Schmerzensgeld

Sie sind bei einem Unfall im Straßenverkehr verletzt worden? Was steht Ihnen zu?

Sie möchten Schmerzensgeld beanspruchen oder müssen gar Schmerzensgeld zahlen? Im Folgenden finden Sie wichtige Fragen und Antworten rund um das Thema Schmerzensgeld:

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Mit unserer langjährigen Erfahrung rund um die Themen Verkehrsrecht, Schmerzensgeld, Schadensersatz werden wir Sie erfolgreich und kompetent unterstützen.

Was beinhaltet Schmerzensgeld?

Bei der Zahlung von Schmerzenzgeld geht es um einen Ausgleich immaterieller Schäden. Körperliche Schmerzen, der Verlust von Organen oder entstellende Verletzungen stellen keinen Vermögensschaden dar. Die Zahlung erfolgt daher nicht zur Behebung des Schadens, sondern es geht um eine Wiedergutmachung in finanzieller Form für diese Art von Schädigungen.

 

Wann steht mir Schmerzensgeld zu?

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld ergibt sich nach § 253 Abs. 2 BGB dann, wenn eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung vorliegt. Neben der Verletzung selbst muss außerdem nachgewiesen werden, dass der Anspruchsgegner die Verletzung verursacht hat. Hinsichtlich der Schwere der Verletzung wird im Falle eines Gerichtsverfahrens
außerdem häufig ein Gutachten durch einen Sachverständigen erstellt.

 

Wer zahlt das Schmerzensgeld?

Gezahlt werden muss das Schmerzensgeld vom Verursacher der Verletzung.

 

Im Falle eines Mitverschuldens, das bei Verkehrsunfällen relativ häufig vorkommt, wird eine sogenannte Haftungsquote gebildet, je nach schwere des Mitverschuldens.

Ihr Anwalt in Sachen Schmerzensgeld- Stephan Wintermann

 

Wie beantrage ich Schmerzensgeld nach einem Unfall?

Heutzutage wird die Regelung eines Unfalls oftmals nicht mehr vor Gericht verhandelt, sondern es kommt zu einer Einigung zwischen den beteiligten Versicherungen beider Seiten. Der Nachteil ist, dass in diesem Wege Ansprüche auf Schmerzensgeld häufig nicht mit geregelt werden. Dann wird ein Gang zum Anwalt unerlässlich, da zur Geltendmachung der Ansprüche in der Regel geklagt werden muss.

 

Wie hoch ist das Schmerzensgeld?

Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet nach der Schwere der Verletzung bzw. des sonstigen immateriellen Schadens. Höhere Beträge werden in der Regel nur dann fällig, wenn wichtige Organe irreparabel beschädigt wurden. Allerdings fallen die Urteile auch in diesen Fällen im internationalen Vergleich in Deutschland meist eher niedrig aus.

Der Anspruch auf Schmerzensgeld hat doppelte Funktion: Er soll dem Geschädigten

  • einen angemessenen Ausgleich für diejenigen Schäden bieten, die nicht vermögensrechtlicher Art sind (Ausgleichfunktion)
  • zugleich dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten Genugtuung schuldet für das, was er ihm angetan hat (Genugtuungsfunktion).

 

Wie lange habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?

Ansprüche auf Schmerzensgeld können so lange geltend gemacht werden, bis sie verjährt sind.

 

Wann verjährt ein Anspruch auf Schmerzensgeld?

Für Schmerzensgeldansprüche gilt die reguläre Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB. Diese beginnt nach Ablauf des Jahres, in dem die Verletzung erlitten wird. Hat der Unfall im November 2018 stattgefunden, so endet die Verjährungsfrist entsprechend am 31.12.2021.

 

Ich habe einen Unfall verschuldet und muss Schmerzensgeld zahlen – was nun?

