Autounfall im Ausland

Sie hatten einen Autounfall im Ausland? – Was steht mir zu?

Ein Unfall im Inland zieht schon einige Unannehmlichkeiten nach sich. Haben Sie einen Verkehrsunfall im Ausland so sind die Schwierigkeiten umso größer. Allein die missverständlichen Verkehrsregeln und die Unfallregulierung mit einer ausländischen Versicherung bereiten Laien große Schwierigkeiten. Daher ist es empfehlenswert einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.
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Autounfall im Ausland? Was ist zu tun?

Sind Sie im Ausland in einen Autounfall verwickelt? Informieren Sie sich im Folgenden über häufige Probleme:

 

  • Ich hatte einen Autounfall im Ausland – Wie funktioniert die Regelung?

Die Vorbereitung auf eventuelle Auslandsschäden ist essenziell. Vor der Reise ins nicht-europäische Ausland prüfen Sie, ob die Versicherung einen Verkehrsunfall im Ausland deckt und fordern gegebenenfalls die „Grüne Karte“ an. Kontaktieren Sie die Polizei und Ihre Versicherung.
Füllen Sie das mitgeführte europäische Unfallprotokoll aus und tragen das Aktenzeichen der Protokollierung durch die Polizei ein.
Unterzeichnen Sie nichts, dem Sie nicht zustimmen oder dessen Inhalt Sie aufgrund einer Sprachbarriere nicht verstehen. Schalten Sie einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt ein!

 

  • Ich habe einen Unfall im Ausland verursacht – was erwartet mich?

Innerhalb der EU erfolgt die Unfallregulierung mit einem Anwalt verhältnismäßig unkompliziert. Wichtig ist, dass die Schuldfrage am Unfallort geklärt wird, wodurch das Herbeirufen der Polizei auch bei kleineren Blechschäden vorteilhaft ist. Bei Einhaltung der Verkehrsregeln nach nationalem Recht des Landes müssen Sie nicht mit einer weiteren Ahndung rechnen. Bei Verkehrsregelverstößen nach nationalem Recht sollten Sie sich umgehend mit einem Anwalt konsultieren.
Liegt ein Verstoß gegen die nationalen Verkehrsregeln vor, kann die ausländische Polizei eine Sicherheitsleistung – oder die Entrichtung des gesamten Bußgeldes vor der Ausreise einfordern.

 

  • An wen muss ich mich wenden, wenn ich im Ausland in einen Unfall verwickelt bin?

Bei Blechschäden nehmen Sie Kontakt zur nationalen Polizei auf. Neben der Polizei sollten Sie direkt vom Unfallort aus bei Ihrer Versicherung anrufen und den Schaden melden. Sind Sie rechtsschutzversichertkontaktieren Sie auch Ihren Anwalt. Als Automobilclub-Mitglied melden Sie den Unfall auch beim Club, da sich dieser um die Rückholung und bei Bedarf um einen Mietwagen kümmert und Sie bei der Regulierung unterstützt. Vorsicht vor „Unfallhelfern„, die Ihr Fahrzeug nach einem Autounfall im Ausland in die Werkstatt bringen möchten.

 

  • Welche Besonderheiten gibt es bei einem Autounfall im Ausland im Vergleich zum Unfall in Deutschland?

Die größte Besonderheit ist die vorhandene Sprachbarriere. Hier kann Ihnen ein Übersetzungsprogramm auf dem Smartphone helfen. Für Auslandsschäden kann der Zentralruf der Autoversicherer gewählt und ein Regulierungsbeauftragter über den Verkehrsunfall im Ausland unterrichtet werden. Die Unfallregulierung basiert auf der Rechtsprechung und den Verkehrsregeln des jeweiligen Landes. Hieraus können sich in der Abwicklung und Abrechnung deutliche Unterschiede zu einem Unfall in Deutschland ergeben. Unterschreiben Sie nichts, wenn Sie den Inhalt nicht vollständig verstehen. Äußern Sie sich nicht über die Schuldfrage und über den Unfallhergang.

 

  • Wie lange dauert die Regulierung eines Autounfalls im Ausland im Regelfall?

Die Regulierung von Auslandsschäden kann mehrere Monate dauern. Wenn Sie sich für einen Regulierungsbeauftragten vom Zentralruf der Versicherungen entscheiden, erfolgt die Abwicklung meist schneller als im Direktkontakt mit der gegnerischen Versicherung. Sollte keine Regulierung erfolgen, können Sie sich an die Verkehrsopferhilfe wenden. Die Unfallregulierung läuft beim Autounfall im Ausland reibungsloser ab, wenn die örtliche Polizei herbeigerufen wurde. Für eine Beschleunigung der Regulierung von Auslandsschäden sollten Sie nicht auf einen Anwalt verzichten und sich dafür entscheiden, eine kompetente und zeitnahe Abwicklung in die Wege zu leiten.

 

  • Welches Recht gilt beim Autounfall im Ausland?

Bei jedem Verkehrsunfall im Ausland gilt das nationale Recht. Auslandsschäden werden nach nationaler Rechtsprechung aufgenommen und reguliert. Diese Abwicklung gilt sowohl bei Unfällen mit dem eigenen PKW, wie mit einem deutschen oder ausländischen Mietwagen. Das ausländische Recht weicht deutlich von der Rechtsprechung in Deutschland ab.

