Gepostet auf Google Andreas14 Juni 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Top Beratung, kurzfristige Terminzusage, keine Wartezeit, Parkplatz so wie man sich es wünschtGepostet auf Google lucky14 April 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. (Vertaald door Google) Tijdens het eerste consult heb ik een advocaat ingeschakeld en slechts één brief naar de tegenpartij geschreven. Ik wilde geen schikking buiten de rechtbank treffen, omdat ik wist dat die geen kans van slagen had. Ik heb de overeenkomst de volgende ochtend al ingetrokken, onder andere vanwege onjuist advies over de kosten. Ik kreeg een zeer hoge rekening voor dit "consult". Alleen omdat het volgens §341 is toegestaan om kosten in rekening te brengen? De volgende keer vraag ik altijd vooraf een schriftelijke kostenraming aan bij een advocatenkantoor. eine frage telefonisch zu stellen war nicht möglich, ich musste ein Termin machen, dieser wurde sodann als Beratung abgerechnet., und nicht als erst Gespräch. Beim erst Gespräch Anwalt beauftragt nur 1 versuch, 1 Brief an den Gegner zu schreiben. Ich wollte kein außergerichtliches vorgehen wegen keine Erfolgsaussicht, was ich schon vorher wusste . Gleich am nächsten morgen diesen widerrufen, unteranderem wegen falsche Information der zu erwartende kosten. Ein sehr hohe betrag wurde mir für diese "Beratung" in Rechnung gestellt. Nur weil es erlaubt ist nach §341 ab zu rechnen? Ein nächstes mal werde ich bei eine Anwaltskanzlei die kosten vorab SCHRIFTLICH einholen.Gepostet auf Google Alfons Gerdes8 April 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Super Kann ich nur weiter empfehlenGepostet auf Google Nicole Masak27 März 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Kann ich nur weiterempfehlen. Man bekommt schnell ein Termin Sehr freundlich und kompetent.Gepostet auf Google Christian Hartmann26 Februar 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich bin sehr zufrieden mit den Service von Herrn Hubert Wintermann! Sehr freundlich, professionell und hilfsbereit in meinem Fall! Kann ich nur weiterempfehlen!Gepostet auf Google Kimberly Irvanian2 Februar 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr professionelle und gut organisierte Kanzlei. Herr H. Wintermann wirkt sehr erfahren und arbeitet ruhig sowie strukturiert. Insgesamt eine vertrauensvolle und angenehme Zusammenarbeit. Auch die Terminvergabe verlief unkompliziert und zeitnah, die Kommunikation war stets freundlich und klar. Rückfragen wurden zuverlässig zeitnah beantwortet. Klare Empfehlung.Gepostet auf Google Nils Stiemer28 Januar 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich war wegen Verkehrsrecht bei Herrn Stephan Wintermann – nicht zum ersten Mal, denn ich wusste bereits, dass er gute Arbeit leistet. Auch diesmal: klare Beratung, schnelle Rückmeldungen und eine realistische Einschätzung der Lage. Fachlich top, menschlich angenehm. Klare Empfehlung!Gepostet auf Google Anna15 Januar 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich bin rundum begeistert und kann dies Anwalt/Notar uneingeschränkt weiterempfehlen. Einen Termin bekommt man super schnell, was heutzutage wirklich nicht selbstverständlich ist. Die Betreuung ist von Anfang an sehr herzlich, professionell und aufmerksam. Besonders hervorheben möchte ich, dass immer jemand erreichbar ist, wenn man Fragen hat oder Unterstützung braucht. Herr Wintermann Senior ist äußerst kompetent, strahlt eine unglaubliche Ruhe und Sicherheit aus und nimmt sich wirklich Zeit. Genau das gibt einem ein sehr gutes Gefühl. Ich habe mich die ganze Zeit über sehr, sehr gut aufgehoben gefühlt. Vielen Dank für diese tolle Betreuung!
