Bußgeld

 Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Bußgeld und Fahrverbot vermeiden!

Wenn ein Bußgeldbescheid droht, beauftragen Sie uns mit dem Mandat. Denn eine erfolgsversprechende Verteidigung im Bußgeldverfahren lässt sich nur durchführen, wenn man sich des Beistands eines Experten bedient.

Das Bußgeld ist die „Hauptsanktion“ im Ordnungswidrigkeitenrecht. Das Fahrverbot ist – wenngleich deutlich bedeutungsschwerer – „nur“ Nebenfolge. Beide Sanktionen hängen eng miteinander zusammen. Sie werden beide regelmäßig nach Verkehrsordnungswidrigkeiten wegen nicht eingehaltenen Geschwindigkeiten und Mindestabständen verhängt. Die Geldbuße beträgt mindestens 5 € – höchstens jedoch 2.000 €. In Fahrlässigkeitsfällen ist das Bußgeld auf höchstens 1.000 € beschränkt. Bei einer Drogen- oder Trunkenheitsfahrt kann ein Bußgeld von bis zu 3000 € festgesetzt werden, also wegen Fahrlässigkeit in Höhe von bis zu 1.500 €. Die Bußgeldstellen und Gerichte können die konkrete Geldbuße aber nicht innerhalb diese gesetzlichen Rahmens frei bestimmen. Sie sind an die Sätze des Bußgeldkatalogs gebunden, solange ein Durchschnittsfall ohne Besonderheiten vorliegt. Mildernde oder erschwerende Umstände sind daher durch eine Reduzierung oder Erhöhung des Regelbußgeldes zu berücksichtigen.

 Muss ich Aussagen zum Anhörungsbogen machen?

Grundsätzlich muss jeder Beschuldigte vor Erlass eines Bußgeldbescheids zunächst angehört werden, wenn der Betroffene nicht am Tatort angehalten wurde, durch Übersendung eines Anhörungsbogens. In diesem Anhörungsbogen wird Ihnen mitgeteilt, was Ihnen vorgeworfen wird und Sie sich zum Vorgang äußern können. Sie haben das Recht zu schweigen. Bis auf die Pflichtangaben zu Ihrer Person müssen Sie keine Angaben machen. Und das nur, wenn die Personalien der Bußgeldbehörde nicht oder nur zum Teil bekannt sind. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern.

 
Anhörungsbogen erhalten – und nun?

 

Wir kennen als Verkehrsanwälte die Fehlerquellen, etwa beim GeschwindigkeitsmessverfahrenRotlichtüberwachung oder Abstandmessungen. Wir erkennen formale Fehler der Behörden, die Bescheide unwirksam machen und kennen die Tricks mit denen z.B. ein Führerscheinentzug noch vermieden werden kann.

Stephan Wintermann – Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Unsere Empfehlung

 

Wir empfehlen Ihnen, von dem Schweigerecht Gebrauch zu machen und möglichst schnell uns, als Ihren Rechtsanwalt, aufzusuchen

Auch vermeintlich Entlastendes kann sich negativ auswirken. Es sollten daher Einlassungen zur Sachen (wenn überhaupt) erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte erfolgen. Als Rechtsanwalt haben wir Anspruch darauf, die Ermittlungsakte für unseren Mandanten einzusehen und können dann beurteilen, welche Einsprüche geltend gemacht werden können, ob der Vorwurf stichhaltig ist und ob Verfahrensfehler vorliegen.

Ihre Ansprechpartner im Ordnungswidrigkeitenrecht:

Anwalt Stephan Winterman Lingen
Stephan Wintermann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht

  • Abitur am Gymnasium Leoninum Handrup
  • Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück
  • Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
  • Zulassung als Rechtsanwalt 2013
  • Erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ 2014
Anwalt Dieter Feltrup Lingen
Dieter Feltrup

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht

  • Abitur an den Kaufmännischen Berufsbildenden Schulen in Nordhorn
  • Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück
  • Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
  • Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1997
  • Fachanwalt für Strafrecht seit 2005
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2006

Das sagen unsere Mandanten

Eric Ro.
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Da dies mein erster Kontakt mit einer Anwaltskanzlei war, war ich sehr nervös, was sich allerdings schnell änderte.
Ich wurde zu meinem Sachverhalt befragt und es wurde sich alles notiert und bis ins kleinste aufgeschlüsselt. Anschließend hat man mich sehr genau beraten und auch meine weitere Vorgehensweise wurde mir direkt aufgezeigt.

Auf Grundlage dieser Vorgehensweise habe ich es geschafft einen größeren wirtschaftlichen Rückschlag abzuwenden.

Auch für weitere telefonische Rückfragen standen die Mitarbeiter der Kanzlei bereit.
Bernhard V.
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In Angelegenheiten der Rechtsberatung- und Vertretung vertraue ich auf die Kanzlei Wintermann.

Sie prüfen, wägen ab, beraten, werden aktiv und setzen sich für das Recht Ihrer Mandanten ein. Auch wenn dann das Leben nicht immer nur Sonnenschein beschert, ist im Endeffekt eine Klarheit geschaffen, die dieses Vertrauen rechtfertigt!

Ich weiß mein Recht und Unrecht in sicheren Händen…
S. T.
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Sehr kompetente und gute Beratung sowie hervorragende Vertretung. Auf jeden Fall eine Weiterempfehlung
F. H.
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Ich habe hervorragende Erfahrungen in dieser Kanzlei gemacht.

Die Terminabsprache erfolgte immer ziemlich schnell, ich wurde sehr kompetenz beraten und vertreten. Kann diese Kanzlei nur sehr weiterempfehlen.
Daniel J.
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Klasse Kanzlei, glänzt mit Kompetenz und lässt auch in schwierigen Situationen nicht locker , super Beratung und nettes Personal!

Absolut Empfehlenswert
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