Der Diesel- Abgasskandal

Fahren Sie einen Diesel- Fahrzeug ?

Wenn ja, dann sollten Sie die nächsten Abschnitte gut durchlesen. Es gibt eine Vielzahl von Entscheidungen des BGH, die im Rahmen des VW- Diesel- Abgasskandals ergingen. Dennoch muss in jedem Einzelfall gesondert überprüft werden, ob ihr Fahrzeug von dem Abgasskandal betroffen ist. Wenn Sie von dem Dieselabgasskandal betroffen sind, dann kontaktieren Sie uns gerne!

Der Diesel- Abgasskandal

 

Ist ihr Fahrzeug von dem Diesel- Abgasskandal betroffen?

Betroffen von dem Diesel- Abgasskandal sind alle Fahrzeuge, die mit dem sog. EA189- Motor ausgestattet und nach dem Jahre 2008 gebaut worden sind. Nach Bekanntwerden des Abgasskandals im September 2015 gab es eine Vielzahl von Entscheidungen des BGH. Das Unternehmen VW mit den Marken Seat, Audi, Skoda und VW musste in vielen Fällen wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB Schadensersatz an die Autokäufer leisten (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020, Az.: VI ZR 252/19). 

Der vorsätzlich sittenwidrige Schädigung liege darin, dass VW eine unzulässige Abschalteinrichtung in die Fahrzeuge eingebaut hat. Der Schaden entsteht dabei schon mit Abschluss des Kaufvertrages über ein Auto bei dem eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. 

VW dürfe jedoch eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer in Ansatz bringen. Dieser Betrag wird dem Schadensersatzanspruch angerechnet.

 

Es haben jedoch diejenigen keine Aussicht auf Schadensersatz, die im Jahr 2015 unzweifelhaft vom Dieselskandal wussten und erst nach Ablauf des Jahres 2018 geklagt haben. Dennoch gibt es Auswege, um die Verjährung zu umgehen. So haben diejenigen, die sich erst im Jahre 2019 zum Klageregister der Musterfeststellungsklage gemeldet haben, dennoch Chancen Schadensersatzansprüche gegen VW geltend zu machen. (BGH Urt. vom 29.07.2021, Az.: VI ZR 1118/20). 

Es gibt auch eine Möglichkeit, dass diejenigen die Ihr Fahrzeug behalten wollen, nur einen sog. kleinen Schadensersatz geltend zu machen. Dieser Schadensersatzanspruch bezieht sich grundsätzlich auf den Minderwert des Fahrzeuges. Es wird vom Gericht bestimmt, wie viel der Käufer für dieses Fahrzeug mit Abschalteinrichtung zu viel gezahlt hat (BGH Urt. vom 06.07.2021, Az.: VI ZR 40/20).

 

Wenn ja, dann sollten Sie die nächsten Abschnitte gut durchlesen. Es gibt eine Vielzahl von Entscheidungen des BGH, die im Rahmen des VW- Diesel- Abgasskandals ergingen. Dennoch muss im jeden Einzelfall gesondert überprüft werden, ob ihr Fahrzeug 

Der VW – Diesel- Abgasskandal

 

Ist ihr Fahrzeug von dem Diesel- Abgasskandal betroffen?

Betroffen von dem Diesel- Abgasskandal sind alle Fahrzeuge, die mit dem sog. EA189- Motor ausgestattet und nach dem Jahre 2008 gebaut worden sind. Nach Bekanntwerden des Abgasskandals im September 2015 gab es eine Vielzahl von Entscheidungen des BGH. Das Unternehmen VW mit den Marken Seat, Audi, Skoda und VW musste in vielen Fällen wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB Schadensersatz an die Autokäufer leisten (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020, Az.: VI ZR 252/19). 

Der vorsätzlich sittenwidrige Schädigung liege darin, dass VW eine unzulässige Abschalteinrichtung in die Fahrzeuge eingebaut hat. Der Schaden entsteht dabei schon mit Abschluss des Kaufvertrages über ein Auto bei dem eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. 

VW dürfe jedoch eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer in Ansatz bringen. Dieser Betrag wird dem Schadensersatzanspruch angerechnet.

 

Anspruch auf Restschadenersatz verjährt in 10 Jahren

Der BGH bestätigte in der neusten Entscheidung vom 21.02.2022 (Az.: VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21), dass auch ein Anspruch auf den sog. Restschadenersatz nach § 852 BGB besteht. 

