Gebrauchtwagenkauf

Ihr gebraucht gekauftes Auto weist nachträglich Fehler auf? – Ihre Rechte!

Sie haben einen gebrauchten Pkw gekauft und haben einen Mangel festgestellt? Wir beraten Sie über Ihre möglichen Rechte und setzen diese gegenüber der Gegenseite durch.

Wann liegt ein Mangel beim Autokauf vor?

Grundsätzlich stellen alle Beschädigungen oder Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit eines Fahrzeugs Mängel dar. Bei einem Gebrauchtwagen gestaltet sich sich jedoch die Abgrenzung zum Verschleiß teilweise kompliziert. Gerade bei klassischen Verschleißteilen lässt sich daher ein Sachmangel oft nur schwer nachweisen.

 

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Bei der Gewährleistung handelt es sich um einen gesetzlichen Anspruch auf die Übergabe eines mangelfreienFahrzeugs. Eine Garantie ist eine freiwillige, vertragliche Leistung des Verkäufers, mit welcher dieser die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs über einen bestimmten Zeitraum verbindlich zusichert.

 

Kann ich einen Gebrauchtwagen wieder zurück geben?

Über den Wagen wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen. Verträge sind für beide Seiten bindend. Insofern besteht keine Möglichkeit der Rückgabe, sofern der Händler den Wagen nicht freiwillig zurückkauft. Etwas anderes gilt nur bei einem erheblichen Mangel.

 

Welche Rechte habe ich als Käufer?

Sofern ein erheblicher Mangel vorliegt, der keinen Verschleiß darstellt, können Sie als Käufer den Verkäufer zur Nachbesserung auffordern. Dieser nimmt dann den Wagen zurück und erhält Zeit, um den Wagen reparieren zu lassen.

 

Rücktritt vom Kaufvertrag ist möglich!

Weigert sich der Verkäufer oder schlägt nach der ersten auch eine zweite Nachbesserung fehl, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.

 

Mangel am Auto zu spät gemerkt – was nun?

Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf eines Autos stellt dies für Sie kein Problem dar. Grundsätzlich verhält es sich zwar so, dass Sie in der Beweispflicht wären, dass der Schaden bereits bei Übergabe vorhanden war. Im ersten halben Jahr nach Kauf gilt aber eine so genannte Beweislastumkehr. Deshalb muss der Verkäufer innerhalb dieser Frist nachweisen, dass der Wagen bei Überagbe frei von Mängeln war.

 

Welche rechtlichen Unterschiede gibt es beim Kauf zwischen Neuwagen und Gebrauchtwagen?

Für private Verkäufer gibt es bei Gebrauchtwagen die Möglichkeit, die Gewährleistung auszuschießen. Eine Haftung für Mängel erfolgt in einem solchen Fall nur, falls der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Professionelle Händler haben die Möglichkeit, die Gewährleistung für Gebrauchtwagen vertraglich auf ein Jahr zu beschränken .

 

Ist ein Haftungsausschluss beim Autokauf immer zulässig? Wo sind die Grenzen?

Der Ausschluss der Haftung ist für private Verkäufer bei einem Gebrauchtwagen möglich. Dieser haftet dennoch, wenn er bei Verkauf Kenntnis von Mängeln hatte und diesen arglistig verschwiegen hat.

 

Besonderheit: Privater Online-Kauf über ein Auto-Portal

Grundsätzlich ist der Kauf von Fahrzeugen über das Internet möglich. Allerdings macht ein solcher Kauf mangels Probefahrt für private Käufer in der Regel wenig Sinn.

 

Wie kann mir ein Anwalt helfen?

Sofern sich ein Fahrzeug nachträglich als mangelhaft herausstellt, kommt es häufig zu Meinungsverschiedenheiten mit dem Verkäufer. Hat etwa die zweite Nachbesserung keinen Erfolg gebracht, ist der Rücktritt vom Vertrag möglich. Weigert sich der Verkäufer, so bleibt nur der Weg über die Gerichte. Für diesen Fall ist die Beauftragung eines Anwalts faktisch alternativlos.

Ihre Ansprechpartner zum Thema Gebrauchtwagenkauf - Mängel:

Anwalt Dieter Feltrup Lingen
Dieter Feltrup

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht

  • Notariat
  • Baurecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsunfallrecht
  • Abitur an den Kaufmännischen Berufsbildenden Schulen in Nordhorn
  • Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück
  • Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
  • Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1997
  • Fachanwalt für Strafrecht seit 2005
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2006
Anwalt Stephan Winterman Lingen
Stephan Wintermann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht

  • Abitur am Gymnasium Leoninum Handrup
  • Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück
  • Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
  • Zulassung als Rechtsanwalt 2013
  • Erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ 2014
Anwalt Marius Wintermann Lingen
Marius Wintermann

Rechtsanwalt                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       

  • Verkehrsrecht
  • Vertragsrecht
  • Reiserecht
  • Abitur am Gymansium Leoninum in Handrup
  • Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück
  • Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
  • Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 2021

Das sagen unsere Mandanten

Eric Ro.
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Da dies mein erster Kontakt mit einer Anwaltskanzlei war, war ich sehr nervös, was sich allerdings schnell änderte.
Ich wurde zu meinem Sachverhalt befragt und es wurde sich alles notiert und bis ins kleinste aufgeschlüsselt. Anschließend hat man mich sehr genau beraten und auch meine weitere Vorgehensweise wurde mir direkt aufgezeigt.

Auf Grundlage dieser Vorgehensweise habe ich es geschafft einen größeren wirtschaftlichen Rückschlag abzuwenden.

Auch für weitere telefonische Rückfragen standen die Mitarbeiter der Kanzlei bereit.
Bernhard V.
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In Angelegenheiten der Rechtsberatung- und Vertretung vertraue ich auf die Kanzlei Wintermann.

Sie prüfen, wägen ab, beraten, werden aktiv und setzen sich für das Recht Ihrer Mandanten ein. Auch wenn dann das Leben nicht immer nur Sonnenschein beschert, ist im Endeffekt eine Klarheit geschaffen, die dieses Vertrauen rechtfertigt!

Ich weiß mein Recht und Unrecht in sicheren Händen…
S. T.
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Sehr kompetente und gute Beratung sowie hervorragende Vertretung. Auf jeden Fall eine Weiterempfehlung
F. H.
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Ich habe hervorragende Erfahrungen in dieser Kanzlei gemacht.

Die Terminabsprache erfolgte immer ziemlich schnell, ich wurde sehr kompetenz beraten und vertreten. Kann diese Kanzlei nur sehr weiterempfehlen.
Daniel J.
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Klasse Kanzlei, glänzt mit Kompetenz und lässt auch in schwierigen Situationen nicht locker , super Beratung und nettes Personal!

Absolut Empfehlenswert
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