Fahren ohne Führerschein

Sie hatten bei einer Polizeikontrolle den Führerschein nicht dabei?Finden Sie hier weiterführende Informationen zum Thema „Fahren ohne Führerschein“. Welche Folgen und Strafen drohen, wenn ich ohne Führerschein kontrolliert wurde und wie kann mir ein Anwalt helfen?

Was bedeutet Fahren ohne Führerschein?

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird „Fahren ohne Führerschein“ für verschiedene Tatbestände verwendet. Fahren ohne Führerschein bedeutet in der genauen Rechtsbezeichnung, dass Sie einen Führerschein besitzen, also eine Erlaubnis zum Fahren von Fahrzeugen haben, aber das Dokument nicht bei sich führen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis“ bedeutet dagegen, dass Sie überhaupt keine gültige Fahrerlaubnis besitzen und nicht berechtigt sind, ein Fahrzeug zu führen. Egal, ob diese vorübergehend entzogen wurde oder auf Dauernicht (mehr) besteht. Diese unterschiedlichen Tatbestände haben sehr unterschiedliche Konsequenzen. Beginnend mit einer mündlichen Verwarnung, über ein Verwarngeld in Höhe von 10 EUR bis hin zur Haftstrafe.

Was kostet es ohne Führerschein zu fahren?

Laut Gesetz müssen Sie bei jeder Fahrt, egal ob mit dem Auto, dem Motorrad oder dem Roller, Ihre Dokumente wie Führerschein und Fahrzeugschein mit sich führen. Dabei genügt keine Kopie, es muss sich um das Original handeln. Haben Sie bei einer Polizeikontrolle diese nicht dabei, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird mit 10 EUR Verwarngeld bestraft.

Was bedeutet „Dulden des Fahrens ohne Fahrwerlaubnis“?

Laut § 21 Straßenverkehrsgesetz wird bei Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht nur der Fahrer bestraft. Auch der Fahrzeughalter begeht eine Straftat, wenn er duldet, zulässt oder gar anordnet, dass eine Person das Fahrzeug führt, die über keine Fahrerlaubnis verfügt. Der Fahrzeughalter wird wie der unberechtigte Fahrer mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft.

Was passiert, wenn ich ohne Anhängerführerschein fahre?

Führen Sie ein Fahrzeug mit Anhänger, obwohl Sie dazu nicht die Berechtigung besitzen, machen Sie sich nach § 21 Straßenverkehrsgesetz strafbar. Es handelt sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um ein Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dieses wird mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft.

Ich wurde ohne Fahrerlaubnis erwischt – was passiert jetzt?

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat nach § 21 Straßenverkehrsgesetz. Nachdem Sie erwischt wurden, wird ein Verfahren gegen Sie eingeleitet. Im Gerichtsprozess kommt es zu einer Urteilsverkündung. Bei den ersten Verstößen kommt es in der Regel zu einer Geldstrafe. Je nach Schwere des Vergehens kommt es zu mindestens fünf, höchstens 360 Tagessätze. Im (mehrmaligen) Wiederholungsfall kann eine Haftstrafeausgesprochen werden. Das Höchstmaß beträgt ein Jahr.

Mehrmals ohne Führerschein angehalten – Was droht Wiederholungstätern?

Wiederholungstäter werden schärfer bestraft. Kommt es meist bei der ersten Straftat zunächst zu einer Geldstrafe, werden bei Wiederholungstätern häufiger Haftstrafen bis zu einem Jahr verhängt. Auch eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (kurz MPU) kann angeordnet werden.

Wie kann mir ein Anwalt helfen?

Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihren Fall prüfen und Akteneinsicht verlangen. Er kann in Ihrem Namen Stellung beziehen und kennt Mittel und Wege, um die Strafe gering zu halten. Häufig kann auch eine Einstellung des Gerichtsverfahrens gegen eine Geldauflage erreicht werden. Fragen? Melden Sie sich bei unseren Rechtsanwälten in Lingen

Das sagen unsere Mandanten

Eric Ro.
Weiterlesen
Da dies mein erster Kontakt mit einer Anwaltskanzlei war, war ich sehr nervös, was sich allerdings schnell änderte.
Ich wurde zu meinem Sachverhalt befragt und es wurde sich alles notiert und bis ins kleinste aufgeschlüsselt. Anschließend hat man mich sehr genau beraten und auch meine weitere Vorgehensweise wurde mir direkt aufgezeigt.

Auf Grundlage dieser Vorgehensweise habe ich es geschafft einen größeren wirtschaftlichen Rückschlag abzuwenden.

Auch für weitere telefonische Rückfragen standen die Mitarbeiter der Kanzlei bereit.
Bernhard V.
Weiterlesen
In Angelegenheiten der Rechtsberatung- und Vertretung vertraue ich auf die Kanzlei Wintermann.

Sie prüfen, wägen ab, beraten, werden aktiv und setzen sich für das Recht Ihrer Mandanten ein. Auch wenn dann das Leben nicht immer nur Sonnenschein beschert, ist im Endeffekt eine Klarheit geschaffen, die dieses Vertrauen rechtfertigt!

Ich weiß mein Recht und Unrecht in sicheren Händen…
S. T.
Weiterlesen
Sehr kompetente und gute Beratung sowie hervorragende Vertretung. Auf jeden Fall eine Weiterempfehlung
F. H.
Weiterlesen
Ich habe hervorragende Erfahrungen in dieser Kanzlei gemacht.

Die Terminabsprache erfolgte immer ziemlich schnell, ich wurde sehr kompetenz beraten und vertreten. Kann diese Kanzlei nur sehr weiterempfehlen.
Daniel J.
Weiterlesen
Klasse Kanzlei, glänzt mit Kompetenz und lässt auch in schwierigen Situationen nicht locker , super Beratung und nettes Personal!

Absolut Empfehlenswert
Voriger
Nächster
Nach oben