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Mit einer Adoption sind laut Familienrecht auch viele andere Dinge verbunden. Es ist deshalb wichtig zu wissen, welche Gegebenheiten beachtet werden müssen.
Jeder der ein Kind adoptieren möchte, muss nach deutschem Recht mindestens 25 Jahre alt und unbeschränkt geschäftsfähig sein. Es gibt kein gesetzliches Höchstalter das für Adoptiveltern gilt, laut Bund sollte lediglich der Altersunterschied einem natürlichen Abstand zwischen den adoptierten Kindern und Eltern entsprechen.
Ehepaare können – egal ob gleichgeschlechtlich oder nicht – Kinder nur gemeinsam adoptieren. Ob die Adoption für gleichgeschlechtliche Paare überhaupt möglich ist, hängt von der Rechtslage im Herkunftsland des Adoptivkindes ab. Darüber hinaus wird von der Adoptionsvermittlungsstelle die allgemeine Eignung der Bewerber überprüft.
Verschiedene Kriterien wie etwa die Persönlichkeit (Toleranz, Motivation zur Adoption etc.) werden unter die Lupe genommen.
Adoptiveltern müssen sich um die Gesundheit also um das Wohl des Kindes sorgen können, gepflegte und sichere Wohnverhältnisse vorweisen und es müssen stabile wirtschaftliche Verhältnisse gegeben sein.
Im zweiten Schritt bereitet die Adoptionsvermittlungsstelle die Adoptiveltern auf die bevorstehende Adoption vor.
Grundsätzlich wird zwischen der Inlands- und Auslandsadoption und der Kinder- bzw. Erwachsenenadoption unterschieden. Bei einer Kinderadoption müssen die Kinder von den leiblichen Eltern zur Adoption „freigegeben“ sein. In manchen Fällen wird eine Adoption auch von den Behörden als sinnvoll betrachtet, wenn zum Beispiel schlechte Familienverhältnisse herrschen etc.
Eine Auslandsadaption von Kindern aus Afrika oder aus anderen Ländern, gestaltet sich meist etwas aufwändiger und ist mit etwas mehr Formalitäten verbunden.
Zudem müssen die Adoptiveltern über viele Faktoren aufgeklärt werden, etwa über die Kultur des Adoptivkindes und noch vieles mehr.
Von einer Erwachsenenadoption hört man meist viel seltener als von der eines Kindes. Doch bei gewissen Gegebenheiten wie der Übergabe eines Betriebes oder der Weitergabe einer Wohnung etc., macht die Erwachsenenadoption durchaus Sinn. Wie der Name schon sagt erlaubt der Gesetzgeber bei der Adoption eines Erwachsenen, eine volljährige Person als vollwertiges Familienmitglied aufzunehmen. Es besteht also die Möglichkeit dass Familien volljährige Pflege- oder Stiefkinder als vollwertige Familienmitglieder in die Familie aufnehmen.
Voraussetzung dafür ist eine enge Bindung und die Bereitschaft auch im Krankheits- oder Pflegefall füreinander Sorge zu tragen. Laut Familienrecht müssen die Adoptiveltern und der Volljährige, den Adoptionsantrag gemeinsam beim Familiengericht stellen. Im weiteren Verlauf muss der adoptierte Volljährige den Familiennamen annehmen und wird somit gesetzlicher Erbe.
Der Unterschied ist jener, dass bei einer Erwachsenadoption der Adoptierte bereits volljährig sein muss. Im Gegensatz zu einer Kindesadoption müssen beide Seiten das rechtliche Verfahren unterzeichnen.
Bei der Kindesadoption wird dieser Teil entweder mit den zuständigen Behörden, oder in Vereinbarung mit den leiblichen Eltern zum Wohl des Kindes durchgeführt.
Bestimmte ärztliche Atteste sowie ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt sind notwendig. Ein Einkommens- oder Vermögensnachweis oder auch ein Schuldennachweis ist nötig. Weitere Dokumente wie die Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, der Adoptionsantrag und ein Staatsangehörigkeitsnachweis müssen ebenso vorgelegt werden.
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht