Mängel am Pkw – Minderung, Schadensersatz, Rücktritt!
Sie haben an Ihrem Neuwagen oder Gebrauchtwagen nach Abschluss des Kaufvertrages Mängel festgestellt?
Wenn bei ihrem Neuwagen oder Gebrauchtwagen ein Sachmangel im Sinne des § 434 I BGB vorliegt, so haben Sie als Käufer verschiedene Gewährleistungsrechte wie Nachbesserung, Schadensersatz oder Rücktritt vom Kaufvertrag.
Diese Gewährleistungsrechte sind abhängig davon, ob der Kaufvertrag zwischen Verbrauchern geschlossen wurde oder ob es sich um ein Neuwagen oder um ein Gebrauchtwagen handelt. Bei einem Gebrauchtwagen sind die Gewährleistungsrechte oftmals auf ein Jahr beschränkt.
Haben Sie bei einem Autohändler einen PKW gekauft, kommt Ihnen als Verbraucher die Beweislastumkehr nach § 477 BGB zugute.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit unserer Kanzlei, um Ihre Rechte zu prüfen. Dafür benötigen wir den schriftlichen Kaufvertrag und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (sog. Fahrzeugbrief).
Der Diesel- Abgasskandal
Ist ihr Fahrzeug von dem Diesel- Abgasskandal betroffen?
Betroffen von dem Diesel- Abgasskandal sind alle Fahrzeuge, die mit dem sog. EA189- Motor ausgestattet und nach dem Jahre 2008 gebaut worden sind. Nach Bekanntwerden des Abgasskandals im September 2015 gab es eine Vielzahl von Entscheidungen des BGH. Das Unternehmen VW mit den Marken Seat, Audi, Skoda und VW musste in vielen Fällen wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB Schadensersatz an die Autokäufer leisten (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020, Az.: VI ZR 252/19).
Der vorsätzlich sittenwidrige Schädigung liege darin, dass VW eine unzulässige Abschalteinrichtung in die Fahrzeuge eingebaut hat. Der Schaden entsteht dabei schon mit Abschluss des Kaufvertrages über ein Auto bei dem eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist.
VW dürfe jedoch eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer in Ansatz bringen. Dieser Betrag wird dem Schadensersatzanspruch angerechnet.
Anspruch auf Restschadenersatz verjährt in 10 Jahren
Der BGH bestätigte in der neusten Entscheidung vom 21.02.2022 (Az.: VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21), dass auch ein Anspruch auf den sog. Restschadenersatz nach § 852 BGB besteht.
Dieser Anspruch verjährt erst zehn Jahre nach dem Kauf des Autos. Für diejenigen, die bisher noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht haben, besteht die Möglichkeit auch jetzt noch Ansprüche gegen Seat, Audi, Skoda oder VW geltend zu machen. Sind Sie im Besitz eines der Fahrzeuge dieser vorgenannten Marken und haben Sie dieses Diesel- Fahrzeug vor dem Bekanntwerden des Diesel- Abgasskandals gekauft und liegt der Kauf nicht länger als 10 Jahre zurück, so können Ansprüche auf den sog. Restschadenersatz geltend gemacht werden.
Wir überprüfen Ihre Ansprüche gerne. Vereinbaren Sie einen Termin telefonisch mit unserer Kanzlei.
Der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens
Ob als Privatperson, Unternehmen oder Versicherung – vertrauen Sie der langjährigen Verkehrsrechts-Expertise von Rosken und Wintermann in Lingen. Wir sind als Rechtsanwalt in Verkehrssachen jederzeit gerne für Sie tätig.
Ihre Ansprechpartner für den Bereich „Verkehrsrecht“ sind:

Stephan Wintermann
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Notar
- Erbrecht
- Verkehrsrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Verkehrsunfallrecht
- Vertragsrecht
- Abitur am Gymnasium Leoninum Handrup
- Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
- Zulassung als Rechtsanwalt 2013
- Erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ 2014
- Notar seit 2022

Dieter Feltrup
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
- Notariat
- Baurecht
- Strafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Verkehrsunfallrecht
- Abitur an den Kaufmännischen Berufsbildenden Schulen in Nordhorn
- Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
- Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1997
- Fachanwalt für Strafrecht seit 2005
- Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2006