Abgaskandal: Vergleich geschlossen – Einigung auf Schadensersatzzahlung

-260.000 Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, AUDI, SEAT und Skoda können hiervon profitieren-

Die Verbraucherzentrale Bundesverband und Volkswagen haben sich am 28.02.2020 im Rahmen der Musterfeststellungsklage vor dem Oberlandesgericht Braunschweig gütlich auf eine Schadenersatzzahlung in Höhe von bis 830.000.000,00 € geeinigt. Nach Angaben von Volkswagen kommen Käufer für den Vergleich in Frage, wenn sie als Verbraucher (Privatkunde) die folgenden 6 Fragen alle mit „JA“ beantworten können:

  1. Haben Sie einen von der Dieselthematik betroffenen Volkswagen EA 189 erworben?
  2. Haben Sie sich zur Musterfeststellungsklage im Klageregister angemeldet?
  3. Hatten Sie beim Erwerb des Fahrzeuges Ihren Wohnsitz in Deutschland?
  4. Haben Sie Ihr Fahrzeug vor dem 1. Januar 2016 gekauft?
  5. Haben Sie Ihre Ansprüche nicht an Dritte abgetreten?
  6. Haben Sie noch kein rechtskräftiges Urteil erstritten oder einen anderweitigen Vergleich über den behaupteten Anspruch abgeschlossen?

Volkswagen wird die in der Musterfeststellungsklage angemeldeten Personen schriftlich kontaktieren und diese über Details und Voraussetzungen der angebotenen Einmalzahlung informieren. Die Höhe der angebotenen Einmalzahlung ist abhängig vom Typ und vom Modelljahr des Fahrzeuges und wird zwischen 1.350,00 € und 6.750,00 € liegen. Die Vereinbarung zwischen Volkswagen und der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht vor, dass die betroffenen Käufer ihren Anspruch und den Vergleich im Zeitraum vom 20. März 2020 bis 20. April 2020 annehmen können. Ein späterer Abschluss des Vergleichs ist grundsätzlich nicht möglich.

Die Annahme des Vergleichs kann für einen betroffenen Käufer in einzelnen Fällen sinnvoll sein, zumal hierdurch kurzfristig eine Zahlung erlangt werden kann. In anderen Fällen könnte es sich jedoch als vorteilhafter darstellen, nunmehr in einem Individualverfahren den gezahlten Kaufpreis für das Fahrzeug von Volkswagen zurückzufordern (ggf. unter Anrechnung der Nutzungsvorteile für die gefahrenen Kilometer) gegen Rückgabe des Fahrzeuges.

Volkswagen bietet betroffenen Käufern weiterhin bei Annahme des Vergleichsangebotes die Pauschale für eine Erstberatung bei einem frei zu wählenden Rechtsanwalt an. Diese Beratung muss jedoch in der Zeit zwischen dem 20. März 2020 und dem 20. April 2020 erfolgen.

Wir haben bereits eine Vielzahl von Prozessverfahren in der sogenannten „Dieselaffäre“ erfolgreich vor verschiedenen Landgerichten geführt und verfügen daher bereits über eine entsprechend große Erfahrung. Gern beraten wir Sie, wenn es um die Frage geht, ob Sie ein Vergleichsangebot von Volkswagen annehmen sollten oder aber es für Sie günstiger ist, Ihren Anspruch nunmehr individuell geltend zu machen.

Das sagen unsere Mandanten

Eric Ro.
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Da dies mein erster Kontakt mit einer Anwaltskanzlei war, war ich sehr nervös, was sich allerdings schnell änderte.
Ich wurde zu meinem Sachverhalt befragt und es wurde sich alles notiert und bis ins kleinste aufgeschlüsselt. Anschließend hat man mich sehr genau beraten und auch meine weitere Vorgehensweise wurde mir direkt aufgezeigt.

Auf Grundlage dieser Vorgehensweise habe ich es geschafft einen größeren wirtschaftlichen Rückschlag abzuwenden.

Auch für weitere telefonische Rückfragen standen die Mitarbeiter der Kanzlei bereit.
Bernhard V.
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In Angelegenheiten der Rechtsberatung- und Vertretung vertraue ich auf die Kanzlei Wintermann.

Sie prüfen, wägen ab, beraten, werden aktiv und setzen sich für das Recht Ihrer Mandanten ein. Auch wenn dann das Leben nicht immer nur Sonnenschein beschert, ist im Endeffekt eine Klarheit geschaffen, die dieses Vertrauen rechtfertigt!

Ich weiß mein Recht und Unrecht in sicheren Händen…
S. T.
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Sehr kompetente und gute Beratung sowie hervorragende Vertretung. Auf jeden Fall eine Weiterempfehlung
F. H.
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Ich habe hervorragende Erfahrungen in dieser Kanzlei gemacht.

Die Terminabsprache erfolgte immer ziemlich schnell, ich wurde sehr kompetenz beraten und vertreten. Kann diese Kanzlei nur sehr weiterempfehlen.
Daniel J.
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Klasse Kanzlei, glänzt mit Kompetenz und lässt auch in schwierigen Situationen nicht locker , super Beratung und nettes Personal!

Absolut Empfehlenswert
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