rückfragen standen die Mitarbeiter der Kanzlei bereit.
Bernhard V.
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In Angelegenheiten der Rechtsberatung- und Vertretung vertraue ich auf die Kanzlei Wintermann.

Sie prüfen, wägen ab, beraten, werden aktiv und setzen sich für das Recht Ihrer Mandanten ein. Auch wenn dann das Leben nicht immer nur Sonnenschein beschert, ist im Endeffekt eine Klarheit geschaffen, die dieses Vertrauen rechtfertigt!

Ich weiß mein Recht und Unrecht in sicheren Händen…
S. T.
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Sehr kompetente und gute Beratung sowie hervorragende Vertretung. Auf jeden Fall eine Weiterempfehlung
F. H.
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Ich habe hervorragende Erfahrungen in dieser Kanzlei gemacht.

Die Terminabsprache erfolgte immer ziemlich schnell, ich wurde sehr kompetenz beraten und vertreten. Kann diese Kanzlei nur sehr weiterempfehlen.
Daniel J.
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Klasse Kanzlei, glänzt mit Kompetenz und lässt auch in schwierigen Situationen nicht locker , super Beratung und nettes Personal!

Absolut Empfehlenswert
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