Ein großer Teil der von der „Abgasmanipulation“ betroffenen Fahrzeugkäufer wurde im Jahr 2016 von der Volkswagen AG schriftlich darüber informiert, dass in ihrem Fahrzeug der Motortyp EA 189 verbaut und ein Software-Update durchzuführen ist.
Es ist davon auszugehen, dass aufgrund dieser schriftlichen Mitteilung die Verjährungsfrist zu laufen begonnen hat mit der Folge, dass die Verjährung mit Ablauf des 31.12.2019 eintreten wird.
Soweit ein betroffener Fahrzeugkäufer sich nicht der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen hat, dürfte es in diesem Jahr in vielen Fällen noch möglich sein, berechtigte Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen.
Soweit eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht, ist diese in diesen Fällen auch regelmäßig eintrittspflichtig
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