Mängel am Pkw –
Minderung, Schadensersatz, Rücktritt!
Sie haben an Ihrem Neuwagen nach Abschluss des Kaufvertrages Mängel festgestellt?
Wenn bei ihrem Neuwagen oder Gebrauchtwagen ein Sachmangel im Sinne des § 434 I BGB vorliegt, so haben Sie als Käufer verschiedene Gewährleistungsrechte wie Nachbesserung, Schadensersatz oder Rücktritt vom Kaufvertrag.
Diese Gewährleistungsrechte sind abhängig davon, ob der Kaufvertrag zwischen Verbrauchern geschlossen wurde oder ob es sich um ein Neuwagen oder um ein Gebrauchtwagen handelt. Bei einem Gebrauchtwagen sind die Gewährleistungsrechte oftmals auf ein Jahr beschränkt.
Haben Sie bei einem Autohändler einen PKW gekauft, kommt Ihnen als Verbraucher die Beweislastumkehr nach § 477 BGB zugute.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit unserer Kanzlei, um Ihre Rechte zu prüfen. Dafür benötigen wir den schriftlichen Kaufvertrag und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (sog. Fahrzeugbrief).
Der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens
Ob als Privatperson, Unternehmen oder Versicherung – vertrauen Sie der langjährigen Verkehrsrechts-Expertise von der Kanzlei Wintermann in Lingen. Wir sind als Rechtsanwalt in Verkehrssachen jederzeit gerne für Sie tätig.
Ihre Ansprechpartner für den Bereich „Verkehrsrecht“ sind:
Dieter Feltrup
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
- Notariat
- Baurecht
- Strafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Verkehrsunfallrecht
- Abitur an den Kaufmännischen Berufsbildenden Schulen in Nordhorn
- Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
- Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1997
- Fachanwalt für Strafrecht seit 2005
- Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2006
Hubert Wintermann
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Notar
- Vertragsrecht
- Baurecht
- Erbrecht
- Immobilienrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Verkehrsunfallrecht
- Zwangsvollstreckung
- Abitur am Gymnasium Georgianum in Lingen
- Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
- Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1983
- Notar seit 1992
- Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2007
Stephan Wintermann
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Notar
- Erbrecht
- Verkehrsrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Verkehrsunfallrecht
- Vertragsrecht
- Abitur am Gymnasium Leoninum Handrup
- Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
- Zulassung als Rechtsanwalt 2013
- Erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ 2014
- Notar seit 2022