Es gibt inzwischen etliche Möglichkeiten sein Haustier im Auto durch den Straßenverkehr zu transportieren. Leider sieht man immer wieder, dass die lieben Vierbeiner frei im Auto herumtoben können. Tatsächlich gibt es heutzutage keine speziellen rechtlichen Vorschriften für den Transport von Haustieren im Auto.
Ein Tier gilt im Auto grundsätzlich als „Ladung“
Gemäß Straßenverkehrsordnung gilt ein Haustier im Auto als Ladung, nicht als Passagier. Und diese „Ladung“ muss entsprechend während der Fahrt gesichert werden. Sollte dies nicht ordnungsgemäß durchgeführt und Sie in einen Unfall verwickelt werden, drohen neben den Kosten des Unfalls auch Punkte und Bußgeld.
Haustiere im Auto – Das kann Ihnen drohen
Grund | Bußgeld | Punkte |
Haustier nicht vorschriftgemäß gesichert … | 35,- € | – |
… und Straßenverkehr gefährdet | 60,- € | 1 |
… und Sachbeschädigung entsteht | 75,- € | 1 |
Haustier ausgebrochen, frei auf der Straße … | ||
… und Straßenverkehr gefährdet | 5,- € | – |
… und Sachbeschädigung entsteht | 10,- € | – |
PKW-Unfall mit Haustier: Wer zahlt?
Im Falle einer grober Fahrlässigkeit, also wenn der Vierbeiner nicht vorschriftsgemäß gesichert ist, werden die Kosten des Unfalls nur teilweise oder auch gar nicht von der Kaskoversicherung übernommen. Als grobe Fahrlässigkeit zählen in diesem Fall:
- Der Hund befindet sich komplett ungesichert im Fußraum oder gar auf einem der Sitze
- Das Tier hält sich im Kofferaum auf, allerdings ohne Transportbox und / oder Trenngitter
Hier besteht schlichtweg die Gefahr, dass das Tier wie ein „Geschoss“ durch den PKW fliegt. Um sich das einmal zu verdeutliche: Bereits bei einem Aufprall mit 50 km/h kann im Pkw das Dreißigfache des Eigengewichts des Tiers auf den Körper eines Pkw-Insassen wirken. Anhand von Zahlen heißt das: Ein 20 kg schwerer Hund entwickelt die Durchschlagskraft von 600 Kilo.