 

  • Was ist der Unterschied im Ausland zwischen einem Unfall mit Mietwagen und eigenem PKW?

Bei Auslandsschäden mit dem eigenen PKW informieren Sie Ihre Versicherung und sollten, aber müssen die nationale Polizei nicht hinzuziehen. Bei einem Verkehrsunfall im Ausland mit einem inländischen oder ausländischen Mietwagen sind Sie zum Anruf bei der Polizei im Unfallland verpflichtet und müssen den Autovermieter informieren. Leihwagen sind in Deutschland immer vollkaskoversichert, wodurch Sie auch bei Eigenverschulden nur den Selbstbehalt zahlen.
Bei ausländischen Leihfahrzeugen sollten Sie sich vorab beim Autovermieter erkundigen.

 

  • Wer zahlt bei Autounfall im Ausland?

Im In- wie im Ausland gilt, dass der Unfallverursacher die Kosten für die entstandenen Schäden zahlt. Das bedeutet, dass Sie als Verursacher von Auslandsschäden eine Kostenübernahme durch Ihre Versicherung sicherstellen.
Sind Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall im Ausland geraten, muss die gegnerische Versicherung die Unfallregulierung vornehmen.
Bei vorhandenen Sprachbarrieren oder rechtlicher Unsicherheit sollte grundsätzlich ein Anruf bei der Polizei und bei der Zentralen Stelle der Versicherungen angerufen werden.
Damit Sie nicht ohne Schuld am Autounfall im Ausland zahlen: Unterzeichnen Sie keinesfalls ein Schuldanerkenntnis. Auch im Ausland zahlt die Versicherung des Unfallverursachers, wodurch die Klärung der Schuldfrage ein primär wichtige Aufgabe direkt am Unfallort ist.

 

  • Wie kann mit ein Anwalt helfen?

Die Unfallregulierung im Ausland ist durch die Gültigkeit des nationalen Rechts ein komplexes Thema.  Ein Anwalt hilft Ihnen vielschichtig, da er über das juristische Verständnis verfügt. Ist ein Übersetzer notwendig, wird sich ein Anwalt mit einem Übersetzungsbüro in Verbindung setzen und Ihnen damit zeit- und kostenintensive Wege ersparen. Die Konsultation eines Anwalts mit Spezialisierung auf Auslandsschäden und Verkehrsrecht und die Regulierung von Unfällen im Ausland gibt Ihnen die Möglichkeit, alle vor Ihnen liegenden, den Unfall betreffenden Aufgaben auszulagern und rechtssicher abwickeln zu lassen.
Nach einem Autounfall im Ausland kann ein Anwalt hohe Kosten und die Schuldzuweisung an Ihre Person vermeiden und außergerichtlich, sowie gerichtlich gegen eine Falschbeschuldigung vorgehen.

Ihre Ansprechpartner, wenn Sie im Ausland einen Unfall hatten:

Anwalt Dieter Feltrup Lingen
Dieter Feltrup

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht

Kerntätigkeiten
  • Notariat
  • Baurecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsunfallrecht
Vita​
  • Abitur an den Kaufmännischen Berufsbildenden Schulen in Nordhorn
  • Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück
  • Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
  • Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1997
  • Fachanwalt für Strafrecht seit 2005
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2006
Anwalt Stephan Winterman Lingen
Stephan Wintermann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Kerntätigkeiten

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Vita​
  • Abitur am Gymnasium Leoninum Handrup
  • Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück
  • Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
  • Zulassung als Rechtsanwalt 2013
  • Erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ 2014

Das sagen unsere Mandanten

Eric Ro.
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Da dies mein erster Kontakt mit einer Anwaltskanzlei war, war ich sehr nervös, was sich allerdings schnell änderte.
Ich wurde zu meinem Sachverhalt befragt und es wurde sich alles notiert und bis ins kleinste aufgeschlüsselt. Anschließend hat man mich sehr genau beraten und auch meine weitere Vorgehensweise wurde mir direkt aufgezeigt.

Auf Grundlage dieser Vorgehensweise habe ich es geschafft einen größeren wirtschaftlichen Rückschlag abzuwenden.

Auch für weitere telefonische Rückfragen standen die Mitarbeiter der Kanzlei bereit.
Bernhard V.
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In Angelegenheiten der Rechtsberatung- und Vertretung vertraue ich auf die Kanzlei Wintermann.

Sie prüfen, wägen ab, beraten, werden aktiv und setzen sich für das Recht Ihrer Mandanten ein. Auch wenn dann das Leben nicht immer nur Sonnenschein beschert, ist im Endeffekt eine Klarheit geschaffen, die dieses Vertrauen rechtfertigt!

Ich weiß mein Recht und Unrecht in sicheren Händen…
S. T.
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Sehr kompetente und gute Beratung sowie hervorragende Vertretung. Auf jeden Fall eine Weiterempfehlung
F. H.
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Ich habe hervorragende Erfahrungen in dieser Kanzlei gemacht.

Die Terminabsprache erfolgte immer ziemlich schnell, ich wurde sehr kompetenz beraten und vertreten. Kann diese Kanzlei nur sehr weiterempfehlen.
Daniel J.
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Klasse Kanzlei, glänzt mit Kompetenz und lässt auch in schwierigen Situationen nicht locker , super Beratung und nettes Personal!

Absolut Empfehlenswert
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