Privatpersonen nehmen sich für die Geltendmachung von Schmerzensgeld in der Regel einen Anwalt. Insofern können Sie zunächst das anwaltliche Schreiben der Gegenseite abwarten. Ist dieses eingetroffen, bleibt Ihnen in der Regel nichts anderes zu tun, als sich Ihrerseits an einen Fachanwalt zu wenden. Dieser wird in enger Abstimmung mit Ihnen den Fall behandeln.

 

Wie kann mir ein Anwalt helfen?

Möchten Sie selber Anspruch auf Schmerzensgeld erheben, kann ein Rechtsanwalt Ihre Vertretung übernehmen. Dieser wird zunächst bemüht sein, Ihre Forderungen auf außergerichtlichem Wege geltend zu machen. Ist dies nicht erfolgreich wird er im nächsten Schritt Klage bei einem Zivilgericht einreichen. Umgekehrt kann Sie ein Anwalt dabei unterstützen, sich gegen Schmerzensgeldansprüche anderer effektiv zur Wehr zu setzen.

 

 

Wer trägt die Kosten des Anwalts?

Im außergerichtlichen Rahmen hat der Auftraggeber die Anwaltskosten zunächst vorzustrecken, sofern keine Rechtsschutzversicherung greift. Kommt es zu einer Klage vor Gericht, so werden die Gerichts- und Anwaltskosten der unterliegenden Seite auferlegt. Häufig kommt es zu einer Einigung im Wege eines Vergleichs. Dann werden die Kosten entsprechend dem Ergebnis der Einigung zwischen den Parteien aufgeteilt.

Ihre Ansprechpartner zu dem Thema Schmerzensgeld im Straßenverkehr:

Anwalt Dieter Feltrup Lingen
Dieter Feltrup

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht

  • Notariat
  • Baurecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsunfallrecht
  • Abitur an den Kaufmännischen Berufsbildenden Schulen in Nordhorn
  • Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück
  • Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
  • Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1997
  • Fachanwalt für Strafrecht seit 2005
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2006
Anwalt Stephan Winterman Lingen
Stephan Wintermann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht

  • Abitur am Gymnasium Leoninum Handrup
  • Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück
  • Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
  • Zulassung als Rechtsanwalt 2013
  • Erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ 2014

Das sagen unsere Mandanten

Eric Ro.
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Da dies mein erster Kontakt mit einer Anwaltskanzlei war, war ich sehr nervös, was sich allerdings schnell änderte.
Ich wurde zu meinem Sachverhalt befragt und es wurde sich alles notiert und bis ins kleinste aufgeschlüsselt. Anschließend hat man mich sehr genau beraten und auch meine weitere Vorgehensweise wurde mir direkt aufgezeigt.

Auf Grundlage dieser Vorgehensweise habe ich es geschafft einen größeren wirtschaftlichen Rückschlag abzuwenden.

Auch für weitere telefonische Rückfragen standen die Mitarbeiter der Kanzlei bereit.
Bernhard V.
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In Angelegenheiten der Rechtsberatung- und Vertretung vertraue ich auf die Kanzlei Wintermann.

Sie prüfen, wägen ab, beraten, werden aktiv und setzen sich für das Recht Ihrer Mandanten ein. Auch wenn dann das Leben nicht immer nur Sonnenschein beschert, ist im Endeffekt eine Klarheit geschaffen, die dieses Vertrauen rechtfertigt!

Ich weiß mein Recht und Unrecht in sicheren Händen…
S. T.
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Sehr kompetente und gute Beratung sowie hervorragende Vertretung. Auf jeden Fall eine Weiterempfehlung
F. H.
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Ich habe hervorragende Erfahrungen in dieser Kanzlei gemacht.

Die Terminabsprache erfolgte immer ziemlich schnell, ich wurde sehr kompetenz beraten und vertreten. Kann diese Kanzlei nur sehr weiterempfehlen.
Daniel J.
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Klasse Kanzlei, glänzt mit Kompetenz und lässt auch in schwierigen Situationen nicht locker , super Beratung und nettes Personal!

Absolut Empfehlenswert
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