Bußgeldkatalog 2021

Der neue Bußgeldkatalog 2021

Der neue Bußgeldkatalog ist seit dem 09. November 2021 in Kraft. Dieser sieht erhöhte Bußgelder für Verstöße in Zusammenhang mit Rettungsgassen, Falschparken und Geschwindigkeitsüberschreitungen vor.

Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird mit Bußgeldern von 200 bis 320 € und einem Fahrverbot von einem Monat geahndet. Zudem werden zwei Punkte ins Fahreignungsregister eingetragen.

Das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen, das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe wird mit Geldbußen von bis zu 110 € geahndet.

Darüber hinaus haben sich die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen oftmals verdoppelt. Die bisherigen Schwellen von 31 km/h zu schnell innerorts und 41 km/h außerorts sowie zweimal 26 km/h zu schnell innerhalb eines Jahres wurden in den neuen Bußgeldkatalog übernommen. Eine Verschärfung der Fahrverbote sieht der neue Bußgeldkatalog 2021 nicht vor.

Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts

zu schnell

    Bußgeld alt

        Bußgeld neu

      Punkte

       Fahrverbot

bis 10 km/h

15 Euro

30 Euro

keine

nein

11-15 km/h

25 Euro

50 Euro

keine

nein

16-20 km/h

35 Euro

70 Euro

keine

nein

21-25 km/h

80 Euro

115 Euro

1*

nein

26-30 km/h

100 Euro

180 Euro

1

1 Monat

31-40 km/h

160 Euro

260 Euro

2

1 Monat

41-50 km/h

200 Euro

400 Euro

2

1 Monat

51-60 km/h

280 Euro

560 Euro

2

1 Monat

61-70 km/h

480 Euro

700 Euro

2

2 Monate

über 70 km/h

680 Euro

800 Euro

2

3 Monate

 

Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts

zu schnell

       Bußgeld alt

           Bußgeld neu

              Punkte

           Fahrverbot

bis 10 km/h

10 Euro

20 Euro

keine

nein

11-15 km/h

20 Euro

40 Euro

keine

nein

16-20 km/h

30 Euro

60 Euro

keine

nein

21-25 km/h

70 Euro

100 Euro

1*

nein

26-30 km/h

80 Euro

150 Euro

1

1 Monat

31-40 km/h

120 Euro

200 Euro

1

1 Monat

41-50 km/h

160 Euro

320 Euro

2

1 Monat

51-60 km/h

240 Euro

480 Euro

2

1 Monat

61-70 km/h

440 Euro

600 Euro

2

2 Monate

über 70 km/h

600 Euro

700 Euro

2

3 Monate

 

*Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Das sagen unsere Mandanten

Eric Ro.
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Da dies mein erster Kontakt mit einer Anwaltskanzlei war, war ich sehr nervös, was sich allerdings schnell änderte.
Ich wurde zu meinem Sachverhalt befragt und es wurde sich alles notiert und bis ins kleinste aufgeschlüsselt. Anschließend hat man mich sehr genau beraten und auch meine weitere Vorgehensweise wurde mir direkt aufgezeigt.

Auf Grundlage dieser Vorgehensweise habe ich es geschafft einen größeren wirtschaftlichen Rückschlag abzuwenden.

Auch für weitere telefonische Rückfragen standen die Mitarbeiter der Kanzlei bereit.
Bernhard V.
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In Angelegenheiten der Rechtsberatung- und Vertretung vertraue ich auf die Kanzlei Wintermann.

Sie prüfen, wägen ab, beraten, werden aktiv und setzen sich für das Recht Ihrer Mandanten ein. Auch wenn dann das Leben nicht immer nur Sonnenschein beschert, ist im Endeffekt eine Klarheit geschaffen, die dieses Vertrauen rechtfertigt!

Ich weiß mein Recht und Unrecht in sicheren Händen…
S. T.
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Sehr kompetente und gute Beratung sowie hervorragende Vertretung. Auf jeden Fall eine Weiterempfehlung
F. H.
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Ich habe hervorragende Erfahrungen in dieser Kanzlei gemacht.

Die Terminabsprache erfolgte immer ziemlich schnell, ich wurde sehr kompetenz beraten und vertreten. Kann diese Kanzlei nur sehr weiterempfehlen.
Daniel J.
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Klasse Kanzlei, glänzt mit Kompetenz und lässt auch in schwierigen Situationen nicht locker , super Beratung und nettes Personal!

Absolut Empfehlenswert
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