Dieser Anspruch verjährt erst zehn Jahre nach dem Kauf des Autos. Für diejenigen, die bisher noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht haben, besteht die Möglichkeit auch jetzt noch Ansprüche gegen Seat, Audi, Skoda oder VW geltend zu machen. Sind Sie im Besitz eines der Fahrzeuge dieser vorgenannten Marken und haben Sie dieses Diesel- Fahrzeug vor dem Bekanntwerden des Diesel- Abgasskandals gekauft und liegt der Kauf nicht länger als 10 Jahre zurück, so können Ansprüche auf den sog. Restschadenersatz geltend gemacht werden. 

Wir überprüfen Ihre Ansprüche gerne. Vereinbaren Sie einen Termin telefonisch mit unserer Kanzlei.

Das Thermofenster als illegale Abschalteinrichtung

Der EuGH hat in einem kürzlich gefassten Urteil das bei einem VW eingebaute Thermofenster bemängelt. Nach den Ausführungen des EuGH ist dieses Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung. 

Ein Thermofenster ist so programmiert, dass die Einhaltung von Grenzwerten bezüglich den Abgaswerten nur im Bereich bestimmter Temperaturen gewährleistet wird. Nach Feststellungen werden die Grenzwerte des Abgases nur zwischen 15 und 33 Grad eingehalten. Bei Temperaturen von mehr als 33 Grad oder bei Temperaturen von weniger als 15 Grad wird die Abgasreinigung erheblich gedrosselt. Diese Fahrzeuge stoßen damit erheblich mehr Stickstoffdioxid aus, als der Gesetzgeber vorgesehen hat. Insbesondere in unseren Breitengraden sind die Temperaturen von unter 15 Grad üblich. 

Der EuGH hat in seinem Urteil vom 14.07.2022, Az.: C- 128/20 und C- 145/20, klargestellt, dass eine Einrichtung, die die Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffoxidemissionen nur innerhalb des Thermofensters gewährleistet, eine nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung Nr. 715/2007 grundsätzlich unzulässige Abschalteinrichtung darstellt.

Das bedeutet, dass das Kraftfahrtbundesamt mit der Freigabe des VW Software Updates im Rahmen des VW- Dieselskandals eine unzulässige Abschalteinrichtung durch die Freigabe einer weiteren unzulässigen Abschalteinrichtung ersetzt. 

 

Dier Konsequenz ist, dass auch weitere Dieselfahrzeuge von Mercedes Benz, Opel, Audi, BMW, Skoda, Volkswagen Citroen, Fiat, KIA, Renault, Seat, Suzuki, Nissan, Peugeot und Volvo, die mit einem Thermofenster ausgestattet sind, von diesem Urteil profitieren können. Falls Sie Halter bzw. Eigentümer eines Fahrzeugs dieser Marken sind, so kontaktieren Sie uns gerne, damit wir Ihre Schadensersatzansprüche gegen die Hersteller überprüfen können. 

 

Wir prüfen für Sie die Betroffenheit vom Dieselskandal und erörtern mit Ihnen die Erfolgsaussichten insbesondere im Hinblick auf das aktuelle EuGH- Urteil zu den Thermofenstern.

Das sagen unsere Mandanten

Eric Ro.
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Da dies mein erster Kontakt mit einer Anwaltskanzlei war, war ich sehr nervös, was sich allerdings schnell änderte.
Ich wurde zu meinem Sachverhalt befragt und es wurde sich alles notiert und bis ins kleinste aufgeschlüsselt. Anschließend hat man mich sehr genau beraten und auch meine weitere Vorgehensweise wurde mir direkt aufgezeigt.

Auf Grundlage dieser Vorgehensweise habe ich es geschafft einen größeren wirtschaftlichen Rückschlag abzuwenden.

Auch für weitere telefonische Rückfragen standen die Mitarbeiter der Kanzlei bereit.
Bernhard V.
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In Angelegenheiten der Rechtsberatung- und Vertretung vertraue ich auf die Kanzlei Wintermann.

Sie prüfen, wägen ab, beraten, werden aktiv und setzen sich für das Recht Ihrer Mandanten ein. Auch wenn dann das Leben nicht immer nur Sonnenschein beschert, ist im Endeffekt eine Klarheit geschaffen, die dieses Vertrauen rechtfertigt!

Ich weiß mein Recht und Unrecht in sicheren Händen…
S. T.
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Sehr kompetente und gute Beratung sowie hervorragende Vertretung. Auf jeden Fall eine Weiterempfehlung
F. H.
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Ich habe hervorragende Erfahrungen in dieser Kanzlei gemacht.

Die Terminabsprache erfolgte immer ziemlich schnell, ich wurde sehr kompetenz beraten und vertreten. Kann diese Kanzlei nur sehr weiterempfehlen.
Daniel J.
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Klasse Kanzlei, glänzt mit Kompetenz und lässt auch in schwierigen Situationen nicht locker , super Beratung und nettes Personal!

Absolut Empfehlenswert
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