Ein großer Teil der von der „Abgasmanipulation“ betroffenen Fahrzeugkäufer wurde im Jahr 2016 von der Volkswagen AG schriftlich darüber informiert, dass in ihrem Fahrzeug der Motortyp EA 189 verbaut und ein Software-Update durchzuführen ist. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund dieser schriftlichen Mitteilung die Verjährungsfrist zu laufen begonnen hat mit der Folge, dass die Verjährung […]
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