Haustiere im Straßenverkehr

Es gibt inzwischen etliche Möglichkeiten sein Haustier im Auto durch den Straßenverkehr zu transportieren. Leider sieht man immer wieder, dass die lieben Vierbeiner frei im Auto herumtoben können. Tatsächlich gibt es heutzutage keine speziellen rechtlichen Vorschriften für den Transport von Haustieren im Auto.

Ein Tier gilt im Auto grundsätzlich als „Ladung“

Gemäß Straßenverkehrsordnung gilt ein Haustier im Auto als Ladung, nicht als Passagier. Und diese „Ladung“ muss entsprechend während der Fahrt gesichert werden. Sollte dies nicht ordnungsgemäß durchgeführt und Sie in einen Unfall verwickelt werden, drohen neben den Kosten des Unfalls auch Punkte und Bußgeld.

Haustiere im Auto – Das kann Ihnen drohen

GrundBußgeldPunkte
Haustier nicht vorschriftgemäß gesichert …35,- €
… und Straßenverkehr gefährdet 60,- €1
… und Sachbeschädigung entsteht 75,- €1
Haustier ausgebrochen, frei auf der Straße …
… und Straßenverkehr gefährdet 5,- €
… und Sachbeschädigung entsteht 10,- €

PKW-Unfall mit Haustier: Wer zahlt?

Im Falle einer grober Fahrlässigkeit, also wenn der Vierbeiner nicht vorschriftsgemäß gesichert ist, werden die Kosten des Unfalls nur teilweise oder auch gar nicht von der Kaskoversicherung übernommen. Als grobe Fahrlässigkeit zählen in diesem Fall:

  • Der Hund befindet sich komplett ungesichert im Fußraum oder gar auf einem der Sitze
  • Das Tier hält sich im Kofferaum auf, allerdings ohne Transportbox und / oder Trenngitter

Hier besteht schlichtweg die Gefahr, dass das Tier wie ein „Geschoss“ durch den PKW fliegt. Um sich das einmal zu verdeutliche: Bereits bei einem Aufprall mit 50 km/h kann im Pkw das Dreißigfache des Eigengewichts des Tiers auf den Körper eines Pkw-Insassen wirken. Anhand von Zahlen heißt das: Ein 20 kg schwerer Hund entwickelt die Durchschlagskraft von 600 Kilo.

Das sagen unsere Mandanten

Eric Ro.
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Da dies mein erster Kontakt mit einer Anwaltskanzlei war, war ich sehr nervös, was sich allerdings schnell änderte.
Ich wurde zu meinem Sachverhalt befragt und es wurde sich alles notiert und bis ins kleinste aufgeschlüsselt. Anschließend hat man mich sehr genau beraten und auch meine weitere Vorgehensweise wurde mir direkt aufgezeigt.

Auf Grundlage dieser Vorgehensweise habe ich es geschafft einen größeren wirtschaftlichen Rückschlag abzuwenden.

Auch für weitere telefonische Rückfragen standen die Mitarbeiter der Kanzlei bereit.
Bernhard V.
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In Angelegenheiten der Rechtsberatung- und Vertretung vertraue ich auf die Kanzlei Wintermann.

Sie prüfen, wägen ab, beraten, werden aktiv und setzen sich für das Recht Ihrer Mandanten ein. Auch wenn dann das Leben nicht immer nur Sonnenschein beschert, ist im Endeffekt eine Klarheit geschaffen, die dieses Vertrauen rechtfertigt!

Ich weiß mein Recht und Unrecht in sicheren Händen…
S. T.
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Sehr kompetente und gute Beratung sowie hervorragende Vertretung. Auf jeden Fall eine Weiterempfehlung
F. H.
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Ich habe hervorragende Erfahrungen in dieser Kanzlei gemacht.

Die Terminabsprache erfolgte immer ziemlich schnell, ich wurde sehr kompetenz beraten und vertreten. Kann diese Kanzlei nur sehr weiterempfehlen.
Daniel J.
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Klasse Kanzlei, glänzt mit Kompetenz und lässt auch in schwierigen Situationen nicht locker , super Beratung und nettes Personal!

Absolut Empfehlenswert
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